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Wehrpflicht im Koalitionsvertrag

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Laut dem Koalitionsvertrag plant die neue Bundesregierung keine Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht, sondern die Einführung eines neuen freiwilligen Wehrdienstes, der attraktiver und moderner gestaltet werden soll​.

Die zentralen Punkte:

1. Neuer freiwilliger Wehrdienst:

  • Dieser neue Wehrdienst soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen.

  • Die Gestaltung orientiert sich an den Prinzipien Attraktivität, Sinnhaftigkeit und Beitrag zur Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr.

  • Das schwedische Modell dient als Vorbild, bei dem Freiwilligkeit mit struktureller Erfassung kombiniert wird.

2. Voraussetzungen für Erfassung und Überwachung:

  • Die Regierung will noch in diesem Jahr (also 2025) die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung schaffen.

  • Das deutet auf eine strukturierte und vorbereitende Maßnahme hin, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.

3. Modernisierung der Rahmenbedingungen:

  • Die Bundeswehr soll durch flexible Dienstzeit- und Laufbahnmodelle sowie bessere soziale Fürsorge attraktiver werden.

  • Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sollen gezielt angesprochen werden, um ihren Anteil in der Truppe zu erhöhen.

4. Stärkung der Reserve und des Heimatschutzes:

  • Diese sollen nicht nur personell und materiell besser ausgestattet, sondern auch gesellschaftlich stärker verankert werden.

Einordnung:

Die Koalition vermeidet bewusst den Begriff „Pflichtdienst“, geht aber mit der angekündigten Wehrerfassung und Orientierung am schwedischen Modell einen Schritt in Richtung struktureller Wehrpflichtvorbereitung. Die Maßnahme ist vor allem sicherheits- und verteidigungspolitisch motiviert, soll aber sozialverträglich und freiwillig umgesetzt werden – zumindest vorerst.

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