Startseite Allgemeines Untersuchungsbericht zu Hartmann & Benz LLC, BOSS.BSS L.L.C., Easygold Token und möglichen Bezügen zur TGI AG
Allgemeines

Untersuchungsbericht zu Hartmann & Benz LLC, BOSS.BSS L.L.C., Easygold Token und möglichen Bezügen zur TGI AG

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
Teilen

Die Kernaussage ist klar: Für Hartmann & Benz LLC liegt eine offizielle BaFin-Verbrauchermitteilung vom 11.06.2026 vor, in der BaFin den hinreichend begründeten Verdacht äußert, dass die Gesellschaft in Deutschland die tokenisierten Wertpapiere „Easygold Token“ bzw. „EASG“ ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich anbietet. Für BOSS.BSS L.L.C. liegt ebenfalls eine offizielle BaFin-Mitteilung vor, aber sie betrifft nach den verifizierten Primärquellen nicht EASG, sondern den Verdacht eines öffentlichen Angebots von Aktien der Hartmann & Benz Inc ohne Prospekt. Die oft zusammengezogene Behauptung „BaFin-Warnung gegen BOSS.BSS wegen Easygold/EASG“ ist nach meiner Recherche in dieser engen Form nicht offiziell belegt.

Die Hartmann & Benz LLC ist in den USA eindeutig greifbar: Im SEC-EDGAR ist ein Form D vom 14.11.2022 für die Gesellschaft hinterlegt. Dort werden unter anderem CIK 0001954263, EIN 32-0705717, die Rechtsform LLC, die Jurisdiktion District of Columbia, eine Anschrift in Washington, D.C., sowie Mustapha Hasni als „Related Person“ genannt. Das gleiche Dokument weist auf eine Regulation-D-Ausnahme nach Rule 506(c) hin, nennt eine Gesamtangebotssumme von 600 Mio. USD und vermerkt als Solicitation-Gebiet „All States“ sowie „Foreign/Non-US“. Parallel dazu ergibt sich aus dem offiziellen D.C.-Dokumentenkorpus, dass Hartmann & Benz LLC auf der „2023 Entity Revocation List“ des District of Columbia mit der Nummer L00007487908 geführt wird; die aktuelle Registerlage ließ sich im Live-Register mit den verfügbaren Mitteln jedoch nicht direkt abrufen.

Für BOSS.BSS L.L.C. ist die Lage gemischt. Das Impressum von bossbgold.com nennt Prishtina, Kosovo, die Registernummer 812064195 und „Mr. Baki Wash“ als Managing Director. Ein ARBK-basiertes Register-Spiegelbild weist für BOSS.BSS zusätzlich den Status „Regjistruar“, die Registrierung am 20.07.2023, 1.000 EUR Kapital und Baki Wahsh als Eigentümer und Geschäftsführer aus. Diese Kosovo-Registerdaten sind plausibel und passen zur Selbstauskunft, aber die direkte offizielle Einzelfirmenseite im Kosovo-Register war mit den verfügbaren Zugriffsmitteln nicht verifizierbar; deshalb ist der Registerbefund stark, aber nicht maximal.

Die Vermarktung von Easygold/EASG ist umfangreich belegt. easygold.io bezeichnet EASG ausdrücklich als „security token“ mit bis zu 50 % Gewinnbeteiligung und verweist auf ein STO. Das Easygold-One-Pager-PDF beschreibt das Projekt als erstes Security-Token-Modell für Goldinvestments mit Gewinnbeteiligungsrechten, nennt Hartmann & Benz, LLC als Projektgesellschaft und verweist auf eine Absicherung durch Hartmann & Benz GmbH in Deutschland. Wichtig ist zudem der deutsche Vertriebskanal: Auf easygold24.com/ipo-sto – also auf dem deutschen EasyGold24-Auftritt – werden EASG, Whitepaper, OnePager, IPO 2025 und die SEC-Referenz aktiv eingebunden. Hinzu kommt die deutschsprachige Seite bossbgold.com/tokenized-gold, die 125 Mio. EASG zu 0,75 EUR, weitere Sale-Phasen und das Narrativ eines „regulierten Security Tokens“ bewirbt. Diese Kombination aus Selbstqualifikation als Security Token, öffentlichen Verkaufsphasen, Euro-Preisangaben, deutschsprachigen Kaufaufrufen und deutschen Vertriebskanälen ist für die deutsche Prospektfrage hoch relevant.

Eine harte, register- oder regulatorisch verifizierte gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Hartmann & Benz LLC/BOSS.BSS und TGI AG konnte ich nicht nachweisen. Was sich hingegen nachweisen lässt, sind Kontext- und Vertriebsüberschneidungen: Die TGI AG ist 2026 selbst Gegenstand offizieller Maßnahmen von BaFin und FMA Liechtenstein; außerdem zeigen LinkedIn- und Social-Media-Spuren personelle oder vertriebliche Überschneidungen, insbesondere über Martin Schröter / MS Goldstandard sowie öffentliche Bezüge zu Baki Wahsh im TGI-Umfeld. Diese Indizien reichen aber nicht aus, um eine formelle Konzern-, Organ- oder Vertragsverbindung zu beweisen.

Rechtlich ist der Befund für Hartmann & Benz LLC / EASG deutlich: Nach der allgemeinen Prospektlogik im deutschen und europäischen Kapitalmarktrecht besteht für das öffentliche Angebot von Wertpapieren grundsätzlich eine Prospektpflicht, sofern keine Ausnahme greift. BaFin sagt selbst, dass für einschlägige Maßnahmen ein „hinreichend begründeter Verdacht“ genügt. Für Hartmann & Benz LLC / EASG ist dieser Schwellenwert nach der Aktenlage nicht nur von BaFin offiziell behauptet, sondern wird durch die öffentlich abrufbaren Eigenunterlagen zusätzlich gestützt. Für BOSS.BSS / EASG ist die Lage enger: eine offizielle BaFin-Mitteilung speziell zu EASG habe ich nicht gefunden; die vorhandene BaFin-Mitteilung gegen BOSS.BSS betrifft Aktien der Hartmann & Benz Inc. Allerdings ist die deutschsprachige EASG-Vermarktung über BossBGold tatsächlich belegt und würde – isoliert betrachtet – jedenfalls ähnliche Prospektfragen aufwerfen.

Quellenlage und Prüfmaßstab

Ich habe die Recherche auf offizielle Primärquellen konzentriert: BaFin, SEC/EDGAR, District of Columbia DLCP, FMA Liechtenstein und – soweit technisch erreichbar – Registerquellen. Erst in zweiter Linie wurden Unternehmensunterlagen wie Impressen, Whitepaper, FAQ- und Angebotsseiten einbezogen. Social Media, Foren und Presse wurden nur als ergänzender Kontext verwendet und ausdrücklich niedriger gewichtet.

Zwei methodische Einschränkungen sind wichtig. Erstens waren einzelne BaFin-Seiten im Volltext nicht direkt abrufbar; die Titel, Datumsangaben und Kernaussagen stammen jedoch aus offiziellen BaFin-URLs und BaFin-Knoten-Seiten und sind deshalb weiterhin hoch belastbar. Zweitens war für BOSS.BSS keine direkt abrufbare Einzelansicht im offiziellen Kosovo-Register verfügbar; deshalb stütze ich mich dort auf die Selbstauskunft im Impressum und ein ARBK-basiertes Register-Spiegelbild. Drittens habe ich kein öffentlich zugängliches Gerichtsurteil oder gerichtliches Dossier zu den konkreten EASG-/BOSS.BSS-/Hartmann-&-Benz-Vorwürfen in belastbarer Primärqualität gefunden.

Für die Zuverlässigkeit verwende ich gedanklich drei Stufen: A für offizielle Primärquellen, B für unmittelbar vom Anbieter stammende Selbstauskünfte oder Originalvertriebsunterlagen, C für Spiegelregister, Presse, Social Media und Foren. Wo ein Befund nur auf B oder C beruht, ist er entsprechend als vorläufig oder ergänzend zu lesen.

Regulatorische Befunde

BaFin zu Hartmann & Benz LLC und EASG

Die wichtigste Primärquelle ist die BaFin-Verbrauchermitteilung vom 11.06.2026. Nach der offiziellen BaFin-Zusammenfassung besteht der hinreichend begründete Verdacht, dass Hartmann & Benz LLC mit Sitz in Washington, USA, in Deutschland die tokenisierten Wertpapiere „Easygold Token“ bzw. „EASG“ ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet; Anhaltspunkte für eine Prospektausnahme seien nicht ersichtlich. Das ist keine bloße Medienmeldung, sondern eine offizielle regulatorische Warnmitteilung. Ich habe dagegen keine verifizierte Primärquelle gefunden, die bereits eine förmliche Untersagungsverfügung für genau diesen EASG-Sachverhalt dokumentiert; die zugängliche BaFin-Veröffentlichung ist auf der Ebene der Verdachtsmitteilung/Warnung anzusiedeln.

BaFin zu BOSS.BSS L.L.C.

Für BOSS.BSS L.L.C. liegt ebenfalls eine offizielle BaFin-Verbrauchermitteilung vor, datiert auf 22.05.2026. Ihr Gegenstand ist nach den verifizierten BaFin-Quellen der Verdacht, dass BOSS.BSS L.L.C. in Deutschland Aktien der Hartmann & Benz Inc ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich anbietet. Das ist wichtig, weil damit die oft unscharf formulierte Allegation präzisiert werden muss: BaFin hat nach meiner Recherche BOSS.BSS offiziell wegen Hartmann-&-Benz-Inc-Aktien, nicht ausdrücklich wegen Easygold/EASG gewarnt.

Weitere Aufsicht und Abgrenzung zu TGI AG

Für Hartmann & Benz LLC ist in den verifizierten US-Primärquellen insbesondere das SEC Form D nachweisbar; eine darüber hinausgehende, separat verifizierte SEC-Enforcement-Maßnahme habe ich in den ausgewerteten Primärquellen nicht belegt gefunden. Bei TGI AG hingegen ist die Aufsichtslage 2026 deutlich weiter eskaliert: Die FMA Liechtenstein warnte am 22.04.2026, dass TGI AG keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung besitzt; mit Verfügung vom 26.05.2026 ordnete die FMA die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots mehrerer Produkte an. Parallel untersagte BaFin der TGI AG bereits am 18.04.2026 das öffentliche Angebot bestimmter Vermögensanlagen in Deutschland und hatte zuvor zudem Anhaltspunkte für einen fehlenden Prospekt veröffentlicht. Diese TGI-Maßnahmen belegen eine regulatorisch problematische Vergleichsumgebung, ersetzen aber keinen Nachweis einer formellen Verbindung zu Hartmann & Benz/BOSS.BSS.

Unternehmens- und Registerlage

Hartmann & Benz LLC

Die Hartmann & Benz LLC ist in der SEC-EDGAR-Primärdokumentation als Limited Liability Company mit Jurisdiktion District of Columbia erfasst. Das Form D nennt als principal place of business 1717 N STREET SW, STE 1, Washington, DC 20036, die Telefonnummer 2027735902 sowie Mustapha Hasni als Executive Officer/Related Person. Das zugehörige EDGAR-Indexblatt nennt zusätzlich CIK 0001954263, EIN 32-0705717, den Status als Filer und den Filing-Typ D. Auffällig ist eine Adressinkonsistenz: Das SEC-Dokument nutzt beim Issuer „SW“, während die „related person“-Angabe und das easygold.io-Impressum mit „NW“ arbeiten. Diese Diskrepanz ist kein Beweis für Falschheit, aber ein belastbarer Hinweis auf unsaubere Stammdatenführung, der bei weiterer Verifikation aufgeklärt werden sollte.

Das Form D führt als Exemption Rule 506(c) auf, nennt eine Total Offering Amount von 600.000.000 USD, einen Mindestanlagebetrag von 1 USD und nennt die Solicitation-Staaten „All States“ sowie „Foreign/Non-US“. Gerade der Punkt „Foreign/Non-US“ ist bedeutsam, weil er zumindest dokumentiert, dass die Gesellschaft in ihrer SEC-Meldung grenzüberschreitende Ansprache außerhalb der USA nicht ausschloss. Das ersetzt natürlich keinen deutschen/europäischen Prospekt, erklärt aber, warum ein deutscher Aufsichtssachverhalt regulatorisch plausibel ist.

Zur Registerlage in Washington, D.C.: In einem offiziellen Dokument des District of Columbia erscheint Hartmann & Benz LLC mit der Nummer L00007487908 auf der „2023 Entity Revocation List“. Das belegt mindestens, dass die Gesellschaft 2023 in einer amtlichen Revocations-Liste geführt wurde. Weil das aktuelle Live-Registerergebnis in CorpOnline nicht direkt abrufbar war, formuliere ich bewusst zurückhaltend: amtlich dokumentiert ist die Aufnahme in die Revocation List 2023; die aktuelle D.C.-Statuslage bleibt offen und sollte durch einen certified status report verifiziert werden.

Hartmann & Benz GmbH als deutscher Anker

Obwohl Ihre Frage primär die US-LLC betrifft, ist die Hartmann & Benz GmbH für die Deutschland-Anbindung relevant. Das Impressum von easygold24.com nennt Hartmann & Benz GmbH, HRB 769356, Amtsgericht Stuttgart, eine Anschrift in Fellbach und eine deutsche USt-IdNr. Die FAQ-Seite von EasyGold24 erklärt zudem, easygold24.de/com sei eine hundertprozentige Tochter der Hartmann & Benz GmbH und nennt Mustapha Hasni als Geschäftsführer. Diese Angaben sind überwiegend Unternehmensselbstauskünfte, fügen sich aber konsistent in den SEC-Befund um Hasni ein.

BOSS.BSS L.L.C.

Das Impressum von BossBGold nennt Boss.Bss LLC, die Anschrift Str. Rruga Kalabrien 123 PN, 10000 Pristina, Kosovo, die E-Mail support@bossbgold.com, die Website www.bossbgold.com, „Mr. Baki Wash“ als Managing Director und die Registrierungsnummer 812064195 im Handelsregister der Republik Kosovo. Das ist eine klare Selbstidentifikation der Betreiberin der deutschen BossBGold-Seite.

Ein ARBK-basiertes Register-Spiegelbild nennt für BOSS.BSS die NUI 812064195, die Rechtsform LLC, den Status „Regjistruar“, den Ort Prishtinë, die Adresse Rruga Kalabria, PN, ein Kapital von 1.000 EUR, 20.07.2023 als Registrierungsdatum sowie Baki Wahsh als 100%-Eigentümer und Managing Director. Da diese Quelle nicht die offizielle Einzelfirmenseite des Kosovo-Registers ist, werte ich sie als mittlere und nicht als maximale Evidenz. Zusammen mit dem Impressum ergibt sich aber ein kohärentes Bild, einschließlich der naheliegenden Namensvariante Wash/Wahsh.

Hartmann & Benz Inc als parallele US-Struktur

Für die gegen BOSS.BSS gerichtete BaFin-Mitteilung ist eine weitere US-Struktur wichtig: HB-Primeinvest erklärt in mehreren Seiten-Footern, dass der Zugang durch Hartmann and Benz, Inc., eine in Delaware gegründete Corporation, bereitgestellt werde; ferner wird dort ein angebliches SEC Filing Accession No. 0002056599-25-000001 genannt. Diese Angaben sind Selbstangaben des Anbieters. Ich konnte die behauptete Delaware-/EDGAR-Struktur mit den vorhandenen Mitteln nicht unabhängig im offiziellen SEC- oder Delaware-Bestand verifizieren. Relevant ist trotzdem: Dieselbe Web-Infrastruktur, die von BaFin im Zusammenhang mit Hartmann-&-Benz-Inc-Aktien verdächtigt wird, beschreibt sich selbst genau mit dieser Delaware-/Reg-D-/Aktienoffer-Logik.

Angebots- und Vermarktungsmaterialien

Easygold/EASG in Whitepaper, OnePager und Websites

Die easygold.io-Startseite bezeichnet Easygold Token ausdrücklich als „the first security token“, der Goldinvestitionen „seamless, secure and profitable through profit participation rights“ mache, und wirbt mit bis zu 50 % Gewinnbeteiligung. Die Seite enthält den Button „Sign up for STO“, verlinkt Whitepaper und One Pager und erklärt, dass ein direkter Zugang derzeit nur nach regulatorischer und Compliance-Prüfung gewährt werde. Das ist keine bloße Projektbeschreibung, sondern eine klar auf ein Security Token Offering bezogene Angebotskommunikation.

Der Easygold-One-Pager verdichtet diese Aussagen weiter. Dort wird Hartmann & Benz, LLC als Gesellschaft hinter dem Projekt genannt, „backed by Hartmann & Benz GmbH“ in Deutschland. Das Dokument spricht von einem Security Token, von institutionellen und Retail-Investoren, von einer eurobasierten Fundraising-Logik und von einer regulierungsbezogenen Einordnung unter SEC Regulation D, Rule 506(c). Das ist für die deutsche Beurteilung besonders belastbar, weil es gerade nicht nur abstrakt über Blockchain spricht, sondern ein wertpapierähnliches Beteiligungs- und Vertriebsmodell beschreibt.

Deutscher Vertriebskanal über EasyGold24

Besonders relevant für die Deutschland-Frage ist die Seite easygold24.com/ipo-sto. Sie bewirbt auf dem deutschen EasyGold24-Auftritt „STO“, „The Security Token“, „EASG“, „The 2025 IPO and the security token“, verlinkt Whitepaper und OnePager und erklärt ausdrücklich, dass Hartmann & Benz, LLC den Verkauf der EASG Tokens nach SEC Regulation D, Rule 506(c) durchführe; zusätzlich wird die SEC Accession No. 0001954263-22-000001 angegeben. Diese Seite ist meines Erachtens einer der stärksten Belege dafür, dass EASG nicht nur auf einer US-/Krypto-Seite, sondern auch über einen deutsch geprägten Goldvertriebskanal beworben wurde.

BossBGold als deutschsprachiger EASG-Vertrieb

Noch deutlicher wird es bei bossbgold.com/tokenized-gold. Dort heißt es auf Deutsch: „BossB Gold bringt den Easygold Token auf das nächste Level“; beworben werden bis zu 50 % Gewinnbeteiligung, 100 % goldgedeckt, „Security Token mit höchster regulatorischer Sicherheit“ sowie konkrete Sale-Phasen in EUR. Genannt werden 125.000.000 EASG zu 0,75 EUR im Private Sale vom 01.03.2025 bis 28.09.2025, 150.000.000 EASG zu 0,90 EUR im Pre-Sale vom 29.09.2025 bis 31.12.2025 und 371.250.000 EASG zu 1,00 EUR im Main Sale vom 01.01.2026 bis 31.03.2026. Außerdem wird direkt auf easygold.io zum Kauf weiterverlinkt. Das ist eine inhaltlich dichte, offen zugängliche und deutschsprachige Vertriebsdarstellung von EASG.

BossBGold beschränkt sich nicht auf Tokenized-Gold-Content. Die Website enthält Menüs und Unterseiten zu „Tokenisierten Aktien“, „Aktienhandel“, „HB-Primeinvest“ und „Security Token“; die „About us“-Seite spricht davon, in tokenisierte Vermögenswerte wie Unternehmensanteile, Immobilien oder Edelmetalle zu investieren. Damit erscheint BossBGold als eine Art deutschsprachiges Vertriebsportal für ein breiteres paketiertes Investitionsökosystem rund um Gold, Aktien und Token.

Aktienangebote und europäische Ausschlussklauseln

Die Seite hb-primeinvest.com wirbt offen mit „Secure Hartmann & Benz shares now before the IPO“ und beschreibt die Hartmann-&-Benz-Aktie als Investmentchance. Gleichzeitig finden sich in den Footer-/Rechtstexten derselben Site weitreichende Hinweise, wonach der Zugang durch Hartmann and Benz, Inc. erfolge, die Struktur auf Regulation D, Rule 506(c) gestützt sei und EU-Bürger sowie EU-Residenten ausdrücklich ausgeschlossen seien. Das ist ein wichtiger Widerspruch im Befundbild: Einerseits gibt es öffentliche, teilweise deutschsprachige und grenzüberschreitende Vermarktung; andererseits versuchen einzelne Seiten, sich über Jurisdiktions-Disclaimer aus der EU herauszuschreiben. Solche Disclaimer widerlegen aber nicht automatisch, dass eine faktische öffentliche Bewerbung in Deutschland stattgefunden hat – gerade wenn BaFin parallel einen entsprechenden Verdacht veröffentlicht.

Social Media, Presse und Forumsignale

Im ergänzenden Kontext ist die Social-Media- und Presseebene auffällig. Bereits 23.02.2023 erschien auf Binance Square ein Beitrag, der Easygold Token als Security Token mit Dividenden-/Gewinnbeteiligungslogik darstellte. Es existieren ein Instagram-Account „easygold_token“, ein X-Account „Easygold Token“ und mehrere Instagram-Reels auf Deutsch, die EASG bewerben. Auf YouTube erscheint unter Goldstandard Business ein Titel „Our Easygold Token Sale by Hartmann&Benz | BossBGold | Montana Consulting“; andere Social-Media-Beiträge bezeichnen MS Goldstandard Business GmbH als „exclusive sales manager“ für Hartmann & Benz Inc. International Group. Diese Materialien beweisen keine Rechtsverletzung, belegen aber ein aktives Vertriebs- und Empfehlungsumfeld.

Forenhinweise existieren ebenfalls, etwa auf investmentcheck.community zu easygold24 und speziell am 11.06.2026 zum neuen BaFin-Sachverhalt. Diese Quellen sind für eine Beweisführung nur von niedrigem Gewicht, können aber nützlich sein, um Zeitpunkte öffentlicher Rezeption zu dokumentieren.

Die folgende Zeitleiste verdichtet die aus den Quellen am besten belegbaren Eckdaten. Sie basiert auf SEC-/Register-/Website-/BaFin-/FMA-Daten und markiert bewusst nur Ereignisse, die sich mit den vorliegenden Belegen relativ sauber datieren lassen.

2022-11-14SEC Form D fürHartmann & BenzLLC2023-07-20RegisterdatumBOSS.BSS lautARBK-basierterRegisterspur2025-03-01Start Private Salevon EASG aufBossBGold2025-09-29Start Pre-Sale vonEASG auf BossBGold2026-01-01Start Main Sale vonEASG auf BossBGold2026-04-22FMA-Warnung gegenTGI AG2026-05-22BaFin-Warnunggegen BOSS.BSSwegenHartmann-&-Benz-Inc-Aktien2026-05-26FMA-Maßnahmengegen TGI AG2026-06-11BaFin-Warnunggegen Hartmann &Benz LLC wegenEasygoldToken/EASGVerdichtete Chronologie der belegbaren Kernereignisse

Verbindungen zu TGI AG

Auf Ebene offizieller Register- und Aufsichtsquellen konnte ich keine direkte gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Verbindung zwischen Hartmann & Benz LLC/BOSS.BSS und TGI AG verifizieren. Die amtlichen Adressen und Zuständigkeitsräume sind zunächst getrennt: Hartmann & Benz LLC wird in Washington, D.C. verortet, BOSS.BSS in Prishtina/Kosovo, TGI AG in Städtle 33, 9490 Vaduz mit der liechtensteinischen Registernummer FL-0002.646.647-1. Auch die offiziell auffindbaren BaFin- und FMA-Mitteilungen behandeln die Sachverhalte getrennt.

Es gibt aber sekundäre und öffentlich sichtbare Überschneidungen, die man nicht ignorieren sollte. Ein LinkedIn-Profil von Martin Schröter nennt für die Zeit 2019 bis 2024 eine Tätigkeit bei TGI AG und zugleich bzw. anschließend eine Rolle als „Whitelabel Solution Experte Edelmetalle & Diamanten · Hartmann & Benz GmbH“. Zusätzlich gibt es Social-Media-Titel und Snippets, in denen MS Goldstandard Business GmbH als exklusive Vertriebsmanagerin für Hartmann & Benz Inc auftritt. Ferner findet sich ein Facebook-/Video-Snippet zu einem Besuch bei der TGI AG, in dessen Umfeld „Unser Partner Baki Wahsh in Sierra Leone“ erwähnt wird. Das alles spricht zumindest für mögliche Überschneidungen in Vertriebsnetzwerken oder Intermediären. Es beweist aber nicht dieselbe juristische Person, denselben wirtschaftlich Berechtigten oder eine verbindliche Transaktionsbeziehung.

Zur fairen Einordnung gehört: TGI AG weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe öffentlich zurück und verweist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung. Das ändert nichts an den offiziellen FMA-/BaFin-Maßnahmen gegen TGI, ist aber für eine saubere Darstellung wichtig.

Rechtliche Würdigung

Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren gilt in Deutschland und auf EU-Ebene grundsätzlich eine Prospektpflicht. BaFin formuliert selbst, dass, wer Wertpapiere öffentlich anbieten will, grundsätzlich vorab einen gebilligten Prospekt benötigt. Ebenfalls von BaFin stammt die Klarstellung, dass für einschlägige Maßnahmen bei Prospektverstößen bereits ein „hinreichend begründeter Verdacht“ ausreichend ist. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann nach der von BaFin zitierten Rechtslage als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 5 Mio. EUR bzw. 3 % des Gesamtumsatzes geahndet werden; daneben weist BaFin auf mögliche Haftungsfolgen bei fehlendem Prospekt hin.

Auf dieser Grundlage ist die Bewertung von Hartmann & Benz LLC / Easygold Token / EASG relativ eindeutig. BaFin selbst hat den hinreichend begründeten Verdacht bereits offiziell veröffentlicht. Dieser Verdacht wird durch die ansonsten vorliegenden Eigenunterlagen spürbar verdichtet: easygold.io bezeichnet EASG als Security Token mit Gewinnbeteiligungsrechten; der OnePager spricht von Retail-Investoren; die deutsche Seite easygold24.com/ipo-sto integriert EASG/STO/Whitepaper/SEC-Filing; und bossbgold.com bewirbt den Kauf des Tokens öffentlich und deutschsprachig mit EUR-Bepreisung und Sale-Phasen. In meiner analytischen Bewertung erfüllt dieser Gesamtbefund den von BaFin benannten Schwellenwert klar.

Für BOSS.BSS / EASG ist sauber zu differenzieren. Offiziell verifiziert ist eine BaFin-Mitteilung gegen BOSS.BSS wegen des Verdachts eines öffentlichen Angebots von Hartmann-&-Benz-Inc-Aktien ohne Prospekt. Nicht offiziell verifiziert habe ich hingegen eine BaFin-Mitteilung, die BOSS.BSS speziell wegen Easygold/EASG nennt. Gleichwohl ist die deutschsprachige öffentliche Vermarktung von EASG durch BossBGold sachlich belegt. Juristisch heißt das: Der offizielle EASG-Verdachtsbefund gegen BOSS.BSS fehlt in der von mir verifizierten Primärlage; das tatsächliche Marketingmaterial wirft aber offenkundig dieselbe Prospektfrage auf. Diese letzte Aussage ist eine juristische Schlussfolgerung aus den öffentlich einsehbaren Angebotsseiten, kein Nachweis einer bereits erlassenen BaFin-Maßnahme.

Wichtig ist außerdem, dass US-Verweise auf Regulation D / Form D einen deutschen bzw. EU-rechtlichen Prospekt nicht ersetzen. Genau das lässt sich mittelbar am Nebeneinander der Quellen erkennen: Auf easygold24.com/ipo-sto und hb-primeinvest.com werden SEC-/Reg-D-Hinweise offensiv als Vertrauenselement verwendet, während BaFin gleichzeitig den Verdacht eines fehlenden deutschen Prospekts veröffentlicht. Dass eine US-Ausnahmemeldung existiert, beantwortet also nicht die Frage der deutschen Zulässigkeit eines öffentlichen Angebots.

Befundmatrix und nächste Schritte

Quelle Datum URL Kernaussage Reliabilität
BaFin-Verbrauchermitteilung zu Hartmann & Benz LLC 11.06.2026 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_06_11_hartmann_benz_llc.html Offizieller Verdacht: öffentliches Angebot von Easygold Token / EASG in Deutschland ohne erforderlichen Prospekt A
BaFin-Verbrauchermitteilung zu BOSS.BSS L.L.C. 22.05.2026 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_05_22_boss_bss_llc.html Offizieller Verdacht: öffentliches Angebot von Aktien der Hartmann & Benz Inc ohne Prospekt A
SEC Form D Hartmann & Benz LLC 14.11.2022 https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1954263/000195426322000001/xslFormDX08/primary_doc.xml LLC in D.C.; Mustapha Hasni; Rule 506(c); Offering/Solicitation inkl. Foreign/Non-US A
SEC EDGAR Filing Index Hartmann & Benz LLC 14.11.2022 https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1954263/000195426322000001/0001954263-22-000001-index.htm CIK 0001954263, EIN 32-0705717, Washington D.C.-Adresse, Filing-Typ D A
D.C. 2023 Entity Revocation List 2023 https://dlcp.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/DLCP/publication/attachments/2023%20Entity%20Revocation%20List%20Final.pdf Hartmann & Benz LLC erscheint amtlich auf der Revocation List mit Nr. L00007487908 A
easygold.io Impressum o.D. https://easygold.io/en/imprint Hartmann & Benz, LLC nennt sich selbst D.C.-LLC mit Adresse 1717 N Street, NW STE 1 B
Easygold OnePager 2022/2023-Kontext https://easygold.io/uploads/1Pager-en.pdf EASG als Security Token mit Gewinnbeteiligung; H&B LLC hinter dem Projekt; Bezug zur deutschen GmbH B
EasyGold24 IPO/STO-Seite o.D. https://easygold24.com/ipo-sto/ Deutscher EasyGold24-Kanal bindet EASG/STO/Whitepaper/SEC-Filing aktiv ein B
BossBGold Tokenized Gold o.D. https://bossbgold.com/tokenized-gold/ Öffentliche deutschsprachige Vermarktung von EASG mit Preisen, Laufzeiten und Kaufaufrufen B
BossBGold Impressum o.D. https://bossbgold.com/impressum/ Betreiberin: Boss.Bss LLC, Prishtina, Reg.-Nr. 812064195, Managing Director Mr. Baki Wash B
ARBK-basiertes Register-Spiegelbild BOSS.BSS abgerufen 11.06.2026 https://arbk.atlas-studio.eu/business/bossbss-llc-812064195 Registriert am 20.07.2023; Eigentümer/Vertreter Baki Wahsh; Kapital 1.000 EUR C
HB-Primeinvest Legal/Footer Disclosure 2025/2026-Seitenstand https://hb-primeinvest.com/ Selbstangabe: Hartmann and Benz, Inc., Delaware, Reg D, angebliche Accession 0002056599-25-000001, EU-Ausschlussklausel B
FMA Warnung TGI AG 22.04.2026 https://www.fma-li.li/de/news/warnung-tgi-ag-1615 TGI AG laut FMA ohne Bewilligung/Registrierung A
FMA Maßnahmen gegen TGI AG 26./28.05.2026 https://www.fma-li.li/de/news/bekanntmachung-fma-verhaengt-massnahmen-gegen-die-tgi-ag-wegen-unerlaubten-betriebs-des-einlagengeschaefts-1629 FMA ordnet Einstellung von Vertrieb/öffentlichem Angebot bestimmter TGI-Produkte an A
BaFin Untersagung TGI AG 20.04.2026 / 06.03.2026 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Untersagung/meldung_2026_04_20_tgi_ag.html TGI AG in Deutschland offiziell prospekt-/anlagerechtlich beanstandet A

Legende: A = offizielle Primärquelle; B = Originalquelle des Anbieters/Emittenten; C = sekundäre Quelle, Registerspiegel, Social Media oder Presse.

Offene Fragen und Grenzen der Beweislage

Der zentrale offene Punkt ist die Live-Registerverifikation: Für Hartmann & Benz LLC fehlt mir ein aktueller zertifizierter D.C.-Statusauszug; nachweisbar ist bislang nur die Aufnahme in die amtliche Revocation List 2023. Für BOSS.BSS fehlt mir ein direkt aus dem Kosovo-Register exportierter amtlicher Auszug; ich habe stattdessen eine konsistente Kombination aus Impressum und ARBK-basiertem Spiegelbild. Ebenso blieb die von HB-Primeinvest behauptete SEC-Accession 0002056599-25-000001 für Hartmann and Benz, Inc. mit den verfügbaren Mitteln unabhängig unbestätigt.

Ein weiterer offener Punkt betrifft Gerichtsakten. Ich habe kein belastbares öffentliches Gerichtsurteil oder ein zugängliches Dossier gefunden, das die hier untersuchten Vorwürfe bereits richterlich entschieden hätte. Deshalb bleibt die Untersuchung auf der Ebene von regulatorischen Warnungen, Registerdaten und öffentlichem Vertriebsmaterial.

Historisch existiert zudem ein sekundärer Hinweis auf eine frühere BaFin-Beanstandung gegen Hartmann & Benz GmbH vom 09.07.2020 wegen fehlender Verkaufsprospekte. Weil ich den ursprünglichen Primärtext in der Recherche nicht direkt verifizieren konnte, habe ich diese Angabe nicht als tragenden Kernbeleg verwendet, sondern nur als mögliches Musterindiz.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ryanair im Visier der Wettbewerbshüter: Müssen Eltern zahlen, um neben ihren Kindern zu sitzen?

Für viele Familien gehört die Sitzplatzreservierung bei Flugreisen inzwischen zu den größten...

Allgemeines

Ein Jahr nach dem Air-India-Absturz: Warum der Streit um die Ursache immer heftiger wird

Ein Jahr nach dem Absturz von Air India Flug 171 ist die...

Allgemeines

Sicherheitsalarm im Pentagon: Mehrere Bereiche nach Gefahrstoff-Vorfall abgeriegelt

Im Hauptquartier des US-Verteidigungsministeriums ist am Donnerstag ein umfangreicher Sicherheitsalarm ausgelöst worden....

Allgemeines

Polizist bei Anti-Terror-Einsatz in Toronto getötet – Fahndung nach bewaffnetem Verdächtigen läuft

Toronto steht unter Schock: Bei einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit Ermittlungen nach...