Nichts muss passiert sein – aber jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Klarheit
Wichtige Information für mögliche Anleger der TGI AG, Vaduz
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst das Wichtigste vorweg:
Uns ist derzeit kein rechtskräftig festgestellter oder behördlich abschließend bestätigter Missstand im Zusammenhang mit Angeboten der TGI AG bekannt.
Mit anderen Worten:
Es kann gut sein, dass bei Ihnen alles in Ordnung ist.
Und genau deshalb lohnt es sich, jetzt hinzusehen.
Denn aus Erfahrung gilt:
Wer seine Position frühzeitig prüft, verschafft sich Sicherheit – unabhängig davon, ob später überhaupt Probleme auftreten.
Warum Sie dieses Schreiben erhalten
In den vergangenen Jahren gab es im deutschsprachigen Raum mehrere Fälle rund um Goldinvestments und Lagerkonzepte, die viele Anleger überrascht haben, darunter:
- PIM Gold
- Bonus Gold
- Swiss Gold Trust / Swiss Gold Treuhand
Diese Fälle waren unterschiedlich. Dennoch zeigte sich aus Sicht vieler Anleger im Nachhinein ein wiederkehrendes Muster:
Entscheidend war nicht das Versprechen – sondern die konkrete, nachweisbare Eigentumszuordnung.
Gerade in Situationen wie Streitigkeiten oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten stellte sich häufig die Frage:
- Ist das Gold eindeutig Ihnen zugeordnet?
- Ist Ihr Eigentum rechtssicher dokumentiert?
- Können Sie es im Zweifel nachweisen oder herausverlangen?
Diese Fragen sind nicht erst im Ernstfall wichtig – sondern idealerweise lange davor geklärt.
Unser Anliegen: Vorsorge statt Verunsicherung
Mit diesem Schreiben verfolgen wir ein klares Ziel:
- keine Panik auslösen
- keine Vorverurteilung treffen
- kein Fehlverhalten unterstellen
Sondern ausschließlich:
Sie dabei unterstützen, Ihre eigene Position zu überprüfen und – wenn nötig – zu stärken.
Aktueller Anlass: Öffentliche Mitteilung der BaFin vom 20.04.2026
Ein Punkt, den Sie kennen sollten:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.04.2026 öffentlich mitgeteilt, dass sie bereits am 18.04.2026 gegenüber der TGI AG eine Maßnahme ergriffen hat.
Konkret wurde:
- das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen
- „Customer Basic 2 %“
- „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“
untersagt.
Nach Angaben der BaFin handelt es sich dabei um Modelle, bei denen:
- Geld zeitweise überlassen wird
- eine Verzinsung vorgesehen ist
- und zusätzlich die Herausgabe von Gold erfolgen soll
Die Untersagung erfolgte laut BaFin, weil:
- kein zuvor gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde,
wie es das Vermögensanlagengesetz grundsätzlich vorsieht.
Wichtig für die Einordnung:
- Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig,
- sie ist jedoch sofort vollziehbar.
Ebenso wichtig:
- Die BaFin prüft im Rahmen solcher Maßnahmen nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Seriosität des Anbieters,
- sondern ausschließlich formale Anforderungen wie das Vorliegen eines Prospekts.
Das bedeutet:
Diese Maßnahme ist kein Urteil über die Qualität oder Werthaltigkeit eines konkreten Angebots.
Sie ist jedoch ein aufsichtsrechtlich relevanter Hinweis, dass gesetzliche Vorgaben beim öffentlichen Angebot nicht eingehalten wurden.
Warum das für Sie persönlich relevant sein kann
Nach der Einordnung der BaFin kann es sich bei entsprechenden Modellen nicht um einen reinen Sachkauf (Goldkauf) handeln, sondern um eine sogenannte Vermögensanlage.
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn:
- Kapital überlassen wird
- eine Verzinsung vereinbart ist
- und eine spätere Lieferung von Gold vorgesehen ist
Gerade in solchen Konstellationen kommt es besonders darauf an, dass Ihre individuelle Rechts- und Eigentumsposition klar dokumentiert ist.
Die zentrale Frage: Wie klar ist Ihre Eigentumsposition?
Unabhängig davon, wie Ihr konkreter Vertrag ausgestaltet ist, sollten Sie für sich sicher beantworten können:
- Wo befindet sich Ihr Gold konkret?
- Ist es individuell Ihnen zugeordnet?
- Gibt es eindeutige Nachweise (z. B. Barrennummern)?
- Wer verwahrt das Gold?
- Ist Ihr Eigentum rechtlich eindeutig abgesichert?
- Können Sie im Zweifel die Auslieferung verlangen?
Wichtig:
Es geht ausdrücklich nicht darum zu behaupten, dass Gold nicht vorhanden ist.
Es geht ausschließlich um die Frage:
Ist Ihr Eigentum im Zweifel eindeutig nachweisbar?
Unser Vorschlag: Jetzt Klarheit schaffen
Sie können – unabhängig von der aktuellen Entwicklung – in Ihrem eigenen Interesse für Transparenz sorgen.
Dazu kann es sinnvoll sein, eine schriftliche Bestätigung Ihrer individuellen Position einzuholen.
Ein solches Auskunftsersuchen kann beispielsweise folgende Punkte umfassen:
- Lagerort des Goldes
- konkrete Menge und Ausgestaltung
- ggf. Serien- oder Barrennummern
- eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person
- Art der Verwahrung (Einzel- oder Sammelverwahrung)
- rechtliche Ausgestaltung Ihrer Position
- Möglichkeit der Auslieferung
Hierfür stellen wir ein unverbindliches Musteranschreiben zur Verfügung, das als Orientierung dienen kann. Dieses ist bewusst allgemein gehalten und nicht auf den Einzelfall zugeschnitten.
Sofern Sie Unterstützung bei der Formulierung oder Durchsetzung entsprechender Auskünfte wünschen, kann es sinnvoll sein, externe Rechtsanwälte einzubeziehen, die Sie bei der weiteren Vorgehensweise begleiten.
Wichtig ist: Ob und in welchem Umfang entsprechende Auskünfte verlangt werden können, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und den zugrunde liegenden Umständen ab und bedarf gegebenenfalls einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Unterstützung, wenn Sie möchten
Auf Wunsch kann eine weitergehende Einordnung über unabhängige rechtliche Berater erfolgen. Die Interessengemeinschaft bietet keine Rechtsberatung an.
Die Interessengemeinschaft arbeitet hierzu mit externen Rechtsanwälten zusammen:
- Rechtsanwalt Jan Linnemann, Linnemann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Radebeul;
- Rechtsanwalt Jens Reime, Bautzen;
- Rechtsanwalt Maurice Högel, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, Bielefeld.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Transparenzhinweis
Wir möchten offen mit Ihnen umgehen:
Im Rahmen journalistischer Recherchen und Hinweisen aus dem Marktumfeld wurden uns Kontaktdaten potenzieller Kunden der TGI AG übermittelt.
Wir wissen nicht, ob Sie aktuell betroffen sind.
Daher erhalten Sie dieses Schreiben vorsorglich.
Für uns gilt:
- Wir vertreiben keine Finanzprodukte
- Wir verfolgen keine wirtschaftlichen Eigeninteressen
- Wir leisten keine Rechtsberatung
- Unser Anliegen ist ausschließlich Information und vorbeugender Anlegerschutz
Wenn Sie keinen weiteren Kontakt wünschen, werden Ihre Daten entsprechend gelöscht.
Unser Hinweis an Sie
Bitte verstehen Sie dieses Schreiben als das, was es sein soll:
eine vorsorgliche Information – kein Alarmruf.
Wenn bei Ihnen alles sauber geregelt ist: umso besser.
Dann verschafft Ihnen eine Bestätigung zusätzliche Sicherheit.
Sollten sich hingegen Fragen oder Unklarheiten ergeben, kann es sinnvoll sein, diese frühzeitig zu klären.
Fazit
Wir stellen ausdrücklich keine Vorwürfe auf.
Aber:
Die aktuelle Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigt, dass die Angebote der TGI AG aus aufsichtsrechtlicher Sicht relevant sind.
Das allein ist kein Beleg für Nachteile im Einzelfall.
Es ist jedoch ein nachvollziehbarer Anlass, die eigene Situation bewusst zu prüfen.
Unser Appell an Sie:
Sorgen Sie für Klarheit.
Dokumentieren Sie Ihre Position.
Denn:
Gold ist nur dann wirklich Ihr Gold, wenn Sie es im Zweifel auch nachweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft TGI AG / diebewertung.de
im Sinne des vorbeugenden Anlegerschutzes
Wichtiger Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausschließlich der allgemeinen Information. Es stellt keine Rechtsberatung dar und enthält keine Tatsachenbehauptung über Pflichtverletzungen der TGI AG. Grundlage sind unter anderem öffentliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20.04.2026 (Untersagung vom 18.04.2026). Maßgeblich sind stets die individuellen Vertragsunterlagen sowie eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Interview: Was bedeutet die BaFin-Untersagung für Anleger der TGI AG?
Gesprächspartner:
Redaktion (Moderation)
Rechtsanwalt Maurice Högel
Rechtsanwalt Jan Linnemann
Rechtsanwalt Jens Reime
Redaktion: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.04.2026 mitgeteilt, dass sie bereits am 18.04.2026 das öffentliche Angebot bestimmter Vermögensanlagen der TGI AG untersagt hat. Wie ist diese Maßnahme grundsätzlich einzuordnen?
Rechtsanwalt Maurice Högel: Zunächst ist wichtig: Es handelt sich um eine aufsichtsrechtliche Maßnahme wegen eines formalen Verstoßes – konkret wegen eines fehlenden Verkaufsprospekts nach dem Vermögensanlagengesetz. Das ist kein Urteil über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Modells. Dennoch zeigt die Untersagung, dass die BaFin die angebotenen Modelle als regulierungsbedürftige Vermögensanlagen einordnet.
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Ergänzend: Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass die Angebote in dieser Form aktuell nicht mehr öffentlich in Deutschland vertrieben werden dürfen. Für Anleger ist das zumindest ein Anlass, ihre eigene vertragliche Situation genauer zu betrachten.
Rechtsanwalt Jens Reime: Man sollte die Wirkung nicht unterschätzen. Auch wenn es „nur“ um formale Anforderungen geht, hat die fehlende Prospektierung rechtliche Konsequenzen. Gerade im Bereich des grauen Kapitalmarktes sind solche Konstellationen häufig Ausgangspunkt für weitergehende rechtliche Prüfungen.
Redaktion: Viele Anleger fragen sich jetzt: Kann eine solche Untersagung Auswirkungen auf bestehende Verträge haben – etwa im Hinblick auf Kündigung oder Rückabwicklung?
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich gilt: Verträge bleiben zunächst wirksam. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben kann im Einzelfall Auswirkungen auf die Wirksamkeit oder Rückabwicklungsmöglichkeiten haben.
Rechtsanwalt Jens Reime: Genau. Denkbar sind beispielsweise Konstellationen, in denen Anleger prüfen lassen, ob ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht oder ob Rückabwicklungsansprüche bestehen könnten. Das hängt stark vom konkreten Vertrag und der rechtlichen Einordnung des Produkts ab.
Rechtsanwalt Maurice Högel: Wichtig ist hier die klare Abgrenzung: Wir sprechen nicht von Automatismen. Die BaFin-Untersagung allein führt nicht automatisch zu einem Rückzahlungsanspruch. Sie kann aber ein relevanter Baustein in der rechtlichen Bewertung sein.
Redaktion: Ein weiterer Punkt betrifft mögliche Schadensersatzansprüche. Gegen wen könnten sich solche Ansprüche grundsätzlich richten?
Rechtsanwalt Jens Reime: Auch hier gilt: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich kommen – je nach Sachverhalt – verschiedene Anspruchsgegner in Betracht. Das können beispielsweise Initiatoren, Vermittler oder andere beteiligte Dritte sein.
Rechtsanwalt Maurice Högel: Ein häufiger Ansatzpunkt ist die Frage, ob Anleger ordnungsgemäß über die Art der Anlage aufgeklärt wurden. Wenn ein Produkt tatsächlich als Vermögensanlage einzuordnen ist, aber als „Goldkauf“ dargestellt wurde, kann das rechtlich relevant sein.
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Man darf aber nicht vorschnell Schlüsse ziehen. Ob tatsächlich ein Schadensersatzanspruch besteht, hängt immer davon ab, ob Pflichtverletzungen vorliegen und ob ein konkreter Schaden entstanden ist. Das muss individuell geprüft werden.
Redaktion: Ein Thema, das oft übersehen wird: die steuerliche Behandlung. Was sollten Anleger hier im Blick haben?
Rechtsanwalt Maurice Högel: Wenn es sich – wie von der BaFin eingeordnet – um eine Vermögensanlage mit Verzinsung handelt, können Erträge steuerlich relevant sein. Das betrifft insbesondere Zinsen oder vergleichbare Erträge.
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Richtig. Anleger sollten prüfen, ob und in welchem Umfang Erträge bereits geflossen sind oder noch zufließen könnten. Diese können grundsätzlich der Besteuerung unterliegen, unabhängig von der aufsichtsrechtlichen Bewertung.
Rechtsanwalt Jens Reime: Wichtig ist: Steuerliche Fragen sollten unbedingt mit einem Steuerberater geklärt werden. Hier greifen komplexe Vorschriften, gerade wenn internationale Bezüge vorliegen.
Redaktion: Stichwort internationaler Bezug: Die TGI AG sitzt in Liechtenstein. Welche Rolle spielt das anwendbare Recht?
Rechtsanwalt Jens Reime: Das ist ein zentraler Punkt. In solchen Fällen können mehrere Rechtsordnungen betroffen sein – etwa deutsches Recht, liechtensteinisches Recht und unter Umständen auch das Recht weiterer Staaten.
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Für Anleger stellt sich dann zum Beispiel die Frage: Welches Recht gilt für den Vertrag? Wo ist der Gerichtsstand? Und welche Vorschriften sind überhaupt anwendbar? Das kann erhebliche Auswirkungen auf mögliche Ansprüche haben.
Rechtsanwalt Maurice Högel: Gerade im grenzüberschreitenden Kontext ist die rechtliche Bewertung deutlich komplexer. Deshalb ist es wichtig, die individuelle Vertragsgestaltung genau zu analysieren, bevor man rechtliche Schritte erwägt.
Redaktion: Abschließend gefragt: Was ist aus Ihrer Sicht jetzt der sinnvollste erste Schritt für Anleger?
Rechtsanwalt Jan Linnemann: Zunächst sollte man die eigenen Unterlagen sichten und sich Klarheit über die Vertragsstruktur verschaffen.
Rechtsanwalt Maurice Högel: Parallel kann es sinnvoll sein, die eigene Position – insbesondere im Hinblick auf Eigentum am Gold – schriftlich bestätigen zu lassen.
Rechtsanwalt Jens Reime: Und wenn Unsicherheiten bestehen, sollte eine unabhängige rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Einordnung erfolgen. Wichtig ist: besonnen vorgehen, nicht vorschnell handeln.
Hinweis der Redaktion
Dieses Interview dient der allgemeinen Information im Zusammenhang mit der öffentlichen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20.04.2026 über die Untersagung vom 18.04.2026.
Es stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Einschätzungen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
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Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich ausdrücklich meinen Anspruch auf umfassende Rechnungslegung sowie ergänzende Auskunft und Belegvorlage im Zusammenhang mit dem von mir erworbenen Anlagegold geltend.
Ich bitte um vollständige, nachvollziehbare und belegte Beantwortung innerhalb von 14 Kalendertagen.
Ich weise darauf hin, dass ich auf eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung angewiesen bin. Bei unvollständiger oder ausbleibender Antwort behalte ich mir rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Absender / Kunde
Vor- und Nachname: ___________________________________________
Straße / Hausnummer: __________________________________________
PLZ / Ort: ____________________________________________________
Land: ________________________________________________________
Telefon: _____________________________________________________
E-Mail: ______________________________________________________
Kundennummer / Vertragsnummer: _________________________________
Rechnungsnummer(n): ___________________________________________
Datum des Erwerbs / der Erwerbe: ________________________________
Erworbene Goldmenge / Produkt: _________________________________
Empfänger
TGI AG
Städtle 33, FL – 9490 Vaduz, Liechtenstein
______________ ___________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Erklärung der TGI AG
- Erwerb und Zahlungsflüsse
1.1 Vertragsgrundlage und Erwerbsvorgang
(Bitte vollständig darstellen)
1.2 Von mir geleistete Zahlungen (Höhe, Datum, Empfänger)
1.3 Verwendung der Gelder / Weiterleitung
(Wohin wurden die Gelder konkret weitergeleitet?)
- Anschaffung und Bestand des Goldes
2.1 Zeitpunkt und Ort der Anschaffung
2.2 Konkreter physischer Bestand vorhanden?
☐ Ja
☐ Nein
Falls ja, bitte detaillierte Beschreibung (Menge, Art):
2.3 Identifizierbarkeit
☐ Das meinem Eigentum zugeordnete Gold ist eindeutig identifizierbar, insbesondere durch mindestens eines der folgenden Merkmale:
☐ Barren-Seriennummer(n)
☐ Stückzahl und Feingewicht
☐ Hersteller / Raffinerie
☐ Lagerpositionsnummer / Depotreferenz
☐ Sonstige eindeutige Zuordnungsmerkmale: ______________________
Bitte diese Daten im Einzelnen aufführen oder als Anlage beifügen:
- Lagerung und Verwahrung
3.1 Aktueller Lagerort
3.2 Name und Anschrift des Verwahrers
3.3 Vertragsgrundlage der Verwahrung
- Eigentumszuordnung
4.1 Zivilrechtliches Eigentum liegt bei:
☐ Kunde
☐ TGI AG
☐ Dritter
Details:
4.2 Art der Zuordnung
☐ Individuell zugeordnet
☐ Sammelverwahrung
Falls Sammelverwahrung, bitte Struktur erläutern:
- Rechtliche Struktur / Insolvenzfestigkeit
5.1 Trennung vom Vermögen der TGI AG
5.2 Rechtsgrundlage (z. B. Eigentum, Treuhand, Aussonderung)
5.3 Einschätzung zur Insolvenzfestigkeit
- Aktueller Status des Goldes
6.1 Bestand unverändert vorhanden?
☐ Ja
☐ Nein
Falls nein, bitte erläutern:
6.2 Veräußerungen / Übertragungen / Belastungen
- Belegvorlage
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
☐ Vertragsunterlagen
☐ Zahlungsnachweise
☐ Lagerbestätigungen
☐ Bestandsnachweise
☐ Eigentumsnachweise
☐ Audit-/Inventarnachweise
☐ Versicherungsnachweise
☐ Sonstige: ___________________________________________
- Erklärung der TGI AG
Wir bestätigen, dass die vorstehenden Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig sind.
Ort, Datum: _______________________________________________
Name: _____________________________________________________
Funktion: _________________________________________________
Unterschrift: ______________________________________________
(Firmenstempel)
Schauen wir uns mal die Recherche zur Bootup Afrika, Michel Gschwendtner und dem Goldabbau an.
Claude 4.7 Adaptive im Recherche Modus:
Die TGI AG / Bootup Africa Limited / Michel Gschwendtner Sambia-Gold-Story: Eine investigative Tiefenanalyse
Stand: 14. Mai 2026
Diese Untersuchung bewertet die drei vom Auftraggeber definierten Themenkomplexe rund um die behauptete Goldförderung von Bootup Africa Limited in Sambia, die als Liefergrundlage des in Vaduz ansässigen Goldhändlers TGI AG (Helmut und Katarina Kaltenegger) dient. Sie basiert in erster Linie auf dem News.at-Artikel „Das Sambia-Abenteuer der Kalteneggers“ von Sebastian Reinhart und Jonas Heitzer (Print-Ausgabe 20/2026, online 13.05.2026), auf der vorangegangenen Reportage News 17/2026 derselben Autoren, auf Primärquellen aus dem britischen Companies House und dem deutschen Handelsregister, auf Veröffentlichungen des sambischen Bergbauministeriums, der Bank of Zambia, ZCCM-IH und Zambia Gold Company, sowie auf den eigenen Webdarstellungen der untersuchten Akteure.
Zentrales Vorab-Ergebnis: An keiner Stelle der recherchierten öffentlich zugänglichen Quellen findet sich ein unabhängig dokumentierter Nachweis, dass Bootup Africa Limited in Sambia tatsächlich Gold in nennenswerten Mengen abbaut, verkauft oder exportiert. Das Ausbleiben jedweder behördlicher, statistischer, branchenmedialer oder logistischer Spur ist – angesichts der behaupteten Produktionsvolumina und der parallel laufenden Warnmeldungen von BaFin, FMA Österreich und FMA Liechtenstein – ein eigenständiges, aussagekräftiges Rechercheergebnis.
Themenkomplex 1 — Die „Monstermaschine“
1.1 Identifikation des Herstellers
Der News.at-Artikel benennt den Hersteller eindeutig: „News-Recherchen zeigen jedoch, dass es sich um die Nile Co. Ltd. in Zhengzhou, Provinz Henan, handeln dürfte. Das Unternehmen bestätigt auf Anfrage: ‚Ja, das ist unsere Maschine.'“ TGI hatte zuvor in seinen Werbevideos die Firmenlogos des chinesischen Lieferanten unkenntlich gemacht – ein Detail, das im Kontext einer angeblich „einzigartigen patentierten“ Maschine bemerkenswert ist, weil ein echter exklusiver Lizenzpartner üblicherweise stolz benannt würde. newsnews
1.2 Unternehmensprofil The Nile Machinery Co., Ltd.
Konsolidiert aus den Webauftritten nilemining.ltd, nilequipment.com, en.nilemining.ltd, Made-in-China-Listings und dem LinkedIn-Unternehmensprofil:
Vollständiger Firmenname: The Nile Machinery Co., Ltd. (Kurzform „THE NILE MACHINERY“). Eigene Angabe der Konzernmutter: The Nile Co., Ltd. mit Sitz in Hongkong; weitere Konzernschwester The Nile Group (尼罗河产业集团) mit Beteiligungen in der Automobil- und Anlagenbranche. NileminingNilemining
Gründung: 1987.
Hauptanschrift (Verwaltung, R&D): No. 97 Kexue Road, High-tech Zone, Zhengzhou City, Henan Province, V. R. China. Nilemining
**Drei Fabriken mit „etwa 2,3 Millionen Quadratmetern Bruttofläche“ (Eigenangabe); 4,5 Mio. m² „Produktionsfläche“ (LinkedIn-Eigenangabe – die Differenz weist auf Werbe-Übertreibung hin). NileminingLinkedIn
Kontakt: mining@nile.ltd; WhatsApp +86-15137168510. Nilemining
Produktportfolio (Eigenangabe):
Brechanlagen: Backenbrecher, Prallbrecher, Kegelbrecher, Hammerbrecher, Walzenbrecher, Feinbrecher, Kombinationsbrecher, komplette Steinbrechlinien. Nilequipment
Mobile Brechanlagen: mobile Backen-/Prall-/Kegelbrecher, mobile VSI-Sand-Anlagen. Nilequipment
Mahlanlagen: Kugelmühlen (ball mill), Stabmühlen, Raymond-Mühlen, Nasspfannenmühlen („wet pan mill“) – genau die in TGI-Videos gezeigte Maschinenklasse. Nilequipment
Sand-Aufbereitungsanlagen (Sandmacher, VSI-Anlagen, Eimer- und Spiralsandwaschanlagen). Nilequipment
Modellreihen Kugelmühlen / Preisspannen (auf Made-in-China und Alibaba für The-Nile-Produkte gelistet): 900×1800 mm (kleine artisanale Anwendungen, ca. 6.000–10.000 USD); 1500×3000 mm (ca. 20.000–25.000 USD); 1830×3000 mm Goldverarbeitung (ca. 29.999–45.999 USD); Industrieklassen bis 200.000–250.000 USD. Sämtliche Modelle werden auf Massenhandelsplattformen als Stangenware (Mindestbestellmenge 1 Set) angeboten – also explizit keine Sonderanfertigungen. Made-in-China.com + 3
Globaler Marktanteil: In Industriereports der Top-Tier-Anbieter (Metso, FLSmidth, CITIC HIC) erscheint The Nile nicht. Im chinesischen Mittelstandsmarkt für Bergbauausrüstung gehört das Unternehmen zu den mittleren bis größeren Anbietern, ist aber nicht Marktführer. Eine belastbare Marktanteilsquantifizierung in der „Goldzerkleinerungs-Industrie“ ist in den maßgeblichen Branchenpublikationen (S&P Global Mining Intelligence, Wood Mackenzie, Mining Journal) nicht verfügbar; The Nile wird dort nicht systematisch geführt. Damit gehört das Unternehmen sicher nicht zu den global tonangebenden Mahlanlagen-Lieferanten.
Wettbewerber: Direkte Konkurrenten in derselben Marktnische sind CITIC HIC / CITICHL Heavy Industries, Henan Yuhong, Henan Zhengzhou Mining Machinery Co. (ZK Corp), Liming Heavy Industry, Henan Zhongyu Dingli, Henan Centbro, Henan Hongke Heavy Machinery, Jiangxi Hengchang, Jiangxi Walker Machinery, Shandong Eterne, Baichy Heavy Industrial; Premium-Anbieter im Westen Metso und FLSmidth. Made-in-China.com + 4
EPC-Projekt-Referenzen (Eigenangabe von The Nile Machinery): „Gold- und Chrom-Projekte, Sandprojekte in Sudan; Goldprojekte in Zimbabwe, Ägypten, Tansania und Mauretanien; Gold- und Kupferprojekte in Sambia; Bauxit-Projekte in Äthiopien; Tagebau-Kupferprojekt in Kenia; Hafen- und Solarprojekte in Sudan Port.“ Damit ist The Nile in Sambia bereits zuvor mit anderen Goldprojekten in Erscheinung getreten – wer die Endkunden waren, wird vom Hersteller nicht veröffentlicht. Nilemining
1.3 Patentüberprüfung — der zentrale Widerspruch
Die im TGI-Marketing zentrale Behauptung einer „patentierten Monstermaschine“ hält keiner Prüfung stand:
News.at hat eine Patentdatenbank-Recherche durchgeführt (es heißt im Artikel: „In einer internationalen Patentdatenbank finden sich zwar mehrere Patente in Michel Gschwendtners Namen – jedoch alle ohne offensichtliche Verbindung zur Goldgewinnung.“) TGI lehnte auf direkte Nachfrage die Nennung von Patentnummer oder Maschinentyp ab und verwies auf eine „Geheimhaltungsverpflichtung“. news + 2
Bootup Africa selbst beansprucht auf der eigenen Website (bootupafrica.com, Stand Mai 2026) kein erteiltes Patent für eine Goldmaschine. Wörtlich heißt es dort: „A patent application secures the uniqueness of our process.“ Bezug ist jedoch nicht die Kugelmühle, sondern TerraNova, ein Verfahren zur Verwertung von Bergetailings als Bodensubstrat. Die Goldmühle wird auf der Website als „water and gravity“-Verfahren ohne Patentnummer beschrieben. bootupafrica + 3
The Nile Co. Ltd. vermarktet seine Kugelmühlen ausschließlich als Standard-Industrieausrüstung; auf nilemining.ltd ist kein produktspezifisches Patent vermerkt.
Owners Capital (Gschwendtners Holding) wirbt zwar mit „IP portfolio of 200+ international patent applications“ in den Bereichen „Medicine and Pharma, Health, Food and Food Supplements, Agribusiness and Soil Cultivation, Energy, Chemistry, Engineering, 3D Printing, and Software“. Goldgewinnung oder Mahltechnik gehören erklärtermaßen nicht zu diesen Bereichen – konsistent damit, dass Bootup Africa nur die TerraNova-Bodenverwertung als Patent-Asset anpreist, nicht die Mühle. Owners CapitalOwners Capital
Europäisches Patentamt (Espacenet), USPTO, WIPO PatentScope, CNIPA: Es lässt sich auf Basis der News-Eigenrecherche („mehrere Patente in Michel Gschwendtners Namen“) schlussfolgern, dass Treffer für Gschwendtner als Erfinder existieren, aber keiner in der Klasse Bergbau-/Mahltechnik. Eine vollständige Wiedergabe konkreter Patentnummern ist im News-Artikel nicht enthalten, und eine vollständige Espacenet-Direktanfrage war im Rahmen dieser Recherche aufgrund Tool-Beschränkungen nicht möglich; die qualitative Aussage „kein Patent zur Goldmaschine“ ist jedoch durch die übereinstimmende negative Befundlage aus drei voneinander unabhängigen Recherchewegen (News.at, Bootup-Eigenangaben, Owners-Capital-Patentportfolio-Eigenangaben) hinreichend gestützt.
Zwischenergebnis: Die im TGI-Marketing zentrale Behauptung einer „einzigartigen patentierten Monstermaschine“ lässt sich weder mit einem konkreten Patent belegen, noch handelt es sich um eine technische Sonderanfertigung. Es handelt sich, wie News.at korrekt zusammenfasst, um ein „Gerät von der Stange“, das der chinesische Lieferant in der Größenklasse 10 t/h serienmäßig an kleinere afrikanische Minen verkauft.
1.4 Plausibilitätscheck der Produktionsbehauptungen
Die wesentlichen TGI/Bootup-Behauptungen sind:
BehauptungQuelleOperativer Implikat„Eine Maschine produziert ein Kilogramm pro Tag“ (Gschwendtner); „350 kg pro Jahr pro Maschine“ (Leopold Gschwendtner) newsTGI-VideoBei 10 t/h × 24 h × 350 Tage = 84.000 t Erz/Jahr → erforderlich ~4,17 g/t Au„Worst Case 10 Gramm pro Tonne“ (Helmut Kaltenegger) newsTGI-Videobei 84.000 t Durchsatz → 840 kg/Jahr je Maschine„80 Millionen Euro pro Jahr Goldwert“ mit „50 % Gewinnspanne“ (TGI Social Media) News.atNews.atInternes Protokoll Oktober 2025 (News 17/2026)konsistent mit 1 kg/Tag bei ca. 220.000 €/kg„35–50 Mio. € Umsatz pro Jahr“ (Gschwendtner) bzw. „40 Mio. € Gewinn pro Maschine pro Jahr“ (Kaltenegger) newsTGI-Videosimpliziert höhere Goldgehalte oder höhere Maschinenanzahl„In zwei, drei Jahren ist das der größte Goldexporteur der Welt“ newsNews.atHelmut Kalteneggerderzeit größter Goldexporteur Schweiz/UAE mit > 1.000 t/Jahr
Realitätsabgleich anhand der bestdokumentierten sambischen Goldminen:
a) Kansanshi (First Quantum Minerals, größte Goldförderung Sambias – als Beiprodukt der Kupfermine): Nachgewiesene und wahrscheinliche Reserven 842,7 Mt mit 0,12 g/t Au und 0,64 % Cu (NS Energy, FQM Technical Report 2020). 2019 wurden 145.386 oz Gold = 4,52 t produziert (an einer der weltgrößten Kupferminen). Plan 2025: 100.000–110.000 oz = ca. 3,1–3,4 t. NS Energy + 2
b) Kasenseli (einzige primäre Goldmine Sambias, Mwinilunga, NW-Provinz): Vom Staat (ZGC, ZCCM-IH-Tochter; ab 17.11.2024 in JV-Struktur unter Kamushinshi Mineral Resources Ltd mit ZGC 95 % / Chibwika Development Trust) betrieben. Hochgradige alluviale Lagerstätte mit nominell sehr hohen Spitzengehalten, aber Produktion in der Frühphase 2020/2021 nur 62,02 kg, danach jahrelange Schließung wegen Sicherheits- und Lizenzfragen. Geplante Anfangsproduktion nach Wiedereröffnung am 18.11.2024 durch Präsident Hichilema: bis zu 100 kg Gold pro Jahr in Phase 1 (Times of Zambia, ZCCM-IH-Pressemitteilung November 2024); 215 Jobs in Phase 1, geplant 800 in Phase 2; angekündigte Investition 200 Mio. USD, später 1 Mrd. USD über Lebensdauer der Mine. Zccm-ih + 2
c) Karma Mining + ZCCM-IH (Rufunsa, JV 55 % Karma Sudan / 45 % ZCCM-IH, gegründet 2020, Anlagenkosten ca. 3,5 Mio. USD): 20 Goldmühlen mit kombinierter Jahreskapazität 90 kg, plus eine Vat-Laugungsanlage mit 210 kg/Jahr → 300 kg Gold p.a. für die gesamte Anlage. Damit zeigt eine real existierende sambische ASM-Plattform mit 20 Mühlen und Laugungstechnologie eine Größenordnung, die das, was Bootup für eine einzige Mühle ohne Laugung beansprucht (350 kg p.a.), schon allein zur Hälfte erreicht. Wikipedia
d) Goldgehalte sambischer artisanaler/Klein-Minen liegen nach Standardliteratur und sambischer National-Action-Plan-Studie (Minamata-Konvention, 2023) typischerweise deutlich unter 4 g/t, in den seltenen hochgradigen Aufkommen 2–4 g/t, in alluvialen Hochgradzonen wie Kasenseli punktuell höher. Eine durchgängige Eingangskonzentration von „10 g/t worst case“ auf 84.000 Tonnen Erzdurchsatz pro Jahr und pro Maschine widerspricht jeder publizierten geologischen Charakteristik der für Bootup angegebenen Gebiete (Chongwe, Mkushi, Petauke, Chadiza, Serenje, Chinsali, Chama, Mpika, Mansa, Kasempa, Mufumbwe, Kabompo). Eine ausschließlich gravimetrische, chemikalienfreie Verarbeitung (wie Bootup behauptet) erreicht bei feindispersem Gold typische Ausbeuten von 20–60 % – damit müssten die Eingangsgehalte sogar noch höher liegen, um den behaupteten Output zu erzielen. bootupafrica
e) Vergleich mit Gesamt-Sambia:
Gesamtgoldproduktion Sambias 2022: ca. 3.409 kg; 2021: ca. 3.987 kg; Spitze 2013: 5.210 kg; Durchschnitt seit 1990: ~1.930 kg p.a. (Statista / Bergbauministerium). Zambian Observer
Kumulierte Bank-of-Zambia-Goldreserven (Stand 12. Mai 2026, BoZ-Statement): 3.380,78 kg, Marktwert 500,9 Mio. USD – die Gesamt-Akkumulation aus über fünf Jahren Käufen von Kansanshi (FQM) und Kasenseli (ZGC) zusammen. Zambia Monitor
Im News-Diskussionsforum diebewertung.de wurde die Marketing-Aussage zitiert: „Sollten nicht in Sambia schon seit einem Monat, zehn Maschinen, jeden Tag zehn Kilo Gold fördern?“ – das wären 3.650 kg p.a. allein bei Bootup. Diese Zahl entspricht der gesamten registrierten Jahresproduktion Sambias und übersteigt die kumulierten Goldreserven der Bank of Zambia. Diebewertung
Fazit Themenkomplex 1: Die behaupteten Produktionsvolumina sind technisch, geologisch und statistisch unplausibel; die Maschine ist Standardware ohne dokumentiertes Goldverarbeitungspatent; die Werbe-Aussage der „patentierten Monstermaschine“ hat keine Substanz.
Themenkomplex 2 — Bootup Africa Limited und Michel Gschwendtner
2.1 Bootup Africa Limited — die zwei Firmenleben
(a) Frühere UK-Gesellschaft (verifiziert über UK Companies House):
Name: BOOTUP AFRICA LIMITED.
Companies-House-Nummer: SC756468. service
Registered office: 196 Rose Street, Suite 106, Edinburgh, Scotland, EH2 4AT – eine bekannte schottische Sammeladresse, die Gschwendtner auch für Owners Capital Ltd. (Companies-House-Nummer 551625) verwendet. Eine eigene operative Büro-Infrastruktur in Schottland ist nicht erkennbar. GOV.UK + 2
Rechtsform: Private Limited Company. service
Gegründet: 25. Januar 2023. GOV.UKservice
Aufgelöst (dissolved): 2. Juli 2024. GOV.UKservice
SIC-Codes: 01500 (Mixed farming), 02100 (Silviculture and other forestry activities), 07290 (Mining of other non-ferrous metal ores), 74901 (Environmental consulting activities). GOV.UKservice
Während der gesamten 18-monatigen UK-Existenz wurde kein einziger Jahresabschluss beim Companies House eingereicht; die Gesellschaft wurde gelöscht, bevor solche Pflichten greifen konnten.
(b) Behauptete sambische Nachfolge-Gesellschaft Bootup Africa Limited, Lusaka:
Eigenangabe: Sitz in Lusaka, Sambia (News.at: „in einer Wohnanlage in Lusaka“). News.atNews.at
Behauptete sambische Steuernummer scheint im sambischen Steuerregister unter dem Namen „Bootup Africa Limited“ auf – jedoch ohne Bestätigung der juristischen Existenz, weil das PACRA-Onlineregister zur Recherchezeit nicht funktionsfähig war und PACRA auf die News-Anfrage nicht reagierte. Auch Bootup selbst hat das Registrierungszertifikat trotz Bitte nicht vorgelegt. news
Stammkapital, Aktionärsstruktur, wirtschaftlich Berechtigte (UBOs): nicht öffentlich verifizierbar.
Geschäftsführung laut bootupafrica.com (Mai 2026): Michel Mwamba Gschwendtner (Founder & CEO – der zusätzliche bemba-sprachige Beiname „Mwamba“ erscheint nur auf dieser Website, in keinem deutschen Register), Leopold Gschwendtner (Managing Director, sein Sohn), Jesco von Puttkamer (Executive Director), Richard Schmidt (General Counsel), Charles W. Nyirenda (Gold Operation), Fikrat Mammadov (Production Process), Murad Sultanov (Machinery), James Matches (Guardian & Relationshipment), Olena Badolova (Finance), Michael J. Bräuer (Administration), Aishi Adhikary (Chief Executive Assistant), Shutai Zhang (Procurement), sowie weitere genannte Personen Sam Sichilalu, Oliver Haeggberg, Elmar Grandy, Stone Vaasa und die „License Partner“ Christopher Banda und Steven Nkando. Die Kontakt-E-Mail auf der Site lautet bemerkenswerterweise nicht @bootupafrica.com, sondern „hello@zambez.io“. bootupafrica + 4
News.at hatte in der Erstrecherche festgestellt: „Einige der auf der Unternehmens-Website genannten Personen ließen sich im Zuge der Recherche nicht anhand öffentlich zugänglicher Informationen verifizieren.“ News.atNews.at
Mitarbeiterzahl, Bilanz/Umsatz, NAPSA-Registrierung: nicht öffentlich verfügbar; in den frei zugänglichen Quellen Mai 2026 sind diese Punkte schlicht nicht dokumentiert.
(c) Webseite/Domain-Historie: Die aktive Website bootupafrica.com läuft technisch über einen externen Content-Hosting-Provider (Files-CDN), das Copyright endet auf „© 2026 All rights reserved“. Eine Wayback-Machine-Auswertung war im Rahmen dieser Recherche nicht möglich; eine vollständige WHOIS-Historie liegt nicht vor. Die Owners-Capital-Eigenangabe „In June 2021, we founded the company BootUP Africa in Zambia as our new hub“ steht in Widerspruch zur britischen Companies-House-Datenlage, wonach eine Bootup Africa Limited erstmals erst im Januar 2023 (UK) entstanden ist. Eine sambische Gründung 2021 ist öffentlich nicht zu verifizieren. bootupafricaOwners Capital
2.2 Michel Gschwendtner — Personenprofil
Bekannte und verifizierbare Eckdaten:
Vollständiger Name nach Eigenangabe auf bootupafrica.com: Michel Mwamba Gschwendtner; im deutschen Handelsregister/Northdata firmiert er als „Michel Gschwendtner“. Ein präzises Geburtsdatum ist in den öffentlich zugänglichen Quellen nicht ausgewiesen (deutsches Handelsregister veröffentlicht Geburtsdaten nur in unterschriebenen Auszügen).
Staatsangehörigkeit: Deutscher Staatsbürger (gemäß Owners-Capital-Selbstauskunft und allen deutschen Registereintragungen).
Eigene Selbstdarstellung (Owners Capital, IP Nexus, SlideShare): „Visionary strategist“, angeblich „über 200 Innovationen erfunden“. „IP- und Innovations-Mentor bei SPACELAB, dem Accelerator der Media-Saturn-Holding“. Schwerpunkte: Strategieberatung, Patentmanagement, M&A. Auf der Bootup-Webseite wird er heroisierend porträtiert: „Adopted at the age of eight. Raised through storms most men don’t recover from.“ SlideShare + 5
Deutsche Vehikel (verifiziert über North Data / Amtsgericht Osnabrück): Sämtliche operativen Gschwendtner-Gesellschaften in Melle sind 2024 in Liquidation gegangen:
Owners Capital GmbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 219312), gegründet 30.03.2020, Stammkapital 25.000 € – Liquidation 9. Dezember 2024, Liquidator: Gschwendtner selbst. northdata
UCAR Health GmbH (HRB 219959), gegründet (in heutiger Form) 03.10.2020 mit Wechsel der Geschäftsführung auf Gschwendtner – Liquidation 17. September 2024, Liquidator: Gschwendtner. northdata
UCAR Technology GmbH (HRB 220069), gegründet 18.06.2021, Stammkapital 25.000 € – Liquidation 17. September 2024, Liquidator: Gschwendtner. northdata
UK-Vehikel: Owners Capital Ltd. (Companies-House 551625), Sitz an derselben Edinburgher Sammeladresse 196 Rose Street wie die zwischenzeitlich gelöschte Bootup Africa Limited UK. Owners Capital
LinkedIn-Profil: existiert (https://www.linkedin.com/pub/michel-gschwendtner/1/3a5/894), die öffentlich sichtbaren Inhalte sind beschränkt; konkrete Inhalte nur für eingeloggte Nutzer einsehbar.
Verbindung zu TGI/Kaltenegger: Gschwendtner ist Geschäftsführer/CEO von Bootup Africa, das 10 % der TGI AG hält; die TGI AG hält ihrerseits 5 % an Bootup Africa. Über die internen Vereinbarungen verweist TGI auf „Geheimhaltungsverpflichtungen“. news + 4
Kritische/rechtliche Berichte:
Die Auflösungswelle der deutschen Gesellschaften 2024 fällt zeitlich exakt mit dem Übergang Kalteneggers von der GGMT Trading auf die TGI AG (Anfang 2024) und mit dem Hochlauf der Bootup-Africa-Marke zusammen.
Direkte rechtliche Verfahren gegen Gschwendtner persönlich sind in den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. Die zeitlich parallelen GGMT-Verfahren gegen das Ehepaar Kaltenegger (Wiener Landgericht, Freispruch wegen AGB-konformer Totalverlust-Klausel; ca. 21.000 angeblich geschädigte Anleger, 34,6 Mio. € Gesamtschaden) betreffen Kaltenegger, nicht Gschwendtner. Broker VergleichBehindMLM
2.3 Sambische Goldminen-Lizenzen
Eklatant widersprüchliche Flächenangaben:
TGI-Video Gschwendtner: „600.000 Hektar“ → einer der „größten Landowner im Minenbereich“. newsNews.at
bootupafrica.com (Mai 2026): „Licenses – 1 Mio. ha“ mit regionaler Aufschlüsselung: Eastern Region (Chongwe, Mkushi, Petauke, Chadiza), Northern Region (Serenje, Chinsali, Chama, Mpika, Mansa), North-Western Region (Kasempa, Mufumbwe, Kabompo). bootupafrica
Sonstige in Markt-Postings kursierende Zahlen: 300.000 ha.
Diese Diskrepanz – Faktor 3 bis 3,3 zwischen Aussagen desselben Promoters innerhalb weniger Monate – ist für sich genommen ein Red Flag.
Rechtliche Realität (Minerals Regulation Commission Act, No. 14 of 2024 – in Kraft seit 20.12.2024; vor dem MRCA: Mines and Minerals Development Act No. 11 of 2015):
Section 11 (3) MRCA: Mining Rights zwischen 6,68 ha und 1.000 ha sind ausländischen Mehrheitsgesellschaften versperrt – sie dürfen nur an „citizen-influenced“, „citizen-empowered“ oder „citizen-owned“ Gesellschaften (50,1 % sambischer Anteil) vergeben werden. Iclg
Section 20 (1) MRCA: Artisanal Mining Rights, Small-Scale Mining Rights, Mineral Trading Permits und Gold-Panning Certificates dürfen ausschließlich an sambische Staatsbürger oder citizen-owned Unternehmen vergeben werden. Für artisanales Goldmining gilt sogar ein strikter Citizen-only-Vorbehalt. Iclg
Für Large-Scale Mining Licences gibt es keine Nationalitätsbeschränkungen, dafür aber strenge formale Anforderungen (Feasibility Study, EIA, Mining Cadastre Office in Lusaka). Iclg
1 Million Hektar entsprechen 1 % der Landmasse Sambias (Gesamtfläche ca. 752.618 km² = 75,26 Mio. ha). Eine solche Konzentration in einer einzigen privaten Gesellschaft wäre ein nationaler Vorgang, der zwingend in offiziellen sambischen Bergbau-Daten aufscheinen müsste.
Behördliche Bezugsgrößen:
Ministry of Mines and Mineral Development, Press Briefing Januar 2025 (Minister Paul C. Kabuswe): 2024 wurden 680 ASM-Lizenzen vergeben, 519 davon für Gold. Plus 93 small-scale Lizenzen und 161 Gold Panning Certificates (laut National Action Plan ASGM 2023, Minamata-Konvention). Das in der Eingangsfragestellung erwähnte Zahl „333″ entspricht annähernd der Summe aus 161 Gold Panning Certificates + den 161 (= 519 minus 358) eigentlichen Artisanal Mining Rights für Gold oder einer früheren Stichtagszählung. Maßgeblich ist: 519 ist die Gesamtzahl der für Gold erteilten ASM-Lizenzen 2024. MmmdMinamata Convention on Mercury
Bootup Africa wird in keiner dieser offiziellen Lizenzstatistiken oder -listen namentlich genannt.
News.at hat „bei Bootup Africa nach den genauen Identifikationsnummern der Minenlizenzen gefragt, mit denen sich die Behauptungen im Geoinformationsportal der sambischen Regierung verifizieren lassen würden, und bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten“. newsNews.at
Zambia Chamber of Mines, CEO Sokwani W. Chilembo: „Wir kennen weder das Unternehmen noch den Promoter […] Sie gehören nicht zu unseren Mitgliedern.“ Die Chamber repräsentiert die organisierten Minenbetreiber Sambias; eine angeblich „eine der größten Landowner im Minenbereich“ gehörende Gesellschaft, die der Branchenverband nicht kennt, ist faktisch unmöglich. news
Auch das Büro des sambischen Präsidenten antwortete laut News.at nicht auf die Anfrage zu Gschwendtners behauptetem Mitwirken in der sambischen Staatsdelegation zu Xi Jinping. newsNews.at
2.4 Die Kreuzbeteiligungsstruktur TGI AG ↔ Bootup Africa
Aus dem News.at-Bericht, dem internen TGI-Protokoll Oktober 2025 und der Anwesenheitsliste der TGI-Generalversammlung vom 27.03.2026:
BeziehungInhaltQuelleTGI AG → Bootup Africa5 % Beteiligung News.atNews.atinternes TGI-Protokoll Oktober 2025Bootup Africa → TGI AG10 % Beteiligung newsNews.atTGI-GV-Protokoll 27.03.2026Bootup Africa → TGI AG„monatliche Zahlungen an TGI AG (Goldkäufe) von 6,5 Prozent“ News.atNews.atinternes ProtokollHelmut Kaltenegger45 % TGI-Aktionär + Vertreter Bootup-Anteile in TGI-GV newsAnwesenheitsliste GV 27.03.2026
Diese Konstellation ist aufsichtsrechtlich besonders heikel:
Doppelmandat Helmut Kaltenegger: Er steht zugleich auf beiden Seiten eines Liefer- und Beteiligungsvertrages – als TGI-Großaktionär und als Bootup-Bevollmächtigter. Das schafft Selbstkontrahierungssituationen, die im Liechtensteiner und Schweizer Gesellschaftsrecht offenlegungspflichtig sind.
Kapital-Schaukel: Eine wechselseitige Minderheitsbeteiligung mit gleichzeitiger monatlicher Goldkauf-Zahlung von 6,5 % verschleiert die Frage, wer hier eigentlich Kapital von wem erhält.
Verschwiegenheit: TGI lehnt jede inhaltliche Auskunft mit Verweis auf eine „Geheimhaltungsverpflichtung“ ab. Eine derartige Verschwiegenheit zwischen zwei Beteiligungs- und Liefer-Partnern, die einen physischen Goldfluss in Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen begründen sollen, ist im seriösen Bergbau- und Edelmetallgroßhandel unüblich.
Themenkomplex 3 — Belege für tatsächlichen Goldabbau?
Diese Frage ist im Kontext der laufenden Warnmeldungen der deutschen BaFin (Verbot von zwei TGI-Produkten wegen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz, April/Mai 2026 – Stand laut News.at noch nicht rechtskräftig), der österreichischen FMA (Warnung, dass TGI keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte erbringen darf) und der liechtensteinischen FMA (Warnung mangels aufsichtsrechtlicher Bewilligung oder Registrierung) zentral. news + 3
3.1 Behördliche und Branchen-Belege
Zambia Chamber of Mines (Statement gegenüber News.at): „Wir kennen weder das Unternehmen noch den Promoter […] Sie gehören nicht zu unseren Mitgliedern.“
Ministry of Mines and Mineral Development (mmmd.gov.zm): In der ausführlichen Sektor-Pressekonferenz Januar 2025 zur 2024er-Performance (Minister Kabuswe), in der Lizenzstatistik, im Bericht über die Goldmarketing-Center in Mumbwa und Rufunsa, in der ministeriellen Erklärung zur Wiedereröffnung Kasenselis – wird Bootup Africa nirgends erwähnt.
Zambia Gold Company (ZGC, ZCCM-IH-Tochter): Der staatlich autorisierte Aggregator für ASM-Gold. Die ZGC-Verkaufsstatistiken 2021–2023 (in den ZCCM-IH-Jahresberichten verfügbar) zeigen Goldlieferungen ausschließlich aus Kasenseli (62,02 kg 2021; 0 kg 2022 wegen Sicherheits-Suspension; 33,9 kg 2023 aus Lagerbestand). Keine Erwähnung von Bootup als Lieferant. Zccm-ih
Bank of Zambia: Sämtliche Goldkäufe seit 7. Dezember 2020 sind in BoZ-Pressestatements einzeln dokumentiert und stammen ausschließlich von Kansanshi Mining (FQM, raffiniertes Gold London Good Delivery) und Zambia Gold Company (Doré-Gold). Kumulierte BoZ-Goldreserve 12. Mai 2026: 3.380,78 kg / 500,9 Mio. USD (BoZ-Statement bei MPC-Briefing Governor Denny Kalyalya). Keine Erwähnung von Bootup-Lieferungen. Erstes Quartal 2026: 154,3 kg Goldkäufe à 25,4 Mio. USD – alle aus den beiden bekannten Quellen. Xinhua + 3
Royalty-Zahlungen (6 % auf Gold): Bootup Africa erscheint nicht in den Non-tax-Revenue-Statistiken des Ministeriums.
Bank-of-Zambia-Exportlizenzen für Gold: Bootup Africa erscheint nicht.
NI 43-101 / JORC Reports zu Bootup-Liegenschaften: kein einziger öffentlich auffindbar. Für jede ernsthaft bilanzierte Goldressource (insbesondere wenn Kapital aus Drittländern eingeworben wird) sind solche unabhängigen Lagerstättenberichte Branchenstandard.
S&P Global Mining Intelligence, Wood Mackenzie, Mining Journal, Mining for Zambia: keine Treffer für Bootup Africa Limited.
3.2 Bildmaterial und Reportagen
TGI-Marketingvideos: Zeigen einen Werksbesuch von Michel Gschwendtner und seinem Sohn in einer chinesischen Kugelmühlenfabrik (laut News.at: The Nile Machinery in Zhengzhou); Schwenks über produzierte Standard-Mühlen, Logos unkenntlich gemacht. Weiterer Videoinhalt: Inszenierungen mit Doré-Goldbarren. Kritiker (diebewertung.de) merken an, dass die in den TGI-Videos gezeigten Doré-Barren auffällig „alle gleich groß“ sind – während echte Doré-Lieferungen aus verschiedenen Minen mit verschiedenen Schmelzöfen üblicherweise sehr unterschiedliche Größen/Gewichte aufweisen. Diebewertung
Satellitenbilder, Drohnenaufnahmen oder unabhängige Dokumentationen einer tatsächlich existierenden Bootup-Mine in den 13 angegebenen Distrikten: In den frei zugänglichen Quellen nicht auffindbar. Die einzigen verbreiteten „Mine“-Bilder sind TGI- und Bootup-Eigenproduktionen.
3.3 Personal und sambische Sozialversicherung
Bootup Africa nennt 18 Personen als Team auf der Website, ohne Mitarbeiterzahlen für die Mine zu spezifizieren.
Eine Eintragung im sambischen NAPSA (National Pension Scheme Authority) als Arbeitgeber für Minenmitarbeiter ist nicht öffentlich überprüfbar; NAPSA-Arbeitgeberlisten sind nicht offen einsehbar.
Lokale sambische Medien (Lusaka Times, Zambia Daily Mail, News Diggers, Times of Zambia, Mining for Zambia, Zambianbusinesstimes) – die regelmäßig über Beschäftigung durch andere ausländische und lokale Bergbauinvestoren (Kansanshi, Kasenseli/Kamushinshi mit 215 Phase-1-Jobs, Mopani 12.684 Mitarbeiter, Lubambe, Mwashia, Grizzly Emerald usw.) berichten – haben Stand Mai 2026 keinen einzigen recherchierbaren Bericht über Beschäftigung, Standortbesichtigung oder behördliche Inspektion einer Bootup-Africa-Mine.
3.4 Goldverkäufe an Zambia Gold Company / Bank of Zambia
Die sambische Politik formalisiert ASM-Goldverkäufe über die ZGC (Aggregator) und letztlich an die Bank of Zambia. Goldmarketing-Center in Mumbwa und Rufunsa werden seit 2024 ausgebaut, planetGOLD-Programm (UNEP/GEF/AGC) unterstützt 11.000 Miner mit Quecksilber-Reduktion. Bootup Africa erscheint in keinem dieser Aufbaupläne und in keiner ZGC-Lieferantenliste. Mmmd + 2
3.5 Transport- und Versicherungsdokumente, Routing nach Pristina
Eine Goldlieferkette nach Liechtenstein/Wien (TGI) oder nach Pristina/Kosovo (Boss.Bss LLC, in anderen TGI-Kontexten als angeblicher Verwahrer genannt) wäre durch Brink’s, Loomis, Malca-Amit oder andere spezialisierte Werttransporteure dokumentiert. In den recherchierten Quellen finden sich keine solchen Dokumentationen. Auf diebewertung.de wird zusätzlich festgehalten: „Es konnten keine vertraglichen, organschaftlichen oder dokumentierten Verwahrungsbeziehungen zwischen Boss.Bss LLC / BossBGold und der TGI AG festgestellt werden.“ TGI selbst nennt offiziell Gold Crest Refinery und Golden Empire (Ghana) sowie Bootup Africa Limited (Sambia) als Goldlieferanten. DiebewertungDiebewertung
3.6 Quervergleich mit real existierenden sambischen Goldminen
Mine / ProjektEigentümerStatusProduktion / PlanKasenseli Gold Mine (Mwinilunga, NW)Kamushinshi Mineral Resources Ltd (ZGC 95 % / Chibwika Development Trust)Wiedereröffnet 18.11.2024 durch Präsident Hichilema Zccm-ihPhase 1: ~100 kg Au/Jahr; 215 Jobs Phase 1, geplant 800 Phase 2; 200 Mio. USD Erstinvest, 1 Mrd. USD über LebensdauerKansanshi Cu-Au (Solwezi, NW)Kansanshi Mining (FQM 80 % / ZCCM-IH 20 %) NS EnergyAktiv (Kupfermine, Gold als Beiprodukt)2019: 145.386 oz Au; Nkwazi Magazine 2025-Plan: 100–110.000 oz; Discovery Alert Reserven 842,7 Mt @ 0,64 % Cu + 0,12 g/t Au NS EnergyKarma Mining + ZCCM-IH (Rufunsa)JV (Karma 55 % / ZCCM-IH 45 %, seit 2020) WikipediaAktiv, 20 Goldmühlen + Laugung; ca. 3,5 Mio. USD Anlagenkosten90 kg Mühle p.a. + 210 kg Laugung p.a. Wikipedia = 300 kg Gesamt p.a.Mumbwa / Luiri Gold Mines LtdLuiri GoldLizenzhalter mit ASM-Konflikten Minamata Convention on MercuryNiedrige formale ProduktionMufumbwe (gleicher Distrikt wie eine Bootup-Lizenzbehauptung)Kalengwa Copper Mine reopened 18.11.2024 MmmdAktivCu-Schwerpunkt, nicht GoldBootup Africa (behauptet)„Bootup Africa Limited“, LusakaBehauptet, unverifiziertBehauptet: bis ca. 3.500 kg Au p.a. (10 Maschinen × 350 kg)
Die von Bootup beanspruchten Volumina würden alle anderen sambischen Goldoperationen zusammen um ein Vielfaches übertreffen und die gesamte Jahresproduktion Sambias überschreiten, ohne dass die einschlägigen Behörden, der Branchenverband oder die Branchenmedien davon Kenntnis hätten.
Methodische Einordnung und Quellenkritik
Nicht abschließend verifizierbar im Rahmen der vorliegenden Recherche: Die formale sambische PACRA-Registrierung (PACRA-Onlinesuche derzeit nicht funktionsfähig, PACRA antwortet nicht). Konkrete Mining-Cadastre-Lizenznummern. Die behauptete Diplomatieteilnahme Gschwendtners bei Xi Jinping. Mitarbeiterzahlen und NAPSA-Einträge. Vollständige Wayback-Machine- und WHOIS-Historie von bootupafrica.com.
Solide verifiziert: UK Companies House SC756468 (BOOTUP AFRICA LIMITED, dissolved 02.07.2024). North Data Eintragungen Owners Capital GmbH, UCAR Health GmbH, UCAR Technology GmbH (alle Melle, alle 2024 in Liquidation, jeweils Liquidator Gschwendtner). Eigene Webdarstellungen The Nile Machinery (Hauptanschrift Zhengzhou, gegründet 1987, Tochter The Nile Co. Ltd. Hongkong). News.at-Originalrecherche zur Nile-Bestätigung. Zambia Chamber of Mines Statement. ZCCM-IH und BoZ Veröffentlichungen. Nilemining + 2
Sorgfaltspflicht: Die starke negative Befundlage zu (a) konkreten Patenten in der Goldverarbeitung, (b) PACRA-Verifikation, (c) Erwähnung in offiziellen Lizenzstatistiken, (d) Erwähnung in ZGC-/BoZ-Lieferantenlisten, (e) NI-43-101-Reports und (f) Branchenmedien-Coverage ist methodisch kein zwingender Beweis für ein Nichthandeln Bootups – sie ist aber konsistent mit dem Bild eines Marketing-Konstrukts ohne operative Substanz und steht in direktem Widerspruch zur Behauptung, in zwei bis drei Jahren „der größte Goldexporteur der Welt“ zu werden. Die Beweislast für die Existenz, Aktivität und Produktion liegt nach allgemeinen Sorgfaltsstandards beim Behauptungsträger.
Aufsichtsrechtlicher Kontext (für Investorenwarnung relevant):
Deutsche BaFin: Verbot zweier TGI-Produkte wegen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz (Anlagebetrieb ohne Prospekt) – Mai 2026, laut News.at noch nicht rechtskräftig. news
Österreichische FMA: TGI darf in Österreich keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte erbringen. News.atNews.at
Liechtensteinische FMA: Warnmeldung – keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung. Broker Vergleich
Stiftung Warentest: TGI auf der „Warnliste Geldanlage“. News.atNews.at
Vorgängerunternehmen GGMT Trading (Helmut Kaltenegger): Wiener Strafverfahren wegen Anlagebetrug mit ca. 21.000 angeblich geschädigten Anlegern und 34,6 Mio. € Schadenssumme; Freispruch durch das Landgericht Wien, weil das Totalverlustrisiko in den AGB hinterlegt war. Broker Vergleich + 2
Gesamtbewertung
Die drei untersuchten Themenkomplexe ergeben ein konsistent kohärentes Bild:
Maschine: Die zentrale „Monstermaschine“ ist kein Patent-Produkt und keine Einzigartigkeit, sondern Standardware eines chinesischen Mittelstands-Herstellers (The Nile Machinery Co., Ltd., Zhengzhou), der dieselbe Maschinenklasse seit Jahren in EPC-Projekten in Sudan, Zimbabwe, Ägypten, Tansania, Mauretanien, Sambia, Äthiopien und Kenia verkauft. Die behaupteten Produktionsvolumina (350 kg Gold/Jahr pro Maschine; bis 10 Maschinen → 3.500 kg/Jahr) übersteigen sämtliche dokumentierten sambischen Goldminen-Outputs und überschreiten die nationale Jahresgoldproduktion Sambias. newsNilemining
Akteure: Die rechtlichen Konstrukte sind fragil: die UK-Vorgängergesellschaft ist nach 18 Monaten aufgelöst; die deutschen Vorgängergesellschaften Gschwendtners (Owners Capital, UCAR Health, UCAR Technology) sind sämtlich 2024 in Liquidation; die sambische Nachfolgegesellschaft ist mangels PACRA-Verifikation öffentlich nicht zuverlässig nachweisbar. Die Doppelfunktion Helmut Kalteneggers (TGI-Großaktionär und Vertreter der Bootup-Anteile) bei einer wechselseitigen Beteiligung von 5 % und 10 % plus monatlichen 6,5 %-Zahlungen begründet erhebliche Interessenkonflikte. GOV.UK + 2
Operativer Goldabbau: Auf der gesamten Verifikationskette Bergbauministerium → Mining Cadastre → ZCCM-IH/Zambia Gold Company → Bank of Zambia → Zambia Chamber of Mines → Branchenmedien → NI-43-101-/JORC-Reports → lokale Presseberichte → Werttransport- und Versicherungsdokumentation findet sich kein einziger unabhängiger Beleg für tatsächlich stattfindenden Goldabbau durch Bootup Africa. Im Gegenteil: Der Branchenverband Zambia Chamber of Mines erklärt explizit, das Unternehmen nicht zu kennen. news
Das Ausbleiben jeglicher Spuren ist – gerade angesichts der behaupteten Produktionsvolumina, die die gesamten sambischen Jahresproduktionsstatistiken überschreiten würden, und angesichts der parallel laufenden Aufsichtsbehörden-Warnungen in drei Ländern – ein Befund von eigener Aussagekraft. Die Beweislast für die Existenz der behaupteten Mine, der behaupteten Maschine, der behaupteten Lizenzen und der behaupteten Goldlieferungen liegt nach Stand der Recherche vollständig bei der TGI AG und Bootup Africa Limited – und ist dort bislang nicht eingelöst worden.
Es müsse reichen wenn Herr Kaltenegger sage das es das Gutachten gibt und das alles in Ordnung sei. Er interessiere sich nicht was die Medien sagten oder schreiben würden. Die hätten nur ein Ziel ein für die Bevälkerung tolles Geschäft zu zerstören.Die TGI sei das Unternehmen was den Menschen langanhaltenden Wohlstand bringen würde.
Wenn man sich vor Augen führt, dass die monatlichen Goldrabatte im 4-Prozent-Modell zusammen mit der gesamten Provisionskette über alle Vertriebsebenen hinweg in 36 Monaten kumuliert rund 250 Prozent des Kaufpreises ausmachen, lässt sich daraus eine simple Schlussfolgerung ableiten: Goldhandel und Goldabbau können in dieser Größenordnung schlichtweg nie genug verdienen, um das zu tragen.
Für eine Goldförderung in der Größenordnung von rund 4 Tonnen pro Jahr müssten – analog zu den großen etablierten Minenbetreibern – im Vorfeld Investitionen in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro getätigt werden: Exploration, Maschinenpark, Aufbereitungsanlagen, Infrastruktur, Personal, Sicherheits- und Compliance-Strukturen. Investitionen in dieser Größenordnung können weder die TGI noch ihre angeblichen Partner aus eigener Substanz aufbringen.
Die Transparenz des Unternehmens scheitert bereits an den einfachsten Fragen.
Wer zusätzlich den vor zwei Tagen erschienenen Bericht des Magazins News in die Bewertung einbezieht, kann auch absehen, welchen tatsächlichen Erkenntniswert das in Aussicht gestellte Gutachten am Ende haben wird: nach derzeitiger Faktenlage nicht einmal den Wert des Papiers, auf dem es ausgedruckt sein wird.
Versprechen tut er das schon seit min. 25ig Jahren. Außer dadurch pleitegegangenen Investoren, pleitegegangenen Gesellschaften, Privatkonkurs von K. und jeder Menge Personen (Kunden) mit überteuert gekauftem Firlefanz ist dabei noch NIE etwas brauchbares herausgekommen.
Eines war allerdings durchgängig gleich: Kaltenegger glaubt das, was er kommuniziert, offenbar auch selbst – so unwahrscheinlich vieles davon im Einzelfall klingen mag. Genau das verleiht seinem Auftreten die Überzeugungskraft.
Fakten standen dabei bisher regelmäßig im Weg. Die aktuelle Goldgeschichte allerdings bewegt sich von ihren Dimensionen her in einer völlig anderen Liga als alle vorherigen Versuche.
Wie man mit einem derart erklärungsbedürftigen Geschäftsmodell gleichzeitig eine Reality-Serie wie „Die Kalteneggers“ drehen lassen kann, bleibt schwer nachvollziehbar. Vollkommen klar, dass dadurch breitere Aufmerksamkeit entsteht und ernsthafte Recherchearbeit einsetzt. Es bleibt zu hoffen, dass diesmal nicht erneut zum überwiegenden Teil heiße Luft den Kern des Geschäftsmodells bildet – das wäre für die betroffenen Kunden katastrophal. Selbst wenn man wohlwollend unterstellen wollte, dass die zugrunde liegende Idee im kleinen Rahmen funktionieren könnte, ist sie im industriellen Maßstab schlicht nicht darstellbar.
Ob die Vogelstrausstaktik in Kalteneggers aktueller Situation genau die richtige ist?
Alles andere hätte mich stark verwundert.
Hallo Max. Ich kenne Dich nicht was hast Du überhaupt mit dem Unternehmen zu tun? Ich erledige alles mit der TGI AG nur noch über einen Rechtsanwalt aus Wien. Ich benötige keine Hilfe von Menschen die ich nicht kenne.
Fragen Sie Herrn Kaltenegger doch einmal, ob Naomi Campell auch von Investorengeldern bezahlt wude. Katharina kann mit ihrem Fitness Schrott doch nichteinmal die Miete bezahlen..
Ich habe den Kommentar zufällig gelesen. Ich streite mich schon seit Monaten mit dem Unternehmen über meine Goldlieferung die aussteht. Ich bekomme langsam Zweifel ob die Berichte nicht doch alle stimmen. Das wäre eine Katastrophe. Auf Nachfargen erhält man nur patzige Antworten am Telefon. Enttäuschend wie sich die Firma verhält.
Du darfst dich gern an mich wenden, ich zeige dir wie schnell man das mit dem Support klären kann! Ich benötige aber klare Fakten und nicht so ein schwammigen Kommentar! Wenn du interessiert bist schnell dein Problem zu lösen gib Bescheid.
Für mich könntest Du mal nachfragen wann die Bilanzen der TGI, veröffentlicht werden und der Börsenprospekt. Bitte. Danke.
Meine Frau und sich haben das Formular bereits vor 10 Tagen an die TGI AG versendet. Dort will man das Formular nicht ausfüllen, man habe ja ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers und das müsse dem Kunden reichen, Das Formular sei für die TGI unwichtig.
Habt ihr das Gutachten gelesen/bekommen? Oder gibt’s das Gutachten für Kunden auch nur von der Ferne?