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Ungarns Präsident unterschreibt seine eigene politische Kündigung

RGY23 (CC0), Pixabay
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In Ungarn ist die Gewaltenteilung offenbar inzwischen so effizient organisiert, dass das Parlament dem Staatspräsidenten gleich eine Gebrauchsanweisung für seinen Abgang mitliefert: fünf Tage Zeit zum Unterschreiben, andernfalls folgt das Amtsenthebungsverfahren.

Tamas Sulyok nutzte die Frist vollständig aus. Am fünften Tag setzte er seine Unterschrift unter die siebzehnte Verfassungsänderung und beendete damit zugleich seine eigene Amtszeit.

Man könnte sagen: Er ging freiwillig. Allerdings in ungefähr demselben Sinne, in dem jemand freiwillig aus einem Gebäude tritt, nachdem ihm erklärt wurde, dass gleich die Tür ausgebaut wird.

Sulyok erklärte, er habe keine andere Wahl gehabt. Das ist in politischen Systemen häufig der Moment, in dem man erkennt, dass eine Verfassung zwar viele Seiten haben kann, aber gelegentlich nur noch eine einzige Handlungsoption enthält.

Der frühere Verfassungsrichter unterschrieb die Reform, warnte jedoch gleichzeitig davor, dass sie dem Rechtsstaat schade. Die Änderung sei ein historischer Missbrauch politischer Macht und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall.

Das ist eine bemerkenswerte Kombination: Erst unterschreibt man ein Dokument, dann erklärt man öffentlich, warum es besser nicht unterschrieben worden wäre.

Aber manchmal verlangt das Staatsamt eben Flexibilität.

Fünf Tage Bedenkzeit – mit nur einem richtigen Ergebnis

Das Parlament hatte Sulyok eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Unterzeichnet er die Änderung, endet sein Amt. Unterzeichnet er nicht, beginnt das Verfahren zu seiner Absetzung.

Politisch betrachtet handelte es sich damit weniger um eine Entscheidung als um ein Menü mit zwei Gerichten, die beide „Abschied“ heißen.

Sulyok hatte zuvor versucht, Zeit zu gewinnen. Er wandte sich an die Venedig-Kommission des Europarats und bat um eine rechtliche Bewertung. Eine Frist für einen freiwilligen Rücktritt ließ er verstreichen. Die Vorwürfe gegen ihn bezeichnete er als unverständlich und verfassungswidrig.

Das Parlament zeigte sich davon offenbar unbeeindruckt. Schließlich verfügte die regierende TISZA-Partei über eine Zweidrittelmehrheit – jene parlamentarische Allzweckwaffe, mit der man in Ungarn inzwischen nicht nur Gesetze beschließt, sondern bei Bedarf auch die Gebrauchsanleitung des Staates neu schreibt.

Magyar räumt auf – mit Orbans Werkzeugkasten

Ministerpräsident Peter Magyar hatte Sulyok als „Marionette“ des früheren Regierungschefs Viktor Orban bezeichnet. Nach Ansicht Magyars hatte der Präsident nichts unternommen, um die unter Orban geschaffenen Machtstrukturen zu begrenzen.

Nun will Magyar genau diese Strukturen abbauen.

Das Problem dabei: Er benutzt dafür ein Instrument, das Orban selbst besonders gern eingesetzt hatte – die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit.

Die politische Botschaft lautet also ungefähr: Wir beenden den Machtmissbrauch, indem wir zunächst zeigen, wie schnell man mit ausreichend Stimmen die Verfassung ändern und Amtsträger entfernen kann.

Magyar sieht darin die Umsetzung des Wählerwillens. Seine Partei habe bei der Wahl im April ein klares Mandat zum Umbau des Staates erhalten. Es wäre Verrat an der Nation, die Verfassung nicht zu ändern, erklärte er.

In der Politik ist „Verrat an der Nation“ traditionell eine Formulierung, die jede Detaildebatte erheblich verkürzt.

Wer noch Fragen zum Verfahren hat, muss sich dann nicht mehr mit komplizierten juristischen Erwägungen beschäftigen. Er kann direkt zwischen Patriot und Verräter wählen.

Aus der Orban-Marionette wird der Magyar-Präzedenzfall

Sulyok war von der früheren FIDESZ-Mehrheit ins Amt gebracht worden und galt seinen Kritikern als loyal gegenüber dem alten Machtapparat. Magyar wollte ihn deshalb nicht bis zum regulären Ende seiner Amtszeit im Präsidentenpalast belassen.

Das Parlament verabschiedete eine Verfassungsänderung, die seine Absetzung ermöglichte. 139 Abgeordnete stimmten dafür. Die FIDESZ-Partei boykottierte die Sitzung.

Damit erlebte Viktor Orbans Partei eine ungewohnte politische Situation: Eine andere Mehrheit änderte die Verfassung ohne ihre Zustimmung.

Plötzlich erschien ein Verfahren, das jahrelang als Ausdruck parlamentarischer Stärke gegolten hatte, eher wie ein bedenklicher Angriff auf die institutionelle Ordnung.

Machtwechsel besitzen eben einen erstaunlichen pädagogischen Effekt. Manche verfassungsrechtlichen Probleme werden erst sichtbar, sobald man nicht mehr selbst die Zweidrittelmehrheit kontrolliert.

Amnesty warnt, Politologen warnen – das Parlament stimmt ab

Das Vorgehen Magyars stieß auch außerhalb des früheren Regierungslagers auf Kritik. Amnesty International bezeichnete die geplante Absetzung als inakzeptabel. Ein echter Systemwechsel müsse in einem fairen Verfahren erfolgen.

Der Politologe Gabor Török sprach von einem gefährlichen Präzedenzfall. Wenn eine Waffe erst einmal auf den Tisch gelegt werde, könne sie künftig auch benutzt werden.

Im ungarischen Parlament dürfte man darauf erwidern: Genau deshalb hat man sie ja auf den Tisch gelegt.

Magyar argumentierte mit einem schweren Vertrauensverlust des Präsidenten. Sulyok hätte über das demokratische Funktionieren des Staates wachen sollen, habe aber nichts getan.

Sulyoks Verteidigung lautete im Kern, dass die Absetzung selbst verfassungswidrig sei.

So standen sich zwei bemerkenswerte Positionen gegenüber: Die eine Seite warf dem Präsidenten vor, die Verfassung nicht ausreichend geschützt zu haben. Die andere Seite warnte, dass man zum Schutz der Verfassung gerade dabei sei, sie politisch passend umzubauen.

Am Ende gewann die Seite mit 139 Stimmen.

Verfassungsphilosophie ist wichtig. Eine Zweidrittelmehrheit ist häufig schneller.

Mandatsbegrenzung mit auffällig passgenauer Wirkung

Die Reform beschränkt künftig die Amtszeit von Parlamentsabgeordneten auf zwölf Jahre. Die Regelung soll mit der Wahl 2030 wirksam werden.

Das klingt zunächst nach einem allgemeinen demokratischen Erneuerungsprogramm. Praktischer Nebeneffekt: Viktor Orban könnte dann nicht mehr für das Parlament kandidieren.

Auch die Amtszeit des Ministerpräsidenten wurde bereits auf acht Jahre begrenzt. Ebenfalls mit dem Ergebnis, dass Orban nicht erneut Regierungschef werden könnte.

Man könnte darin konsequente institutionelle Reformen sehen.

Man könnte aber auch feststellen, dass die neue Verfassungspolitik erstaunlich häufig zu Vorschriften führt, deren allgemeiner Wortlaut sehr konkrete Personen betrifft.

Natürlich ist es reiner Zufall, wenn ein abstraktes Gesetz am Ende exakt auf den wichtigsten politischen Gegner passt.

Die Maßanfertigung gehört schließlich auch in anderen Bereichen zur ungarischen Handwerkstradition.

Altersgrenze für Richter – Erfahrung künftig nur bis 70

Zusätzlich wird eine Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs eingeführt. Dadurch sollen mehrere noch unter Orban ernannte Amtsträger ihre Positionen verlieren.

Betroffen wären unter anderem vier der 15 Verfassungsrichter sowie der als Orban-nah geltende Vorsitzende Peter Polt.

Offiziell geht es um Erneuerung und die Begrenzung festgefahrener Machtstrukturen.

Dass dadurch gezielt Personen aus dem alten System ihre Ämter verlieren, ist vermutlich nur ein glücklicher Nebeneffekt der biologischen Modernisierung.

Die Botschaft lautet: Erfahrung ist wertvoll – solange sie nicht länger als bis zum 70. Geburtstag dauert und politisch in die falsche Richtung zeigt.

Übergangspräsidentin übernimmt

Sulyoks Mandat endet nun. Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend die Aufgaben des Präsidenten.

Innerhalb von 30 Tagen muss das Parlament einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen.

Angesichts der komfortablen Zweidrittelmehrheit dürfte die Suche nicht übermäßig kompliziert werden. Vermutlich wird diesmal besonders darauf geachtet, eine Person zu finden, die unabhängig genug wirkt und gleichzeitig versteht, wie lang fünf Tage sein können.

Magyar will im September zudem eine Debatte über eine vollständig neue Verfassung beginnen. Diese soll anschließend durch eine Volksabstimmung bestätigt werden.

Damit soll ein deutlicher Bruch mit der seit 2012 geltenden Orban-Verfassung vollzogen werden, die seinerzeit ohne Referendum beschlossen worden war.

Das Ziel ist ein demokratischer Neuanfang.

Der Weg dorthin führt vorerst über Verfassungsänderungen, Amtszeitbegrenzungen, Altersgrenzen und einen Präsidenten, der seine eigene politische Entlassungsurkunde unterschreiben durfte.

Neue Demokratie, bekannte Methoden

Peter Magyar verspricht, dem ungarischen Volk zurückzugeben, was das Orban-System ihm genommen habe: begrenzte Macht, zurückgewonnenes Gemeineigentum und einen Staat, der wieder den Bürgern dient.

Das sind große Ziele.

Doch gerade bei der Begrenzung politischer Macht wäre es hilfreich, diese Begrenzung nicht nur für den politischen Gegner vorzusehen.

Denn ein demokratischer Systemwechsel zeigt sich nicht allein daran, dass andere Personen an die Schalthebel gelangen. Er zeigt sich daran, dass die Schalthebel anschließend schwerer zu missbrauchen sind.

Ungarn steht deshalb vor einer eigentümlichen Situation: Die neue Regierung will den autoritären Umbau des Staates rückgängig machen – und demonstriert dabei gleichzeitig, wie bequem sich eine Zweidrittelmehrheit für den eigenen Umbau nutzen lässt.

Sulyok hat seine Amtszeit nun mit einer Unterschrift beendet.

Die größere Frage bleibt, ob damit ein demokratischer Neuanfang begonnen hat – oder lediglich die nächste Regierung entdeckt, wie praktisch eine maßgeschneiderte Verfassung sein kann.

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