Verdachtsberichterstattung der BaFin zu Unternehmen

Nun, die BaFin kann man nicht mit presserechtlichen Kriterien messen, sondern man muss die BaFin an ihrem gesetzlichen Auftrag messen. Das auch bei der BaFin einiges im Argen liegt, das ist spätestens seit der Wirecard Affäre bekannt.

Eine Affäre mit personellen Konsequenzen und einem neuen Chef für die BaFin. Der Neue sei ein „harter Hund“, so hört man es aus der Schweiz, der aber Banken gerne bei seiner Kritik verschonen würde. Ob das stimmt, wird man dann in der Praxis sehen müssen.

In den letzten Monaten finden wir vermehrt Hinweise auf der BaFin-Seite zu Unternehmen, wo die BaFin einen Verdacht äußert“, das hier ein Unternehmen vermutlich eine Kapitalanlage anbietet, für die es eigentlich eines BaFin gestatteten Prospektes bedarf. Solche Anbieter zu erkennen, gehört in der Tat zu den Aufgaben der BaFin.

Das Besondere an diesen Hinweisen, die der Leser auch als Warnung verstehen kann, ist jedoch, dass in nahezu allen uns bekannten Fällen die jeweiligen betroffenen Unternehmen vor der Veröffentlichung dieses Hinweises nicht kontaktiert wurden.

Kommt dann so ein überfallartiger Hinweis auf der BaFin-Seite, so der Sprecher eines betroffenen Unternehmens unserer Redaktion gegenüber, dann ist das so, als wenn du jemanden seine Existenz zerstörst, dann fragst, was hast Du gemacht? Wäre die BaFin keine Bundesbehörde sondern ein Pressemedium, dann würde man die Veröffentlichung wohl als Verdachtsberichterstattung bezeichnen. Jener Verdachtsberichterstattung, der in Deutschland enge Grenzen gesetzt sind. Keine dieser Meldungen wäre sicherlich länger als eine Woche online auffindbar.

Ganz anders bei der BaFin. Selbst wenn es ihnen als Unternehmen gelingt, die BaFin-Bedenken auszuräumen, bleibt das bei der BaFin bis zu 5 Jahren auf ihrer Internetseite besehen. Unglaublich, was sich da eine Bundesbehörde erlauben darf.

Geht man jedoch mit der BaFin dann vor Gericht, um das klären zu lassen, so habe ich den Eindruck, dass die Gerichte dann den Sachverhalt bewusst hinauszögern von der Seite der Prozessterminierung her. Zumindest kann ich das in unserem Fall sogar dezidiert nachweisen so unser betroffener Unternehmer. Was hat das bitte noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Für unseren Unternehmer ist das „behördliche Willkür mit mafiösen Strukturen“. Hier hackt doch eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Harte Worte, die der Unternehmer da ausspricht, aber das sind wohl seine subjektiven Erfahrungen mit der BaFin der letzten Jahre. Natürlich sieht auch er die Notwendigkeit, dass der Markt nicht nur reguliert werden muss in diesem Bereich, sondern auch kriminelle Unternehmen vom Markt gehören, aber man scheert da Unternehmen über einen Kamm und macht keinen Unterschied zwischen seriösen und unseriösen Unternehmen.

Die BaFin darf das.

Auch wir in der Redaktion fragen uns natürlich bei so mancher Veröffentlichung der BaFin, was der Sinn dahinter ist. Einerseits zieht man Unternehmen durch den Kakao ohne eine Stellungnahme von denen zu haben, auf der anderen Seite veröffentlicht man Hinweise über geahndete Verstöße ohne den Namen der Person zu benennen, die hier für den jeweiligen Rechtsverstoß zur Rechenschaft gezogen wurde. Regularien die nicht zusammenpassen aus unserer Sicht.

Trotzdem, wir finden die „neue Spontanität“ der BaFin gut und an der einen oder anderen Stellschraube kann man dann ja auch mal drehen, um Dinge zu verbessern. Mark Branson hat ja nun die Möglichkeit, die BaFin verändert aufzustellen. Mal schauen, ob einem Schweizer in Deutschland das gelingt. Branson wird in seinem neuen Job sicherlich nicht nur auf Freunde stoßen.

 

 

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