Das Amtsgericht Rosenheim hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BoardingRO GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 30. Juni 2026 um 16:10 Uhr erlassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 610 IN 254/26 geführt.
Die BoardingRO GmbH & Co. KG mit Sitz in der Hugo-Laue-Straße 1 in 83024 Rosenheim hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRA 14472 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die BoardingRO Verwaltung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Prof. Peter Matthias Astner.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht den Rosenheimer Rechtsanwalt Robert Multrus.
Zugleich ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen des Schuldnervermögens verhindert und die vorhandenen Vermögenswerte gesichert werden.
Gegen den Beschluss ist nach den gesetzlichen Vorschriften die sofortige Beschwerde zulässig.
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