Eine weitere juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Der Oberste Gerichtshof der USA hat es abgelehnt, seine Berufung gegen das Urteil im Fall der Autorin E. Jean Carroll anzunehmen. Damit bleibt das Urteil einer New Yorker Jury rechtskräftig – Trump muss Carroll fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen.
Supreme Court greift nicht ein
Mit seiner Entscheidung beendet der Supreme Court den Rechtsstreit um das erste der beiden Zivilverfahren zwischen Trump und Carroll. Eine Begründung für die Ablehnung der Berufung gaben die Richter – wie üblich – nicht ab.
Die Jury hatte Trump im Jahr 2023 für zivilrechtlich haftbar befunden. Sie kam zu dem Schluss, dass er E. Jean Carroll Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus sexuell missbraucht und sie später durch öffentliche Äußerungen verleumdet habe. Carroll erhielt daraufhin fünf Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen.
Weitere Millionenforderung bleibt bestehen
Doch damit ist Trumps juristische Auseinandersetzung mit Carroll noch nicht beendet. In einem zweiten Verfahren wurde der US-Präsident Anfang 2024 wegen weiterer verleumderischer Aussagen zu einer Zahlung von 83 Millionen US-Dollar verurteilt. Einschließlich Zinsen belaufen sich die Forderungen inzwischen auf mehr als 100 Millionen Dollar.
Auch gegen dieses Urteil will Trump den Supreme Court anrufen.
Trump weist alle Vorwürfe zurück
Trump bestreitet sämtliche Vorwürfe seit Jahren vehement. Seine Anwälte sprechen weiterhin von einer politisch motivierten Kampagne und kritisieren das Verfahren als „Hexenjagd“. Nach der Entscheidung des Supreme Court erklärte sein Sprecher, Trump werde seinen politischen Kurs fortsetzen und sich weiterhin gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.
Carroll sieht sich bestätigt
Die Anwältin von E. Jean Carroll sprach dagegen von einem endgültigen Erfolg. Mit der Entscheidung des Supreme Court sei nun endgültig bestätigt worden, dass eine Jury Trump für den sexuellen Übergriff und die anschließende Verleumdung verantwortlich gemacht habe. Sämtliche Berufungsversuche seien damit gescheitert.
Da Trump den zugesprochenen Betrag bereits während des Berufungsverfahrens auf ein gerichtliches Treuhandkonto hinterlegt hatte, dürfte Carroll die fünf Millionen US-Dollar nun zeitnah ausgezahlt bekommen.
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