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Daniel Blazek zur DF „Vermittler sollten jetzt nicht abwarten, bis die erste Klage auf dem Tisch liegt“

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Thema:DF Deutsche Finance Investment Fund 17 Club Deal Boston II – GmbH & Co. geschlossene InvKG

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von BEMK über mögliche Haftungsrisiken für Vermittler, Vertriebspartner und Berater

Wenn Kapitalanlagen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder Fondsgesellschaften insolvent werden, richtet sich der Blick betroffener Anleger häufig nicht nur auf die Emittenten. Auch Vermittler, Berater und Vertriebspartner können zunehmend in den Fokus geraten.

Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK vertritt seit fast 20 Jahren Vertriebspartner und Vermittler. Im Interview erläutert er, warum sich Vermittler frühzeitig mit möglichen Haftungsrisiken beschäftigen sollten, welche Unterlagen jetzt wichtig werden können und weshalb nicht jede Anlegerforderung automatisch berechtigt ist.

Für betroffene Vermittler bietet Rechtsanwalt Blazek eine kostenfreie Erstberatung an.

Herr Rechtsanwalt Blazek, warum geraten Vermittler gerade dann in den Fokus, wenn eine Kapitalanlage wirtschaftlich scheitert?

Daniel Blazek:
Wenn beim eigentlichen Emittenten oder bei einer Fondsgesellschaft wirtschaftlich nichts mehr zu holen ist, wird naturgemäß geprüft, ob möglicherweise weitere Anspruchsgegner existieren. Dazu können auch Vermittler oder Berater gehören.

Das bedeutet aber keineswegs, dass ein Vermittler automatisch haftet, nur weil sich eine Kapitalanlage später negativ entwickelt hat. Entscheidend ist immer, was konkret beraten oder vermittelt wurde, welche Informationen zum damaligen Zeitpunkt vorlagen und welche Aufklärung tatsächlich erfolgt ist.

Mit welchen Vorwürfen werden Vermittler typischerweise konfrontiert?

Daniel Blazek:
Häufig geht es um den Vorwurf, Risiken seien nicht ausreichend dargestellt worden oder die Anlage habe nicht zum Anleger gepasst.

Weitere Themen können die wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung, mögliche Verlustrisiken, Laufzeiten, eingeschränkte Veräußerbarkeit oder die Frage sein, ob bestimmte Informationen aus einem Prospekt ausreichend erläutert wurden.

Man darf dabei aber nicht vergessen: Zwischen einer Behauptung in einem Anspruchsschreiben und einer tatsächlich bestehenden Haftung liegt ein erheblicher Unterschied.

Viele Vermittlungen liegen Jahre zurück. Ist das für die Verteidigung ein Problem?

Daniel Blazek:
Es kann eine Herausforderung sein, vor allem wenn Unterlagen nicht mehr vollständig vorhanden sind. Deshalb ist Dokumentation enorm wichtig.

Vermittler sollten jetzt prüfen, welche Unterlagen sie aus der damaligen Vermittlung noch besitzen: Beratungsprotokolle, Gesprächsnotizen, E-Mails, Produktunterlagen, Prospekte, Empfangsbestätigungen und sonstige Korrespondenz.

Je besser sich der damalige Beratungs- beziehungsweise Vermittlungsprozess rekonstruieren lässt, desto besser kann man auf einen möglichen Anspruch reagieren.

Was sollte ein Vermittler tun, wenn er erstmals ein Anspruchsschreiben eines Anlegers oder einer Anlegerkanzlei erhält?

Daniel Blazek:
Vor allem sollte er nicht vorschnell selbst ausführlich Stellung nehmen oder Schuldeingeständnisse abgeben.

Ein solches Schreiben sollte zunächst rechtlich geprüft werden. Man muss sich ansehen, welcher konkrete Anspruch erhoben wird, worauf er gestützt wird, ob die behaupteten Tatsachen überhaupt zutreffen und ob möglicherweise bereits Verjährung eingetreten ist.

Eine professionelle Reaktion beginnt mit einer strukturierten Prüfung und nicht mit einer emotionalen Antwort.

Sollte auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung informiert werden?

Daniel Blazek:
Das sollte in jedem Fall geprüft werden. Bei bestehenden Versicherungen können bestimmte Anzeige- und Obliegenheitspflichten bestehen.

Wer hier zu spät oder falsch reagiert, kann sich zusätzliche Probleme schaffen. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob und in welcher Form ein möglicher Versicherungsfall anzuzeigen ist.

Kann ein Anleger allein deshalb Schadensersatz verlangen, weil seine Beteiligung Verluste gemacht hat?

Daniel Blazek:
Nein. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung allein begründet noch keine Haftung des Vermittlers.

Kapitalanlagen sind häufig mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Entscheidend ist vielmehr, ob im konkreten Einzelfall eine Pflichtverletzung vorliegt und ob diese Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung und den geltend gemachten Schaden ursächlich war.

Genau diese Fragen müssen sauber auseinandergehalten werden.

Welche Rolle spielt der Verkaufsprospekt?

Daniel Blazek:
Der Prospekt kann eine zentrale Rolle spielen. Dabei geht es unter anderem darum, ob der Prospekt rechtzeitig übergeben wurde und ob er geeignet war, den Anleger über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Beteiligung zu informieren.

Allerdings ist auch hier jeder Fall individuell. Man kann nicht allein aus der späteren wirtschaftlichen Entwicklung eines Produktes rückwirkend schließen, dass die damalige Vermittlung fehlerhaft gewesen sein muss.

Sie vertreten seit fast 20 Jahren Vertriebspartner. Was hat sich in dieser Zeit verändert?

Daniel Blazek:
Die Anforderungen an Vermittlung, Dokumentation und Nachweisbarkeit sind deutlich gestiegen. Gleichzeitig erleben wir nach wirtschaftlichen Problemen bei Kapitalanlagen regelmäßig, dass Anleger versuchen, weitere Anspruchsgegner zu finden.

Aus meiner Sicht ist deshalb entscheidend, dass Vermittler ihre eigene rechtliche Position kennen und frühzeitig reagieren.

Wer erst aktiv wird, wenn bereits eine Klage zugestellt wurde, verschenkt unter Umständen wertvolle Möglichkeiten.

Bedeutet das, Vermittler sollten sich bereits beraten lassen, bevor überhaupt ein Anspruchsschreiben vorliegt?

Daniel Blazek:
Das kann durchaus sinnvoll sein, insbesondere wenn bereits bekannt ist, dass eine größere Zahl von Anlegern eines bestimmten Produktes betroffen sein könnte.

Dann kann man vorab die eigene Dokumentation prüfen, typische mögliche Angriffspunkte identifizieren und eine Strategie entwickeln.

Prävention ist häufig wesentlich einfacher als eine Reaktion unter Zeitdruck.

Sie bieten betroffenen Vermittlern eine kostenfreie Erstberatung an. Was wird dort besprochen?

Daniel Blazek:
Zunächst geht es darum, die konkrete Situation des Vermittlers zu verstehen.

Hat er bereits ein Anspruchsschreiben erhalten? Welche Kapitalanlage ist betroffen? Wann fand die Vermittlung statt? Welche Unterlagen existieren noch? Gibt es eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Sind bereits Fristen gesetzt worden?

Auf dieser Grundlage lässt sich häufig bereits recht gut einschätzen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Diese erste Einschätzung bieten wir Vermittlern kostenfrei an.

Was ist Ihre wichtigste Empfehlung an Vermittler, die jetzt möglicherweise mit Anlegerforderungen rechnen müssen?

Daniel Blazek:
Nicht in Panik geraten – aber auch nicht ignorieren.

Unterlagen sichern, keine vorschnellen Erklärungen abgeben, Fristen beachten und frühzeitig prüfen lassen, ob überhaupt eine Haftungsgrundlage besteht.

Ein Anlegerverlust ist nicht automatisch ein Beratungsfehler. Genau deshalb muss jeder Fall individuell geprüft werden.


Kostenfreie Erstberatung für Vermittler und Vertriebspartner

Vermittler, Berater und Vertriebspartner, die bereits von Anlegern oder Anlegerkanzleien angeschrieben wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen mit möglichen Ansprüchen rechnen, können sich an Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK wenden.

Blazek vertritt seit fast 20 Jahren Vertriebspartner und bietet betroffenen Vermittlern eine kostenfreie Erstberatung zur ersten Einschätzung ihrer Situation an.

Dabei können insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Besteht überhaupt ein realistisches Haftungsrisiko?
  • Wie sollte auf ein Anspruchsschreiben reagiert werden?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Welche Rolle spielt die damalige Beratungsdokumentation?
  • Muss eine Versicherung informiert werden?
  • Können Ansprüche bereits verjährt sein?
  • Welche Verteidigungsstrategie kommt im konkreten Fall infrage?

Wichtig: Eine wirtschaftlich gescheiterte Kapitalanlage bedeutet nicht automatisch, dass der Vermittler für entstandene Verluste haftet. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Hinweis: Das Interview dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Interviewtext sollte vor Veröffentlichung von Rechtsanwalt Daniel Blazek freigegeben werden.

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