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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 8 IN 662/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Neu-Isenburg hat das Amtsgericht Offenbach am Main vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Am 23. Juli 2026 um 15.00 Uhr wurde gegen die Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Gleichzeitig ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Kühne von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main bestellt.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Offenbach am Main unter dem besonders hervorzuhebenden Aktenzeichen 8 IN 662/26 geführt.

Der vollständige gerichtliche Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Wichtig: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet wurde. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

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