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Entschädigung nach Trading-Betrug: Geschädigte können Ansprüche anmelden

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg informiert mögliche Geschädigte über die Möglichkeit, Ansprüche aus einem umfangreichen Betrugsverfahren geltend zu machen. Das Verfahren wird bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern unter dem Aktenzeichen 730 VRs 4810/19 geführt.

Das Landgericht Coburg hatte gegen E. D., der unter mehreren Aliasnamen auftrat, bereits mit Urteil vom 18. Dezember 2020 rechtskräftig die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet. Der Verurteilte wurde wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 139 Fällen sowie wegen eines weiteren Betrugs schuldig gesprochen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen war E. D. Teil mehrerer krimineller Organisationen, die Anleger über angebliche Online-Tradingplattformen zu Einzahlungen bewegten. Den Kunden wurde vorgespiegelt, ihr Geld werde in virtuelle Finanzinstrumente oder Kryptowährungen investiert.

Dabei verwendete der Verurteilte nicht seinen tatsächlichen Namen, sondern trat unter verschiedenen Identitäten und Berufsbezeichnungen auf:

Bei PlusOption verwendete er den Namen Daniel Lange und bezeichnete sich als „Senior Account Manager“. Bei Eloba Invest trat er als Daniel Lange und Dennis Lorenz auf. Für Trade Toro nutzte er den Alias Dennis Lorent und die Bezeichnung „Senior Account Manager“. Bei STS Crypto beziehungsweise STS Royal gab er sich als Dennis Schulze, „Senior Broker“, aus. Bei Schweizer Crypton trat er ebenfalls als Dennis Schulze auf, dort als angeblicher „VIP Account Manager“.

In einem weiteren Fall kontaktierte der Verurteilte einen Geschädigten unter dem Namen Martin Frankenhäuser und gab sich wahrheitswidrig als Mitarbeiter der BaFin aus. Der Betroffene wurde dazu gebracht, ein Konto bei einer Kryptowährungsbörse einzurichten und insgesamt 94.700 Euro einzuzahlen. Später übertrug er nach einer Täuschung 10,1782 Bitcoin auf ein fremdes Wallet.

Geschädigte können ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Mitteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg anmelden. Die Anmeldung ist formlos und kostenfrei. Dabei müssen die Höhe des geltend gemachten Anspruchs sowie die gewünschten Kontodaten angegeben werden.

Berücksichtigt werden können grundsätzlich nur Schäden, die unmittelbar den erlangten Tatbeträgen entsprechen. Schmerzensgeld, Zinsen, Rechtsverfolgungskosten oder reine Sachschäden fallen nicht darunter.

Eine Auszahlung ist frühestens nach Ablauf von sechs Monaten möglich und nur dann, wenn alle angemeldeten Anspruchsinhaber vollständig entschädigt werden können. Reicht das eingezogene Vermögen nicht aus, könnten die Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren erneut angemeldet werden müssen.

Betroffene sollten Verträge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe und sonstige Nachweise sichern. Bei Unsicherheiten kann eine unabhängige anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

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