Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft ein Hauptverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Verstoßes gegen ein EU-Verfügungsverbot eröffnet. Dabei geht es um ein eigenständiges Einziehungsverfahren – konkret um die Einziehung eines Kontoguthabens in Höhe von über 720 Millionen Euro.
Im Zentrum steht ein russisches Finanzinstitut, das laut der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft vom 7. Juli 2023 seit dem 3. Juni 2022 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union steht. Mit der Listung wurde ein sofortiges Verfügungsverbot über alle Guthaben des Instituts bei europäischen Banken verhängt.
Nur kurze Zeit nach der Aufnahme auf die Sanktionsliste sollen Verantwortliche des Finanzinstituts versucht haben, eine Summe von über 720 Millionen Euro von einem Konto bei einer Bank in Frankfurt zu transferieren. Die Bank lehnte die Ausführung des elektronischen Überweisungsauftrags ab.
Ziel des Verfahrens ist die endgültige Einziehung des eingefrorenen Geldbetrags.
Ein Termin für die erste Verhandlung wurde bisher noch nicht festgelegt. Sobald das Datum feststeht, wird es durch eine gesonderte Pressemitteilung sowie in der Terminvorschau des Oberlandesgerichts veröffentlicht.
Das Verfahren wird vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt geführt. Der Senat ist mit insgesamt fünf Richterinnen und Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.
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