Startseite Allgemeines Weitere Insolvenzverfahren bei Unternehmen der CG-Gruppe: Amtsgericht Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen an
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Weitere Insolvenzverfahren bei Unternehmen der CG-Gruppe: Amtsgericht Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen an

geralt (CC0), Pixabay
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Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Umfeld der CG-Gruppe ziehen weitere Kreise. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. Juni 2026 in zwei weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet.

Betroffen sind die CG Projektmanagement GmbH sowie die CG Plan GmbH, beide mit Sitz in der Bismarckstraße 79 in Berlin.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

In beiden Verfahren bestellte das Insolvenzgericht den Berliner Rechtsanwalt Oliver Sietz zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Zugleich wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Unternehmen sind künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Benachteiligung von Gläubigern bis zur Entscheidung über die Eröffnung der Insolvenzverfahren zu verhindern.

Vollstreckungen vorerst gestoppt

Das Gericht untersagte außerdem weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaften. Bereits laufende Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Darüber hinaus dürfen Schuldner der beiden Gesellschaften offene Forderungen nicht mehr an die Unternehmen selbst zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Umfangreiche Prüfungsrechte

Rechtsanwalt Oliver Sietz erhielt weitreichende Befugnisse, um die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu untersuchen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Einsicht in Geschäftsunterlagen und Bücher,
  • die Befragung von Geschäftsführung und Mitarbeitern,
  • die Einholung von Auskünften bei Banken, Behörden und Gerichten,
  • sowie die Prüfung von Vermögenswerten und Forderungen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun klären, wie die tatsächliche Vermögenslage der Gesellschaften aussieht und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung regulärer Insolvenzverfahren vorliegen.

Nächster Rückschlag für die CG-Gruppe

Die aktuellen Verfahren reihen sich in eine Serie von Insolvenzen und Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der CG-Gruppe ein. Das einst von Immobilienunternehmer Christoph Gröner aufgebaute Firmengeflecht steht seit geraumer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.

Mit der CG Projektmanagement GmbH und der CG Plan GmbH geraten nun zwei weitere Gesellschaften der Gruppe unter die Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Ob die Verfahren letztlich eröffnet werden und welche Auswirkungen dies auf laufende Projekte, Geschäftspartner und Gläubiger haben wird, bleibt Gegenstand der nun beginnenden Prüfung durch das Insolvenzgericht und den vorläufigen Insolvenzverwalter.

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