Das Amtsgericht Cuxhaven hat mit Beschluss vom 30. Juni 2026 um 12:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Boots- und Schiffswerft Cuxhaven GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 50/26 geführt.
Von der Anordnung betroffen ist die Boots- und Schiffswerft Cuxhaven GmbH mit Sitz in der Kapitän-Alexander-Straße 21–23 in 27472 Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt, HRB 110238).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Cuxhavener Rechtsanwalt Jan M. Antholz. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung (InsO) zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann insbesondere von der Schuldnerin sowie – soweit die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach der EU-Insolvenzverordnung gerügt wird – auch von Gläubigern innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegt werden.
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