Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump treibt die Aberkennung bereits erteilter Staatsbürgerschaften deutlich stärker voran. Das bislang vergleichsweise selten eingesetzte Verfahren der sogenannten Denaturalisierung soll zu einem festen Bestandteil der verschärften Einwanderungspolitik werden.
Seit Anfang 2025 hat das US-Justizministerium bereits in fast 90 Fällen Verfahren eingeleitet, um eingebürgerten US-Bürgern die Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. Bis Oktober sollen mindestens 250 entsprechende Klagen vor Bundesgerichten eingereicht werden.
Damit könnte die Zahl der Verfahren ein Niveau erreichen, das die USA seit Jahrzehnten nicht erlebt haben.
Wann kann eine US-Staatsbürgerschaft aberkannt werden?
Eine einmal erteilte amerikanische Staatsbürgerschaft kann nicht ohne Weiteres entzogen werden. Nach US-Recht muss die Regierung vor Gericht nachweisen, dass die Einbürgerung beispielsweise durch Betrug oder vorsätzlich falsche Angaben erlangt wurde.
Das kann der Fall sein, wenn jemand bei der Einbürgerung eine falsche Identität verwendet, wesentliche Informationen verschwiegen oder eine relevante kriminelle Vergangenheit verheimlicht hat.
Genau auf solche Fälle will sich die Trump-Regierung nach eigenen Angaben konzentrieren. Sie argumentiert, Menschen, die sich ihre Staatsbürgerschaft durch Täuschung erschlichen hätten, hätten diese von Anfang an nicht erhalten dürfen.
Die aktuelle Entwicklung stellt dennoch einen erheblichen Kurswechsel dar. Über Jahrzehnte wurden Denaturalisierungsverfahren nur in relativ wenigen Fällen eingesetzt. Sie sind juristisch aufwendig, teuer und können sich über Jahre hinziehen.
Zahl der Verfahren steigt deutlich
Während der vierjährigen Amtszeit von Joe Biden wurden nach Angaben des Justizministeriums 24 entsprechende Verfahren eingeleitet. In Trumps erster Amtszeit waren es deutlich mehr.
Seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus hat die Regierung den Druck nochmals erhöht. Kurz nach seinem Amtsantritt 2025 ordnete Trump an, zusätzliche Ressourcen für die Aberkennung von Staatsbürgerschaften bereitzustellen.
Später erhielt die Zivilabteilung des Justizministeriums die Anweisung, entsprechende Verfahren stärker zu priorisieren. Auch Staatsanwaltschaften im ganzen Land sollen sich an der Umsetzung beteiligen.
Bis zum 22. Juli waren mindestens 89 Fälle vor Bundesgerichten anhängig gemacht worden. In mindestens 19 davon hatte die Regierung zu diesem Zeitpunkt bereits Erfolg.
Viele der Verfahren betreffen Menschen, denen vorgeworfen wird, während des Einbürgerungsprozesses falsche Angaben gemacht oder entscheidende Informationen verschwiegen zu haben. In mehreren Fällen verweist die Regierung auf Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, darunter Betrug, Drogendelikte und sexueller Missbrauch.
Andere Verfahren betreffen den Vorwurf, bei der Einbürgerung eine falsche Identität verwendet zu haben. In einzelnen Fällen geht es außerdem um mutmaßliche Kriegsverbrechen oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen.
Experten sehen weniger die Fälle als deren Zahl kritisch
Juristen weisen darauf hin, dass viele der bislang bekannt gewordenen Verfahren inhaltlich nicht grundsätzlich von Fällen abweichen, die auch frühere Regierungen verfolgt haben.
Außergewöhnlich ist vielmehr das Ausmaß der Initiative.
Zwischen 1990 und 2017 wurden im Durchschnitt lediglich etwa elf Denaturalisierungsverfahren pro Jahr eingeleitet. Hintergrund dieser Zurückhaltung ist unter anderem eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1967, die hohe rechtliche Anforderungen für den Entzug einer Staatsbürgerschaft festlegte.
Historisch ist das Thema in den USA besonders sensibel. Während der Weltkriege, des frühen Kalten Krieges und bis in die 1950er-Jahre verloren Tausende eingebürgerte Amerikaner ihre Staatsbürgerschaft. Teilweise gerieten dabei auch politische Aktivisten, Gewerkschafter, Journalisten und mutmaßliche Kommunisten ins Visier der Behörden.
In späteren Jahrzehnten konzentrierte sich die Regierung deshalb überwiegend auf außergewöhnlich schwere Fälle, etwa mutmaßliche Kriegsverbrecher oder Personen mit Verbindungen zu terroristischen Gruppen.
Ausbau begann bereits in Trumps erster Amtszeit
Eine stärkere Nutzung der Denaturalisierung begann bereits vor Trumps erster Präsidentschaft. Unter Barack Obama führten neue digitale Fingerabdrucksysteme dazu, dass Behörden Personen identifizierten, die zuvor abgeschoben worden waren und später unter einer anderen Identität die US-Staatsbürgerschaft erhalten hatten.
Unter Trump wurde das Programm anschließend ausgeweitet. Neben Fällen mit Terrorismusbezug rückten auch Betrugsdelikte und Gewaltverbrechen stärker in den Mittelpunkt.
Die damals gesetzten ambitionierten Ziele wurden zwar nicht vollständig erreicht, dennoch nahm die Zahl der Verfahren deutlich zu.
Mit seiner zweiten Amtszeit geht Trump nun noch weiter. Das Justizministerium hat Denaturalisierung zu einer höheren Priorität erklärt und will zusätzliche Ressourcen einsetzen.
Verfahren können Jahre dauern
Ob sich mit der Strategie tatsächlich eine große Zahl von Menschen aus den USA entfernen lässt, ist allerdings fraglich.
Denaturalisierungsverfahren gehören zu den aufwendigeren juristischen Verfahren. Umfangreiche Beweise müssen ausgewertet werden, es kann zu langwierigen Gerichtsprozessen und Berufungsverfahren kommen.
Das könnte zusätzliche Belastungen für das Justizministerium verursachen, das gleichzeitig zahlreiche andere Verfahren bearbeiten muss. Ehemalige Mitarbeiter warnen deshalb davor, dass Staatsanwälte und andere Ressourcen von Bereichen wie Korruptionsbekämpfung, Gesundheitsbetrug, Umweltkriminalität oder nationaler Sicherheit abgezogen werden könnten.
Hinzu kommt: Der Verlust der Staatsbürgerschaft bedeutet nicht automatisch eine Abschiebung.
Wird eine Einbürgerung aufgehoben, fällt die betroffene Person häufig zunächst auf ihren vorherigen Aufenthaltsstatus zurück – beispielsweise auf den Status eines rechtmäßigen dauerhaften Einwohners. Für eine Abschiebung wäre dann ein weiteres, eigenständiges Verfahren notwendig.
Neue Kriterien sorgen für Kritik
Besondere Aufmerksamkeit erhält ein Memorandum des Justizministeriums aus dem Jahr 2025. Darin werden zusätzliche Kategorien genannt, denen bei Denaturalisierungsverfahren Priorität eingeräumt werden soll.
Dazu zählen unter anderem Personen mit Verbindungen zu Drogenkartellen sowie Fälle von Betrug gegen Privatpersonen, Unternehmen oder andere Einrichtungen. Gleichzeitig enthält das Dokument eine weiter gefasste Kategorie für Fälle, die von der zuständigen Abteilung als besonders wichtig eingestuft werden.
Kritiker sehen darin einen erheblichen Ermessensspielraum. Sie befürchten, dass Denaturalisierung langfristig nicht nur bei eindeutigem Betrug während der Einbürgerung eingesetzt werden könnte, sondern zunehmend als politisches Instrument wahrgenommen wird.
Die Regierung weist die grundsätzliche Kritik an ihrer Initiative zurück und stellt die Verfahren als Maßnahme zum Schutz der Integrität des Einbürgerungssystems dar.
Republikaner wollen Möglichkeiten weiter ausbauen
Parallel zur Strategie der Regierung gibt es im Kongress Bestrebungen einzelner republikanischer Politiker, die gesetzlichen Möglichkeiten für den Entzug einer Staatsbürgerschaft auszuweiten.
Vorgeschlagene Regelungen reichen von zusätzlichen Möglichkeiten nach schweren Straftaten bis zu politisch besonders umstrittenen Kriterien. Nach Einschätzung von Experten haben einige dieser Vorschläge nur geringe Chancen, tatsächlich Gesetz zu werden.
Sie zeigen jedoch, dass die Debatte über die Grenzen der Denaturalisierung in den USA an Bedeutung gewinnt.
Entscheidend bleiben dabei die Bundesgerichte. Die Regierung kann eine eingebürgerte Person nicht allein durch eine politische oder administrative Entscheidung ausbürgern. Jeder Fall muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Genau darin sehen Juristen die wichtigste Grenze für eine groß angelegte Ausweitung der Denaturalisierung. Die amerikanische Rechtsprechung behandelt die Staatsbürgerschaft als besonders geschützten Status. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, bevor ein Mensch diesen Status wieder verlieren kann.
Die Trump-Regierung hat dennoch deutlich gemacht, dass sie die Zahl der Verfahren weiter erhöhen will. Damit dürfte die Frage, unter welchen Umständen eine bereits verliehene US-Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden darf, zu einem weiteren zentralen Konfliktfeld der amerikanischen Einwanderungspolitik werden.
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