Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Internetseite digixglobal.com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Zudem macht die BaFin darauf aufmerksam, dass die Betreiber widersprüchliche und irreführende Angaben zu ihrer Identität machen.
Für betroffene Anleger ist dies ein ernstes Warnsignal.
Wir haben mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann, der regelmäßig geschädigte Anleger in Fällen des Kapitalanlage- und Kryptobetrugs vertritt, über die aktuelle Warnung gesprochen.
Herr Linnemann, wie bewerten Sie die aktuelle BaFin-Warnung?
„Eine BaFin-Warnung ist immer ein ernst zu nehmendes Signal. Die Aufsicht veröffentlicht solche Hinweise nicht leichtfertig. Wenn die BaFin feststellt, dass Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden und gleichzeitig die Identität der Betreiber unklar oder widersprüchlich dargestellt wird, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen.“
Was sollten Anleger tun, die bereits Geld investiert haben?
„Wer bereits Zahlungen an Digix Global geleistet hat, sollte nicht abwarten. Wichtig ist zunächst, sämtliche Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Verträge, Screenshots der Plattform und Nachweise über Ein- oder Auszahlungen.“
Besonders wichtig sei eine lückenlose Dokumentation aller Kontakte mit den Betreibern.
Sollte man weitere Einzahlungen leisten?
„Ganz klar nein. Anleger sollten keine weiteren Gelder überweisen, auch dann nicht, wenn ihnen hohe Gewinne angezeigt werden oder angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltkosten verlangt werden. Gerade solche Nachforderungen sind bei unseriösen Plattformen ein häufiges Warnsignal.“
Können Geschädigte ihr Geld zurückbekommen?
„Das hängt vom Einzelfall ab. Allerdings sollte möglichst schnell geprüft werden, über welche Zahlungswege die Gelder geflossen sind. Je früher gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen und mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.“
Der Anwalt weist darauf hin, dass insbesondere bei Kreditkartenzahlungen, Überweisungen oder Kryptotransaktionen unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten bestehen können.
Welche Schritte empfehlen Sie konkret?
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Linnemann sollten betroffene Anleger:
- keine weiteren Zahlungen leisten,
- sämtliche Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern,
- Auszahlungsversuche dokumentieren,
- ihre Hausbank informieren,
- gegebenenfalls Strafanzeige erstatten,
- und eine anwaltliche Prüfung der individuellen Ansprüche veranlassen.
BaFin prüft die Vorgänge
Die BaFin weist darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis angeboten werden dürfen. Anleger können über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter über eine Zulassung verfügt.
Im Fall von digixglobal.com liegen nach Angaben der Aufsicht derzeit keine Hinweise auf eine entsprechende Beaufsichtigung durch die BaFin vor.
Fazit
Die Warnung der BaFin sollte von Anlegern sehr ernst genommen werden. Wer bereits investiert hat, sollte jetzt nicht auf weitere Versprechungen der Plattform vertrauen, sondern seine Ansprüche prüfen lassen und Beweise sichern.
Rechtsanwalt Niklas Linnemann bringt es auf den Punkt:
„Je früher Betroffene reagieren, desto größer sind die Chancen, mögliche Vermögenswerte nachzuvollziehen und rechtliche Schritte einzuleiten. Abwarten hilft in solchen Fällen meistens nicht.“
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