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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Lingen hat am 25. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH angeordnet. Die Entscheidung fiel um 18:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 18 IN 36/26.

Betroffen ist die Gesellschaft mit Sitz in der Nordholter Straße 1, 49838 Langen, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 210568. Geschäftsführer ist Michael Sieg.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner (B&P) in Münster.

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung gilt, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung und Erhaltung des Vermögens während des laufenden Verfahrens.

Einschränkungen für Schuldner und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel möglich

Gegen die Entscheidung kann die Gesellschaft innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Rechtsmittel einzulegen.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Lingen einzureichen oder zu Protokoll eines Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim zuständigen Gericht.

Verfahren im Überblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH nun unter gerichtliche Kontrolle gestellt. Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

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