Verlangen sie die Darlehensgebühr für ihr Bauspardarlehen zurück

Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden. Verbraucher können zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern, das Bausparkassen in den Jahren 2013 bis 2016 verlangt haben.

Wenn Sie 2013 eine Darlehensgebühr gezahlt haben, sollten Sie sich mit Ihrer Rückforderung jedoch beeilen. Denn zum Jahreswechsel verjährt Ihr Rückzahlungsanspruch.

Mit unserem Musterbrief können Sie Ihre Erstattungsansprüche gegenüber Ihrer Bausparkasse geltend machen:

Ob auch Zahlungen aus frühereren Jahren – also vor 2013 – zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Einen Versuch ist es aus unserer Sicht aber allemal wert.

Oft geht es um erhebliche Summen

Bei uns häufen sich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs Anfang November die Anfragen zu Darlehensgebühren bei Bausparverträgen. Dabei wird vor allem eines deutlich: Oft geht es um viel Geld.

Eine Bausparkasse hat einem Verbraucher für ein Bauspardarlehen von 75.000 Euro beispielsweise 1.500 Euro abgeknöpft. Das entspricht zwei Prozent der Darlehenssumme.

Wir meinen: Gerade in Zeiten allgemein niedriger Kreditzinsen ist das absolut unangemessen. Es kann nicht sein, dass die Darlehensgebühr in vielen Fällen so hoch ist wie die aktuell marktüblichen Kreditzinsen für ein ganzes Jahr. Außerdem erschwert der zusätzliche Posten den Vergleich zwischen verschiedenen Baufinanzierungsangeboten. Der Wegfall der Darlehensgebühr war daher mehr als überfällig.

Das BGH-Urteil zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem langen Rechtsstreit mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall erstritten (Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15). Von der Entscheidung sind jedoch auch zahlreiche andere Bausparkassen betroffen, die die umstrittene Gebühr ebenfalls erhoben haben.

Aufnahme eines Bauspardarlehens vorab genau prüfen

Da die Gebühren nun endgültig wegfallen, wird es für viele Verbraucher günstiger, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dennoch sollten Besitzer von älteren Verträgen genau prüfen, ob dies im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Darlehen sollten wichtige Aspekte wie das Alter des  Vertrags, die Zinskonditionen und  die Frage, ob man anderswo ein günstigeres Darlehen bekommen könnte, unbedingt berücksichtigt werden.

Unabhängiger Rat kann Ihnen dabei helfen, Klarheit für die eigene Entscheidung zu gewinnen. Wir unterstützen Sie gern. Hier können Sie sich über unsere Beratungsangebote informieren.

Stand vom Donnerstag, 24. November 2016

VZHH

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