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BaFin warnt vor mehreren Festgeld- und Kreditangeboten im Internet

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor mehreren Internetseiten, über die offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeld-, Tagesgeld- und Kreditgeschäfte angeboten werden. Betroffen sind die Domains bi-ventures(.)de, biventures-kundenportal(.)de, berlinventures(.)com, protrader-finanz(.)de und prokredits(.)com.

Anleger und Kreditsuchende sollten auf Angebote dieser Internetseiten nicht eingehen, keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Unterlagen übermitteln. Wer bereits Geld überwiesen oder sensible Daten weitergegeben hat, sollte umgehend handeln.

Warnung vor BI Ventures und Berlin Ventures

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber der Internetseiten bi-ventures(.)de, biventures-kundenportal(.)de und berlinventures(.)com Tages- und Festgeldanlagen an, ohne über die dafür notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Die Warnung bezieht sich auch auf E-Mails, die von den zugehörigen Domains versendet werden. Als Beispiel nennt die Finanzaufsicht die Adresse info@bi-ventures(.)de.

Anleger sollten sich nicht davon täuschen lassen, wenn Internetauftritte professionell gestaltet sind, angebliche Kundenportale bereitgestellt werden oder Mitarbeiter freundlich und fachkundig auftreten. Auch Logos, Vertragsunterlagen, Zinsangebote und vermeintliche Geschäftsadressen sind kein Nachweis dafür, dass tatsächlich ein zugelassenes Finanzinstitut hinter dem Angebot steht.

Festgeldangebote von ProTrader Finanz

Eine weitere Warnung betrifft die Internetseite protrader-finanz(.)de und E-Mails der Adresse info@protrader-finanz(.)de.

Den Erkenntnissen der BaFin zufolge werden auch dort Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Verbraucher sollten deshalb weder Geld überweisen noch Kopien von Personalausweisen, Kontoauszügen oder anderen persönlichen Dokumenten versenden.

Gerade bei vermeintlichen Festgeldangeboten besteht die Gefahr, dass Interessenten glauben, ihr Geld werde bei einer bekannten oder angeblichen Partnerbank angelegt. Tatsächlich kann die Überweisung jedoch auf ein Konto erfolgen, das nicht dem dargestellten Anlagezweck dient.

Eine angebliche Festgeldbestätigung schützt nicht vor Verlusten. Entscheidend ist, ob das Konto tatsächlich bei einem zugelassenen Institut auf den Namen des Anlegers eröffnet wurde und ob die behauptete Einlagensicherung wirklich besteht.

BaFin warnt vor Kreditangeboten von Pro Kredits

Die Warnung zu prokredits(.)com betrifft keine Geldanlage, sondern angebliche Darlehensangebote. Nach Angaben der BaFin bietet „Pro Kredits“ über die Internetseite den Abschluss von Darlehensverträgen an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Kreditsuchende sollten besonders misstrauisch werden, wenn vor der Auszahlung Gebühren, Versicherungsbeiträge, Steuern, Kautionen oder sonstige Vorauszahlungen verlangt werden. Seriöse Kreditgeber machen die Auszahlung eines Darlehens normalerweise nicht davon abhängig, dass der Kunde zunächst Geld auf ein Privatkonto oder ein ausländisches Konto überweist.

Eine weitere Warnung ist angeblich garantiertes Geld trotz schlechter Bonität. Auch Zeitdruck, außergewöhnlich günstige Konditionen und ausschließlich über Messenger oder E-Mail geführte Gespräche sollten misstrauisch machen.

Was bedeutet eine BaFin-Warnung?

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder bestimmte Wertpapierdienstleistungen gewerbsmäßig anbietet, benötigt grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis.

Nach Angaben der BaFin verfügen die Betreiber beziehungsweise Versender der genannten Angebote nicht über die erforderliche Genehmigung. Die Veröffentlichungen erfolgten auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Eine solche Warnung ist ernst zu nehmen. Sie bedeutet zunächst, dass die BaFin ein unerlaubtes Angebot festgestellt hat. Sie ist jedoch nicht automatisch mit einem rechtskräftigen Strafurteil gleichzusetzen. Ob zusätzlich Betrug oder eine andere Straftat vorliegt, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichte klären.

Verbraucher können in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist. Dabei sollte nicht nur nach dem verwendeten Markennamen gesucht werden. Wichtig sind die vollständige juristische Firmenbezeichnung, die Geschäftsanschrift und gegebenenfalls die BaFin-Identifikationsnummer.

Die bloße Behauptung eines Anbieters, mit einer zugelassenen Bank zusammenzuarbeiten, reicht nicht aus. Betrüger verwenden mitunter Namen, Anschriften oder Erlaubnisdaten echter Unternehmen, ohne tatsächlich mit diesen verbunden zu sein.

Was Anleger jetzt tun sollten

Wer noch kein Geld überwiesen hat, sollte den Kontakt sofort beenden. Links in E-Mails oder Nachrichten sollten nicht mehr geöffnet und keine weiteren Dokumente übermittelt werden. Auch eine angeblich letzte Möglichkeit, das Angebot zu sichern oder das Geld zurückzuerhalten, sollte ignoriert werden.

Wer bereits Geld gezahlt hat, sollte möglichst schnell folgende Schritte einleiten:

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Auch dann nicht, wenn angebliche Steuern, Freigabegebühren, Versicherungen oder Kosten für die Rückzahlung verlangt werden.
  2. Sofort die eigene Bank kontaktieren. Die Bank sollte über den Betrugsverdacht informiert und um Prüfung eines Überweisungsrückrufs gebeten werden. Eine Rückholung ist nicht garantiert, kann bei schnellem Handeln aber möglicherweise noch gelingen.
  3. Bei Kartenzahlungen eine Rückbuchung prüfen lassen. Das kartenausgebende Institut kann erklären, ob ein sogenanntes Chargeback möglich ist. Gegebenenfalls sollte die Karte gesperrt werden.
  4. Alle Beweise sichern. Dazu gehören E-Mails, Telefonnummern, Chatverläufe, Verträge, Zahlungsaufforderungen, Kontoangaben, Überweisungsbelege, Werbeanzeigen und Bildschirmaufnahmen der Internetseiten. Nichts sollte vorschnell gelöscht werden.
  5. Strafanzeige erstatten. Betroffene sollten sich an die Polizei oder die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Die gesicherten Unterlagen und Zahlungsnachweise sollten vollständig vorgelegt werden.
  6. Die BaFin informieren. Hinweise von Betroffenen können der Finanzaufsicht helfen, unerlaubte Angebote und mögliche Verbindungen zu weiteren Internetseiten zu untersuchen. Das BaFin-Verbrauchertelefon ist laut Unternehmensdatenbank montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.
  7. Passwörter ändern und Konten kontrollieren. Wurden Zugangsdaten eingegeben oder Fernwartungsprogramme installiert, müssen Passwörter von einem sicheren Gerät geändert werden. Bankkonten und Kreditkarten sollten auf ungewöhnliche Buchungen überprüft werden.
  8. Missbrauch persönlicher Daten vorbeugen. Wer Personalausweis-, Gehalts- oder Bankunterlagen übermittelt hat, sollte seine Bank und die Polizei ausdrücklich darauf hinweisen. Die Daten könnten für Kontoeröffnungen, Kreditanträge oder weitere Täuschungen missbraucht werden.
  9. Installierte Fernzugriffsprogramme entfernen. Anwendungen, mit denen angebliche Berater den Computer oder das Mobiltelefon steuern konnten, sollten nach Sicherung möglicher Beweise fachkundig entfernt werden.
  10. Vorsicht vor angeblichen Geldrettern. Nach einem Anlageverlust melden sich häufig vermeintliche Rechtsanwälte, Ermittler oder Rückholfirmen. Sie versprechen, das Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Dabei kann es sich um einen zweiten Betrugsversuch handeln.

Frühzeitig prüfen statt später um das Geld kämpfen

Eine BaFin-Erlaubnis allein garantiert weder hohe Renditen noch den wirtschaftlichen Erfolg einer Geldanlage. Fehlt die erforderliche Erlaubnis jedoch vollständig, ist das ein deutliches Warnsignal.

Vor jeder Überweisung sollten Anleger deshalb prüfen, wer rechtlich hinter einem Angebot steht, ob das Unternehmen zugelassen ist und auf welchen Namen das Empfängerkonto geführt wird. Besonders riskant sind ungewöhnlich hohe Zinsen, überraschende Werbeanrufe, Zeitdruck und Überweisungen auf Konten im Ausland oder auf den Namen fremder Personen.

Für die genannten Internetseiten gilt nach den veröffentlichten Feststellungen der BaFin: Bis zur vollständigen Klärung sollten Verbraucher weder Geld überweisen noch Verträge abschließen oder persönliche Daten herausgeben.

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