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STROMPREIS24 Holding GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Schweinfurt hat über das Vermögen der STROMPREIS24 Holding GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Wollner aus Würzburg bestellt.

Das Amtsgericht Schweinfurt hat mit Beschluss vom 3. September 2026 um 11:10 Uhr im Verfahren IN 208/26 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der STROMPREIS24 Holding GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Salinenstraße 26 in 97688 Bad Kissingen hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Matthias Tangemann. Die STROMPREIS24 Holding GmbH ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter HRB 9791 eingetragen.

Andrea Wollner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde

Rechtsanwältin Andrea Wollner
Berliner Platz 12
97080 Würzburg

bestellt.

Zugleich ordnete das Gericht einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Danach sind Verfügungen der STROMPREIS24 Holding GmbH nur noch wirksam, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin ihnen zustimmt. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Damit bleibt die Geschäftsführung im Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens zwar formal im Amt, kann über Vermögenswerte der Gesellschaft jedoch nicht mehr uneingeschränkt verfügen.

Noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei der Entscheidung des Amtsgerichts handelt es sich zunächst um eine Sicherungsmaßnahme im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient insbesondere dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und Veränderungen zu verhindern, die eine spätere Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigen könnten.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht erst nach Abschluss der weiteren Prüfung.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger bedeutet die Anordnung zunächst, dass sie die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten sollten. Eine förmliche Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle erfolgt grundsätzlich erst nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer entsprechenden Aufforderung.

Besondere Bedeutung hat der angeordnete Zustimmungsvorbehalt für laufende Geschäftsbeziehungen: Rechtsgeschäfte und Verfügungen der Schuldnerin können nur im Rahmen der gerichtlichen Anordnung und mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam vorgenommen werden.

Auch die Einziehung von Forderungen der Gesellschaft ist ausdrücklich von dieser Regelung erfasst.

Zweiwöchige Beschwerdefrist

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Hierfür gilt eine Notfrist von zwei Wochen.

Die Beschwerde ist beim

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich ist.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nach der Rechtsbehelfsbelehrung nicht zwingend vorgeschrieben.

Elektronisch eingereichte Rechtsbehelfe müssen die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr erfüllen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür ausdrücklich nicht aus.

Wie es weitergeht

Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung. In dieser Phase wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Für Gläubiger, Vertragspartner und sonstige Beteiligte dürfte daher vor allem die weitere Entscheidung des Insolvenzgerichts von Bedeutung sein. Erst mit einer möglichen Verfahrenseröffnung würden die klassischen Schritte eines Insolvenzverfahrens, insbesondere die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, folgen.

Aktenzeichen: IN 208/26
Gericht: Amtsgericht Schweinfurt – Insolvenzgericht
Beschluss vom: 03.09.2026
Schuldnerin: STROMPREIS24 Holding GmbH
Vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Wollner, Würzburg

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