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Stadtwerke Winsen: Eine Million Euro Anlegergelder vollständig in Solarpark-Projekt geflossen

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Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH hat nach dem aktuellen Bericht zur Mittelverwendungskontrolle sämtliche über ihre Vermögensanlage eingeworbenen Anlegergelder entsprechend der vorgesehenen Struktur eingesetzt. Insgesamt wurden eine Million Euro eingesammelt und vollständig über ein Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft SWW Erneuerbare Energien GmbH weitergereicht. Die Mittel dienen der Finanzierung des Solarparks Grevelau mit einer geplanten Leistung von rund 11 MWp.

Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH haben einen Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) für ihr vinkuliertes Namensgenussrecht vorgelegt. Der Bericht betrifft den Stichtag 30. Juni 2026 und dokumentiert erstmals die Verwendung der im Rahmen der Vermögensanlage eingeworbenen Gelder.

Die Prüfung wurde von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Grundlage ist ein Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle vom 12. November 2024.

Eine Million Euro von Anlegern eingesammelt

Nach dem Bericht beliefen sich die bis zum Stichtag eingesammelten Anlegergelder auf insgesamt

1.000.000 Euro.

Der vollständige Betrag sollte nach den Angaben zur Vermögensanlage in Anlageobjekte investiert werden. Genau dies sei bis zum Berichtsstichtag auch erfolgt.

Die Stadtwerke Winsen hatten die eine Million Euro über ein Gesellschafterdarlehen an die SWW Erneuerbare Energien GmbH (SWWE) weitergereicht. Grundlage dafür war ein Gesellschafterdarlehensvertrag vom 16. April 2025.

Damit waren zum 30. Juni 2026 nach dem Prüfungsbericht keine Anlegergelder mehr uninvestiert. Der ausgewiesene Betrag nicht investierter Anlegergelder beträgt ausdrücklich:

0,00 Euro.

Anlegergelder fließen in Solarpark Grevelau

Das zentrale Projekt hinter der Finanzierung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Winsen (Luhe), Gemarkung Scharmbeck.

Der sogenannte Solarpark Grevelau soll nach den Angaben im Bericht eine installierte Leistung von rund 11 Megawatt Peak (MWp) erreichen.

Als Nachweis für das Anlageobjekt nennt der Bericht einen EPC-Vertrag vom 14. Februar 2025. Bei einem EPC-Vertrag werden typischerweise Planung, Beschaffung und Errichtung eines Projekts vertraglich zusammengefasst.

Unmittelbar hat die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH selbst nach dem Bericht kein Anlageobjekt erworben. Die Investition erfolgt vielmehr auf einer zweiten Ebene über die SWW Erneuerbare Energien GmbH.

Das Solarprojekt wird dabei nicht ausschließlich aus den Genussrechtsmitteln finanziert. Laut Bericht setzt sich die Finanzierung aus Eigenkapital der SWWE, dem Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Winsen sowie einem Bankdarlehen zusammen.

Keine Anlegergelder für sonstige Ausgaben ausgewiesen

Bemerkenswert ist auch ein weiterer Punkt des Prüfungsberichts: Für sonstige Ausgaben aus den Anlegergeldern wird ausdrücklich Fehlanzeige gemeldet.

Damit weist der Mittelverwendungskontrolleur zum Berichtsstichtag weder Beträge für sonstige Ausgaben noch entsprechende weitere Verwendungszwecke aus.

Nach der dargestellten Mittelverwendung floss somit der vollständige Betrag von einer Million Euro in die vorgesehene Finanzierungsstruktur des Solarprojekts.

BaFin hatte Vermögensanlagen-Informationsblatt gestattet

Die Vermögensanlage wird in den Varianten „Solarpark Grevelau Basis“ und „Solarpark Grevelau Premium“ angeboten.

Nach dem Prüfungsbericht hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das zugehörige Vermögensanlagen-Informationsblatt unter dem Aktenzeichen WA 34-Wp 7113/02939#00001 mit Wirkung zum 4. März 2025 gestattet.

Gegenstand der Emission ist ein vinkuliertes Namensgenussrecht.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mittelverwendungskontrolle soll bei entsprechenden Vermögensanlagen sicherstellen, dass eingeworbene Gelder nur unter den festgelegten Voraussetzungen verwendet werden. Dazu ist insbesondere ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das die Emittentin nur gemeinsam mit dem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur verfügen kann.

Nach einer Freigabe muss zudem überprüft werden, ob die Mittel tatsächlich entsprechend dem vorgesehenen Zweck verwendet wurden. Diese Kontrolle erfolgt fortlaufend mindestens alle sechs Monate, solange noch nicht sämtliche Anlegergelder eingesetzt worden sind.

Prüfer bestätigen vollständige Verwendung zum Stichtag

Für die Anleger ist vor allem die zusammenfassende Feststellung des Berichts von Bedeutung: Zum Stichtag waren die eingeworbenen eine Million Euro vollständig verwendet.

Die Mittelverwendungskontrolle kommt damit für den 30. Juni 2026 zu folgendem rechnerischen Ergebnis:

Mittelverwendung Betrag
Eingesammelte Anlegergelder 1.000.000 Euro
Für Anlageobjekte vorgesehene Anlegergelder 1.000.000 Euro
Gesellschafterdarlehen an SWW Erneuerbare Energien GmbH 1.000.000 Euro
Sonstige Ausgaben 0 Euro
Nicht investierte Anlegergelder 0 Euro

Die Wirtschaftsprüfer betonen zugleich, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der Gelder bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin liegt. Aufgabe der Mittelverwendungskontrolle sei es, die gesetzlichen Anforderungen des § 5c VermAnlG zu erfüllen und die tatsächliche Verwendung der freigegebenen Mittel zu überprüfen.

Der Bericht wurde von den Wirtschaftsprüfern Tameling-Meyer und Pencereci unterzeichnet. Als Ort und Stichtag sind Bremen, 30. Juni 2026 angegeben.

Fazit

Für Anleger dokumentiert der Bericht zunächst eine klare Mittelverwendung: Die gesamten bis zum 30. Juni 2026 eingeworbenen eine Million Euro wurden entsprechend der dargestellten Finanzierungsstruktur an die Projektgesellschaft weitergeleitet. Nicht investierte Anlegergelder oder sonstige Ausgaben weist der Bericht nicht aus.

Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Die Mittelverwendungskontrolle beantwortet in erster Linie die Frage, ob und wofür Anlegergelder eingesetzt wurden. Wie sich der Solarpark wirtschaftlich entwickelt und welche Renditen Anleger letztlich erzielen, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts.

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