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BaFin warnt vor 37mh.com: „Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte jetzt keine Zeit verlieren“

5138153 (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website 37mh(.)com. Nach Angaben der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Zudem verfüge die Website über kein gültiges Impressum. Eine angebliche Beaufsichtigung durch die BaFin entspreche nicht der Wahrheit. Was bedeutet eine solche Warnung für Anleger? Darüber sprechen wir imit Rechtsanwalt Jens Reime.

Herr Rechtsanwalt Reime, wie ernst sollten Anleger eine solche BaFin-Warnung nehmen?

Eine solche Warnung sollte man sehr ernst nehmen. Wenn die BaFin öffentlich mitteilt, dass nach ihren Erkenntnissen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden, ist das ein erhebliches Warnsignal. Anleger sollten spätestens dann davon absehen, weitere Gelder einzuzahlen, bis vollständig geklärt ist, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und auf welcher rechtlichen Grundlage die Dienstleistungen erbracht werden.

Die BaFin schreibt, dass 37mh(.)com keine Zulassung für Kryptowerte-Dienstleistungen besitzt. Was bedeutet das konkret?

Kryptowerte-Dienstleistungen unterliegen in Deutschland regulatorischen Anforderungen. Anbieter können solche Tätigkeiten nicht einfach ohne die erforderliche Zulassung ausüben. Die BaFin weist in ihrer Meldung ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von 37mh(.)com nach ihren Erkenntnissen ohne entsprechende Erlaubnis tätig sind.

Für Anleger ist das deshalb wichtig, weil eine behördliche Zulassung zumindest bedeutet, dass ein Unternehmen bestimmte aufsichtsrechtliche Voraussetzungen erfüllen und sich einer Kontrolle unterwerfen muss. Fehlt diese Zulassung, besteht dieser regulatorische Rahmen gerade nicht.

Besonders auffällig ist die Behauptung, die Website werde von der BaFin beaufsichtigt. Laut Behörde stimmt das nicht. Wie bewerten Sie das?

Das ist ein besonders ernst zu nehmender Punkt. Anleger verlassen sich häufig auf Aussagen wie „BaFin-reguliert“, „staatlich beaufsichtigt“ oder „EU-lizenziert“. Solche Formulierungen vermitteln Sicherheit und können entscheidend dafür sein, dass jemand überhaupt Geld investiert.

Wenn eine Plattform eine Beaufsichtigung durch die BaFin behauptet und die BaFin selbst ausdrücklich erklärt, dass diese Behauptung nicht wahr ist, sollten Anleger äußerst vorsichtig sein.

Auch ein gültiges Impressum soll fehlen. Ist das nur ein formaler Mangel?

Nein, gerade bei Finanz- und Kryptodienstleistungen ist das keineswegs nebensächlich. Ein Anleger muss wissen können, mit wem er einen Vertrag abschließt: Welche Gesellschaft steht dahinter? Wo hat sie ihren Sitz? Wer ist vertretungsberechtigt? Welche Registereintragung besteht? Wie kann das Unternehmen rechtlich erreicht werden?

Fehlen solche grundlegenden Angaben, wird bereits die Identifizierung des tatsächlichen Vertragspartners erheblich erschwert. Das kann spätestens dann problematisch werden, wenn Geld zurückgefordert oder ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden soll.

Was sollte jemand tun, der bereits Geld auf 37mh(.)com eingezahlt hat?

Zunächst würde ich empfehlen, keine weiteren Zahlungen zu leisten. Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn plötzlich zusätzliche Beträge verlangt werden, etwa angebliche Steuern, Freigabegebühren, Versicherungsbeiträge, Liquiditätsnachweise oder Gebühren für die Auszahlung eines bereits angezeigten Guthabens.

Parallel sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater, Screenshots des Kundenkontos und der Website sowie sämtliche Vertragsunterlagen.

Diese Dokumentation kann später entscheidend sein.

Warum sind gerade weitere Zahlungsaufforderungen problematisch?

Bei problematischen Online-Investmentangeboten erleben wir immer wieder Konstellationen, in denen Anleger zunächst vermeintlich hohe Gewinne auf einem Bildschirm sehen. Sobald sie eine Auszahlung verlangen, sollen sie plötzlich weitere Zahlungen leisten.

Dann heißt es beispielsweise, zunächst müsse eine Steuer bezahlt oder eine Wallet freigeschaltet werden. Manchmal wird behauptet, die Zahlung sei für eine Geldwäscheprüfung oder eine regulatorische Freigabe erforderlich.

Ob das im konkreten Fall bei 37mh(.)com geschieht, ergibt sich aus der BaFin-Mitteilung nicht. Allgemein gilt aber: Solche nachträglichen Zahlungsforderungen sollten niemals ungeprüft erfüllt werden.

Können Betroffene ihr Geld überhaupt zurückbekommen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Erfolgsaussichten hängen wesentlich davon ab, wohin das Geld geflossen ist.

Bei klassischen Banküberweisungen müssen Zahlungsempfänger, beteiligte Banken und Kontobewegungen untersucht werden. Bei Kryptowerten geht es um Wallet-Adressen, Blockchain-Transaktionen und mögliche Wege über Kryptobörsen oder Zahlungsdienstleister.

Je schneller Betroffene reagieren, desto besser sind grundsätzlich die Möglichkeiten, Zahlungswege zu dokumentieren und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Eine Garantie für eine Rückzahlung gibt es allerdings nicht.

Sollten Anleger Strafanzeige erstatten?

Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Anleger über wesentliche Tatsachen getäuscht wurden oder Gelder unter falschen Voraussetzungen entgegengenommen wurden, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Eine BaFin-Warnung allein bedeutet allerdings noch nicht automatisch, dass strafrechtlich bereits ein Betrug festgestellt worden ist. Diesen Unterschied sollte man sauber beachten. Die BaFin beschreibt zunächst aufsichtsrechtliche Erkenntnisse. Ob darüber hinaus Straftaten begangen wurden, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden klären.

Kann man überprüfen, ob ein Finanzanbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist?

Ja. Die BaFin stellt dafür ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Anleger sollten sich grundsätzlich nicht darauf verlassen, dass eine Website selbst behauptet, reguliert oder beaufsichtigt zu sein.

Man sollte den Namen des Unternehmens vielmehr unabhängig überprüfen.

Dabei reicht es nicht immer, nur nach einem ähnlich klingenden Namen zu suchen. Es gibt Fälle, in denen Daten real existierender Unternehmen oder Finanzdienstleister missbräuchlich verwendet werden. Deshalb müssen Firmenname, Adresse, Internetdomain und gegebenenfalls weitere Kontaktdaten miteinander abgeglichen werden.

Was ist von angeblichen Lizenznummern oder Zertifikaten auf einer Website zu halten?

Auch diese Angaben müssen unabhängig kontrolliert werden. Ein professionell wirkendes PDF, ein Logo einer Aufsichtsbehörde oder eine angebliche Registrierungsnummer beweisen zunächst einmal gar nichts.

Gerade digitale Investmentplattformen können heute sehr professionell gestaltet sein. Eine hochwertige Website ist kein Nachweis dafür, dass hinter ihr tatsächlich ein reguliertes Finanzunternehmen steht.

Welche Warnzeichen sollten Anleger bei Krypto- und Tradingplattformen generell kennen?

Besonders aufmerksam sollte man werden, wenn ein Anbieter mit außergewöhnlich hohen oder praktisch sicheren Renditen wirbt, massiv zu schnellen Einzahlungen drängt oder Anleger immer wieder telefonisch kontaktiert.

Weitere Warnsignale können ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, nicht nachvollziehbare Unternehmensadressen, eine fehlende Zulassung, angebliche Prominentenempfehlungen, plötzlich wechselnde Ansprechpartner oder Schwierigkeiten bei Auszahlungen sein.

Auch Fernzugriffsprogramme auf dem eigenen Computer oder Smartphone sollten Anleger keinem vermeintlichen Finanzberater leichtfertig erlauben.

Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Was zeigt das?

Vor allem, dass es sich nicht lediglich um eine Verbrauchermeinung oder eine Warnung aus einem Internetforum handelt. Es ist eine offizielle Veröffentlichung der zuständigen deutschen Finanzaufsichtsbehörde auf gesetzlicher Grundlage.

Das sollte für jeden Anleger Anlass sein, die Geschäftsbeziehung kritisch zu überprüfen.

Was wäre Ihr wichtigster Rat an jemanden, der heute von dieser Warnung erfährt und bereits investiert hat?

Nicht in Panik geraten, aber konsequent handeln. Keine weiteren Gelder überweisen, sämtliche Beweise sichern und die Zahlungswege nachvollziehbar dokumentieren.

Und vor allem sollte man sich nicht durch vermeintliche Berater unter Zeitdruck setzen lassen. Aussagen wie „Sie müssen heute noch zahlen, sonst verlieren Sie Ihr Guthaben“ sind kein Grund für eine weitere Überweisung – sondern ein Grund, besonders genau hinzusehen.

BaFin-Warnung sollte Anlass zur Überprüfung sein

Die BaFin-Meldung zu 37mh(.)com enthält gleich mehrere erhebliche Warnsignale: Nach Erkenntnissen der Behörde werden Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Zulassung angeboten, ein gültiges Impressum fehlt und die behauptete Beaufsichtigung durch die BaFin ist nach Angaben der Behörde unzutreffend.

Für bereits betroffene Anleger gilt deshalb insbesondere: keine vorschnellen weiteren Zahlungen, Beweismittel sichern und den konkreten Sachverhalt prüfen lassen.

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