**Ein Kommentar**
Es gibt Ämter, bei denen man nicht nur Fachwissen erwartet. Man erwartet Haltung, Verantwortungsbewusstsein und ein Verhalten, das dem Amt gerecht wird. Wer an der Spitze einer Behörde mit rund 1.700 Beschäftigten steht, muss höhere Maßstäbe erfüllen als irgendein Stammtischgast nach dem dritten Bier.
Im Fall von Dr. Utz Remlinger ist bereits ein Punkt keine bloße Behauptung mehr: Wegen einer Trunkenheitsfahrt wurde gegen ihn ein rechtskräftiger Strafbefehl verhängt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er absolut fahruntüchtig; berichtet werden mehr als zwei Promille. Die Konsequenz: Führerscheinsperre und eine Geldstrafe von rund 10.000 Euro.
Allein das wirft die Frage auf, wie glaubwürdig jemand noch eine Spitzenbehörde repräsentieren kann, wenn er selbst grundlegende Regeln der öffentlichen Sicherheit derart missachtet.
Hinzu kommen schwerwiegende Vorwürfe im Umgang mit einer 16-jährigen Auszubildenden. Remlinger soll sie bei einem Behördenausflug umarmt, zu einem gemeinsamen Foto gedrängt und anschließend private Nachrichten geschickt haben. Das Innenministerium hat deshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Wichtig ist: Diese Vorwürfe sind bislang nicht abschließend festgestellt. Remlinger selbst sagt, er habe sein Verhalten nicht als übergriffig empfunden und die junge Frau deutlich älter eingeschätzt. Auch dafür gilt eine faire Prüfung.
Aber genau deshalb darf die Konsequenz nicht lauten: einfach weitermachen.
Ein leitender Beamter trägt gegenüber jungen Beschäftigten eine besondere Verantwortung. Zwischen einem 57-jährigen Behördenchef und einer Auszubildenden besteht ein erhebliches Machtgefälle. Wer eine solche Position innehat, muss Distanz, Professionalität und Fingerspitzengefühl nicht erst dann entdecken, wenn eine Beschwerde auf dem Tisch liegt.
Und eine rechtskräftige Trunkenheitsfahrt mit einem derart hohen Alkoholwert ist kein kleiner Ausrutscher, den man mit einer schlechten Woche erklären kann.
Deshalb lautet die politische und dienstrechtliche Frage nicht, ob Remlinger bereits für jeden einzelnen Vorwurf verurteilt wurde.
Die Frage lautet: Ist er noch der richtige Mann für ein solches Amt?
Unsere Antwort ist klar: **Nein.**
Bis die Vorwürfe vollständig aufgeklärt sind, gehört er aus jeder Führungsverantwortung genommen. Und sollte sich das geschilderte Verhalten gegenüber der Auszubildenden bestätigen, darf es für eine Rückkehr in ein solches Spitzenamt keinen Platz geben.
Ein Regierungspräsidium braucht Vertrauen.
Und Vertrauen kann man nicht per Dienstanweisung wiederherstellen.
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