Amtsgericht Essen setzt vorläufigen Insolvenzverwalter ein
Essen – Der American-Football-Club Essen e. V. 1983 Assindia Cardinals befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.
Das Amtsgericht Essen hat am 3. September 2026 um 12 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 162 IN 174/26 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wölte aus Essen bestellt.
Damit sind die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Vereins zunächst deutlich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögenswerte der Assindia Cardinals sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.
Auch Zahlungen von Personen oder Unternehmen, die dem Verein Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Assindia Cardinals geleistet werden. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben sowie offene Forderungen des Vereins einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Verein grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind bestimmte Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.
Mit der Entscheidung ist noch nicht automatisch das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Zunächst wird im sogenannten Insolvenzeröffnungsverfahren geprüft, ob die Voraussetzungen für eine reguläre Eröffnung des Verfahrens vorliegen und wie sich die wirtschaftliche Situation des Vereins darstellt.
Die Assindia Cardinals gehören seit Jahrzehnten zur Essener American-Football-Szene. Der Verein wurde 1983 gegründet.
Wie sich das vorläufige Insolvenzverfahren auf den laufenden Vereins- und Spielbetrieb auswirkt, geht aus dem Beschluss des Amtsgerichts zunächst nicht hervor.
Aktenzeichen: 162 IN 174/26
Amtsgericht Essen, Beschluss vom 3. September 2026
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