Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine neue Klage gegen Amazon eingereicht. In dem Grundsatzverfahren geht es um die Frage, inwieweit Amazon für wiederholte Wettbewerbsverstöße auf seiner Verkaufsplattform Amazon Marketplace verantwortlich ist – insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits über solche Verstöße informiert wurde.
Konkret wirft die Wettbewerbszentrale Amazon vor, nicht ausreichend gegen irreführende Produktangebote vorzugehen. So hatten Drittanbieter, oft aus dem Ausland, Produkte mit falschen Angaben beworben – etwa Leuchtmittel mit der veralteten Energieeffizienzklasse „A++“ oder Geräte als „wasserdicht“, obwohl sie nur gegen Spritzwasser geschützt waren. Solche Angaben verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Nachdem Amazon über diese Verstöße informiert worden war, wurden die betreffenden Angebote entfernt.
Amazon ließ ähnliche Verstöße erneut zu
Trotzdem tauchten später erneut vergleichbare rechtswidrige Angebote auf. Die Wettbewerbszentrale ist der Ansicht, dass Amazon in der Pflicht gewesen wäre, solche Wiederholungen zu verhindern. Im juristischen Fokus steht das sogenannte „Notice and Stay Down“-Verfahren: Wird eine Plattform über einen Rechtsverstoß informiert, muss sie nicht nur das konkrete Angebot löschen („Notice and Take Down“), sondern auch dafür sorgen, dass gleichartige Verstöße künftig unterbleiben.
Diese erweiterte Prüfpflicht ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale essenziell, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten – gerade in einem Umfeld, in dem viele Anbieter aus dem Ausland agieren und Verstöße systematisch auftreten.
Vorangegangenes Urteil: OLG Frankfurt bejahte Plattformhaftung
Bereits Ende 2023 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall zugunsten der Wettbewerbszentrale entschieden. Das Gericht stellte klar, dass Amazon auch ohne erneuten Hinweis verpflichtet sei, gleichartige Rechtsverstöße zu verhindern (Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22). Eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof blieb jedoch aus, weil Amazon vor dem Revisionsverfahren seine Konzernstruktur änderte – das Verfahren endete dadurch ohne abschließendes Urteil.
Ziel: Rechtssicherheit für Plattformen und faire Bedingungen für Händler
Mit der aktuellen Klage will die Wettbewerbszentrale endgültige rechtliche Klarheit schaffen: Muss Amazon künftig sicherstellen, dass einmal beanstandete Verstöße nicht immer wieder aufs Neue auf seiner Plattform auftauchen?
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