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Abschaffung der „Rente mit 63“ könnte Hunderttausende pro Jahrgang treffen

qimono (CC0), Pixabay
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Eine mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sorgt in Deutschland für Verunsicherung. Nach den derzeit verfügbaren Zahlen könnten rund 260.000 bis 280.000 Menschen pro Rentnerjahrgang unmittelbar von einer Neuregelung betroffen sein.

Allein im Jahr 2025 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung rund 271.000 Anträge auf die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein. Etwa 266.000 davon wurden bewilligt. Auch in den Jahren zuvor nutzten jeweils ungefähr 270.000 Menschen diese Möglichkeit des vorzeitigen Renteneintritts ohne Abschläge.

Von einer bereits beschlossenen Abschaffung kann allerdings keine Rede sein. Bislang handelt es sich um politische Vorschläge und Empfehlungen. Ein endgültiges Gesetz mit einem konkreten Stichtag, Übergangsfristen und Regelungen zum Vertrauensschutz liegt noch nicht vor.

Entscheidend wäre vor allem, welche Jahrgänge eine Reform tatsächlich erfassen würde. Bereits laufende Renten dürften nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum nachträglich gekürzt werden. Auch Menschen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, könnten durch Übergangsregelungen geschützt werden.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen ohnehin missverständlich. Nur ältere Jahrgänge konnten tatsächlich mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für später Geborene wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 1962 geboren wurde, kann die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit 64 Jahren und acht Monaten beziehen. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren.

Eine Abschaffung würde zudem nicht bedeuten, dass Betroffene gar keine Rente mehr erhalten. Sie müssten jedoch möglicherweise länger arbeiten oder beim früheren Renteneintritt dauerhafte Abschläge hinnehmen. Wie viele Beschäftigte tatsächlich bis zur regulären Altersgrenze weiterarbeiten könnten, ist offen. Gerade Menschen in körperlich belastenden Berufen könnten dadurch vor erhebliche Probleme gestellt werden.

In einzelnen Fällen kämen andere Rentenarten infrage, etwa eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist jedoch an strenge gesundheitliche Voraussetzungen gebunden und stellt keinen allgemeinen Ersatz für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren dar.

Über einen Zeitraum von zehn Jahren könnte eine umfassende Abschaffung rechnerisch etwa 2,5 bis 2,8 Millionen Menschen betreffen. Diese Zahl ist jedoch nur eine grobe Hochrechnung. Sie berücksichtigt weder mögliche Übergangsregeln noch Veränderungen am Arbeitsmarkt oder individuelle Entscheidungen der Versicherten.

Fest steht: Eine Reform würde nicht sämtliche Rentnerinnen und Rentner treffen. Für mehrere Hunderttausend langjährig Beschäftigte pro Jahrgang könnte sie jedoch erhebliche finanzielle und persönliche Folgen haben. Wie groß der Kreis am Ende tatsächlich sein wird, entscheidet sich erst mit einem konkreten Gesetzentwurf.

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