Wer sich die Internetseite von TGI International genauer ansieht, dem dürfte vieles bekannt vorkommen. Zwar präsentiert sich das Unternehmen heute mit einer neuen Gesellschaft in Dubai und einem modern gestalteten Internetauftritt. Inhaltlich erinnert das Angebot jedoch in wesentlichen Punkten an die früheren Geschäftsmodelle der TGI AG aus Liechtenstein.
Genau diese Modelle standen zuletzt im Fokus mehrerer europäischer Finanzaufsichtsbehörden.
Sowohl die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), die österreichische FMA als auch die deutsche BaFin kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die angebotenen Modelle im Zusammenhang mit den Produkten „Sales Premium“, „Customer Basic“ und ähnlichen Vertragskonstruktionen erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte darstellen könnten. Die Behörden ordneten unter anderem die Einstellung des Vertriebs sowie die Rückabwicklung beziehungsweise Rückzahlung der angenommenen Gelder an.
Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage:
Was unterscheidet das neue Angebot von TGI International tatsächlich von den bisherigen Geschäftsmodellen?
Auf der neuen Internetseite wird erneut mit monatlichen Rabatten auf physisches Gold von bis zu fünf Prozent geworben. Kunden sollen sich registrieren, über USDT (BNB Smart Chain) Gold erwerben und ihre Verträge anschließend über ein digitales Backoffice verwalten. Ergänzt wird das Angebot um Begriffe wie Blockchain-Dokumentation, Goldreserven und Transparenz.
Doch unabhängig von der modernen technischen Verpackung bleibt die wirtschaftliche Grundidee auffällig ähnlich: Kunden zahlen Geld ein, schließen langfristige Verträge und erhalten dafür monatliche Rabatte beziehungsweise wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit physischem Gold.
Allein die Verwendung von Kryptowährungen oder Blockchain-Technologie verändert dabei nicht automatisch die aufsichtsrechtliche Einordnung eines Geschäftsmodells. Entscheidend ist stets dessen tatsächliche wirtschaftliche Ausgestaltung.
Besonders interessant ist zudem der rechtliche Hinweis am Ende der Internetseite.
Dort erklärt TGI International ausdrücklich, dass sich das Angebot nicht an Personen oder Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum richtet.
Gerade dieser Passus wirft Fragen auf.
Denn die Vorgängermodelle standen genau in diesen Ländern im Fokus der Finanzaufsichten. Der Hinweis kann zwar deutlich machen, an wen sich das Angebot nach eigener Darstellung nicht richtet. Er ersetzt jedoch keine aufsichtsrechtliche Genehmigung und beantwortet auch nicht die Frage, ob Interessenten aus den ausgeschlossenen Ländern tatsächlich ausgeschlossen werden oder ob lediglich ein rechtlicher Disclaimer verwendet wird.
Auch der Umstand, dass das Unternehmen nun eine Anschrift in Dubai verwendet, beantwortet die entscheidende Frage nicht.
Eine Firmenadresse in einem anderen Staat ändert für sich genommen nichts daran, wie ein Geschäftsmodell von den zuständigen Aufsichtsbehörden bewertet wird. Maßgeblich ist vielmehr, welche Leistungen angeboten werden, wie das Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert und in welchen Ländern Kunden tatsächlich angesprochen werden.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Auf der Internetseite finden sich zwar zahlreiche werbliche Aussagen über Goldbestände, Transparenz, Blockchain-Dokumentation und bereits ausgezahlte Rabatte. Für potenzielle Interessenten stellt sich jedoch die Frage, welche dieser Angaben unabhängig überprüfbar sind und welche Nachweise hierfür existieren.
Vor diesem Hintergrund dürfte das neue Angebot nicht nur bei Marktbeobachtern, sondern möglicherweise auch bei Finanzaufsichtsbehörden auf Interesse stoßen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob sich Logo, Internetauftritt oder Unternehmenssitz geändert haben.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Handelt es sich tatsächlich um ein neues Geschäftsmodell – oder lediglich um eine Neuverpackung eines Konzepts, das in mehreren europäischen Ländern bereits aufsichtsrechtlich beanstandet wurde?
Diese Frage wird letztlich nicht durch Marketingtexte oder Internetauftritte beantwortet werden, sondern gegebenenfalls durch die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden und – falls erforderlich – durch Gericht
650 Personen heute im Zoom-Call (Verkaufsveranstaltung mit Rehbein)
Richtig 😆
Übrigens, normalerweise sind es immer 300-400 (Montags) in den letzten Jahren. Für deine Recherche.
Selbst an den Teilnehmerzahlen merkt man die zunehmende Verzweiflung. Mal gespannt wie lange Rehbeins Magnetfeldmatratzenverkäuferstimme und seine rethorischen Spirenzchen da noch ausreichen um den Deckel auf dem Topf zu halten.
Hat er was über die Schürfbelege der Regierungen in Ghana, Sambia und Guyana erzählt?
Von Verkaufs- und Börsenprospekten?
Bilanzen?
Geschäftszahlen?
Hat er, Schürfbelege, Bilanzen (sogar schon fürs Jahr 2026 und kurzer Ausblick ins 27 auch) Verkaufsprospekt auch, ja, Geschäftszahlen schauen gut aus.
Gab es denn ausnamsweise auch mal so etwas wie kritische Nachfragen oder wieder nur eine Parade der Jubelperser?
Hast Taschentücher mitgenommen beim Zoom Call? Wie ist das eigentlich, wenn sich die hier ansässige Selbshilfegruppe trifft? Habt ihr da interessante Gespräche?
Simone Schuhmacher
Montag, 29.06.2026 um 16:29 Uhr
Man sollte auch nicht vergessen, dass für das 4%- Rabattmodell der TGI in Deutschland gilt:
„Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die TGI AG die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“
Nichts von wegen windiger Rückabwicklungskonstrukten über Monate und Jahre, sondern Cash sofort!
Ich denke aber auch die FMA Liechtenstein wird sich da nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
Goldkauf nur über Empfehlungslink möglich!!
Wie absurd ist das denn?!
Das nächste mal vielleicht beim Juwelier: „Von wem wurden Sie empfohlen.“
„Von niemanden.Ich möchte die neue XY Uhr erwerben!“
„Ohne Empfehlung geht das aber nicht.“
Ist doch gutes Marketing. Wir verkaufen nicht an jeden….
Bei Autos im High-End-Preisbereich braucht man manchmal auch einen Bürgen.
Aber eigentlich wär’s für die TGI doch optimal, wenn sie sich die Provisionen ersparen….
Ist halt ein poppeliger Goldbarren und kein Bugatti.
Klar, war auch nur halb ernstgemeint.
Autohersteller wollen halt nicht mit so Zuhälter-Typen assoziiert werden; den Kalteneggers ist sicher herzlich wurscht, wer ihnen Geld gibt.
Ah, daher weht der Wind:
„Du willst mehr darüber wissen und in Erfahrung bringen, ob das Angebot in deinem Land zur Verfügung steht. Dann kontaktiere bitte denjenigen, der Dir diese Information empfohlen hat.“
Wenn die Leute selbst auf die Homepage gehen, sehen sie möglicherweise, dass das in der EU nicht angeboten wird. Aber der Struki wird gleich erklären, wie man das umgehen kann.
“ Unsere Kunden warten gern auf ihr Gold“.
Mehr Hinweis geht doch gar nicht.
Verlegung des Herrn K. von Naaffgasse nach Landesgerichsstraße wäre dringend ratsam.Vielleicht pberwinder er seine Flugangst und ab gehts nach Dubai oder ….
Nach Dubai kommt man ja auch auf dem Landweg. Dauert halt etwas länger, aber ist schaffbar.
Paraquay wäre aber ohne Flieger eine Herausforderung….
Weiß nicht, ob er auch auf Schiffen Angst hat….
Ich meine gar nichts. Was sich abspielt wenn Menschen erstmal auf deren Seite in der Freihandelszone in Dubai, in Einzelbehandlung sind, mag sich jeder selber ausmalen. Ich tippe darauf, dass sie, als allererstes Einblick in die Bilanzen 2024 und 2025 der TGI bekommen. *scherzlegemacht*
Anmeldung im Kontaktformular mit EU-Adresse geht schon mal nicht.
Aber die sagen das so offen im Youtube, man möge sich mittels VPN verkleiden, wie blöd müssen die sein…..
(Es gilt natürlich die Intelligenzvermutung.)
Und wäre ich Staatsanwalt, würde ich Tatbegehungs- und Fluchtgefahr sehen und einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Richter stellen.
Mal gespannt wie die TGI ausschliessen will, dass der ein oder andere Undercoverjournalist oder verdeckte Ermittler, das „Beratungskonzept“ testet, dokumentiert und veröffentlicht.
kannst du den link mal posten hier bitte. Danke
Lieber nicht, ich möchte nicht unnötig Werbung für die TGI machen. Ist aber recht einfach zu finden.
Die URL steht ja bereits im Titel dieses Artikels, den wir gerade kommentieren.
Also auf YouTube bei TGI international kann ich leider nix finden
Bei mir komm das TGI- Video mit einem Vergleich zwischen ETFs und TGI an vierter Stelle in den Suchergebnisssen. Darunter steht:
„Kunden aus Europa müssen einen VPN verwenden!“
Wer auf Grund dieses Vergleiches auch nur einen Cent in eine Freihandelszone in Dubai überweist, ist m.E. übrigens selber Schuld.
Dass man mit 12 x 5% mehr rausbekommt als mit 12%, da wäre ich übrigens auch ohne den Film draufgekommen ;-)
Fragt sich nur, wer die Zielgruppe für das deutschsprachige Video ist. Deutsche Auswanderer in Argentinien oder Paraguay?
Auf YouTube rät die TGI international, Kunden aus der EU sich über VPN auf ihrer Seite anzumelden. Wenn das die BaFin wüsste oder die FMA Liechtenstein.
Du meinst die TGI versucht damit die Auflagen und Verbote der Finanzmarktaufsichten zu umgehen?
Hatte ich bereits berichtet: Im Call der TGI Int. vorige Woche waren zu 95% Leute aus dem deutschsprachigem Raum. Erkennt man an den Namen.
Natürlich behauptet die TGI geht nicht um dann auf den VPN hinzuweisen.
@Moritz – sichere das Video bitte
Waren rund 200 Personen im Call vorige Woche.