Startseite Allgemeines TGI Bond als Beispiel: Welche Voraussetzungen muss ich als Emittent für einen Bond bei Euroclear erfüllen?
Allgemeines

TGI Bond als Beispiel: Welche Voraussetzungen muss ich als Emittent für einen Bond bei Euroclear erfüllen?

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Wenn Sie einen Bond herausgeben möchten, sind Sie der Emittent. Euroclear ist dabei keine Börse. Der Bond wird dort nicht klassisch „gelistet“, sondern für die technische Abwicklung, Verwahrung sowie für Zins- und Rückzahlungen zugelassen.

Als Emittent müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Rechtlich bestehendes Unternehmen

Der Emittent muss ein ordnungsgemäß gegründetes Unternehmen oder eine spezielle Emissionsgesellschaft sein.

Dabei müssen unter anderem offengelegt werden:

  • Unternehmensdaten
  • Geschäftsführung
  • Eigentümerstruktur
  • wirtschaftlich Berechtigte
  • Herkunft und Verwendung der aufgenommenen Gelder

Diese Angaben werden insbesondere im Rahmen von Identitäts-, Geldwäsche- und Sanktionsprüfungen benötigt.

2. Klare Bedingungen des Bonds

Vor der Emission müssen die wichtigsten Eigenschaften der Anleihe festgelegt werden. Dazu gehören:

  • Höhe des Emissionsvolumens
  • Währung
  • Zinssatz
  • Laufzeit
  • Rückzahlungstermin
  • Mindeststückelung
  • Verwendungszweck des Kapitals
  • Sicherheiten
  • Rang der Anleihe
  • Kündigungsrechte
  • Regelungen bei Zahlungsverzug
  • anwendbares Recht

Die Bedingungen müssen eindeutig und rechtlich nachvollziehbar dokumentiert sein.

3. Professionelle Emissionsunterlagen

Für den Bond benötigen Sie rechtliche Dokumente. Je nach Art der Platzierung kann dies ein Wertpapierprospekt oder ein Offering Memorandum sein.

Darin werden unter anderem beschrieben:

  • das Unternehmen
  • das Geschäftsmodell
  • die finanzielle Situation
  • die Risiken
  • die Bedingungen der Anleihe
  • die Verwendung der Anlegergelder

Ob ein behördlich gebilligter Prospekt erforderlich ist, hängt davon ab, in welchen Ländern und an welche Anleger der Bond angeboten wird.

4. Finanzinformationen und Nachweise

Investoren, Banken und beteiligte Stellen verlangen in der Regel aussagekräftige Finanzunterlagen.

Dazu können gehören:

  • Jahresabschlüsse
  • geprüfte Bilanzen
  • Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
  • Liquiditätsplanung
  • Geschäftsplan
  • Kapitaldienstplanung
  • Nachweis, dass Zinsen und Rückzahlung voraussichtlich geleistet werden können

Ein Unternehmen ohne belastbare Finanzzahlen hat es meist schwer, eine Anleihe erfolgreich zu platzieren.

5. ISIN und weitere Wertpapierkennnummern

Der Bond benötigt eine internationale Wertpapierkennnummer, die sogenannte ISIN.

Bei internationalen Anleihen kann zusätzlich ein Common Code erforderlich sein. Diese Kennnummern ermöglichen die eindeutige Identifikation des Bonds im Finanzsystem.

6. Technische Ausgestaltung des Wertpapiers

Es muss festgelegt werden, wie der Bond technisch dargestellt und verwahrt wird.

Das kann beispielsweise erfolgen durch:

  • eine Globalurkunde
  • eine elektronische Wertpapierregistrierung
  • eine zentrale Verwahrung über zugelassene Stellen

Die technische Struktur muss mit den Anforderungen des verwendeten Abwicklungssystems vereinbar sein.

7. Beauftragung geeigneter Dienstleister

Eine internationale Bond-Emission wird normalerweise nicht allein durch den Emittenten durchgeführt.

Typischerweise werden benötigt:

  • eine Emissionsbank oder ein Arrangeur
  • eine Kapitalmarktrechtskanzlei
  • eine Zahlstelle
  • ein Fiscal Agent
  • eine Verwahrstelle
  • gegebenenfalls ein Treuhänder
  • gegebenenfalls eine Börse oder Listing Agentur

Diese Dienstleister bereiten die Dokumentation vor und koordinieren die technische Abwicklung.

8. Abwicklung von Zinsen und Rückzahlung

Als Emittent müssen Sie sicherstellen, dass sämtliche Zahlungen ordnungsgemäß geleistet werden.

Dazu gehören:

  • regelmäßige Zinszahlungen
  • Rückzahlung am Laufzeitende
  • mögliche vorzeitige Rückzahlungen
  • Mitteilungen an Investoren
  • sonstige Kapitalmaßnahmen

Für diese Zahlungen müssen rechtzeitig ausreichende Mittel bei der zuständigen Zahlstelle bereitgestellt werden.

9. Prüfung und Zulassung durch Euroclear

Euroclear prüft, ob der Bond technisch und rechtlich über das System abgewickelt werden kann.

Geprüft werden können unter anderem:

  • Vollständigkeit der Wertpapierdaten
  • rechtliche Struktur
  • Zahlungsmechanismen
  • Verwahrungsform
  • beteiligte Banken und Dienstleister
  • Einhaltung von Sanktions- und Geldwäschevorschriften

Erst nach erfolgreicher Prüfung kann der Bond über das Euroclear-System abgewickelt werden.

10. Börsennotierung ist ein separates Verfahren

Eine Zulassung bei Euroclear bedeutet nicht automatisch, dass der Bond an einer Börse notiert ist.

Soll der Bond beispielsweise in Luxemburg, Frankfurt oder Wien gelistet werden, müssen zusätzlich die Anforderungen der jeweiligen Börse erfüllt werden.

Dazu können gehören:

  • ein gebilligter Prospekt
  • geprüfte Jahresabschlüsse
  • Veröffentlichungspflichten
  • laufende Unternehmensinformationen
  • Börsen- und Zulassungsgebühren

Eine Börsennotierung ist nicht immer zwingend erforderlich. Sie kann jedoch für institutionelle Investoren und die Handelbarkeit des Bonds wichtig sein.

Zusammenfassung

Als Emittent benötigen Sie insbesondere:

  • ein rechtlich bestehendes Unternehmen
  • klare Anleihebedingungen
  • professionelle Emissionsunterlagen
  • belastbare Finanzinformationen
  • eine ISIN
  • geeignete Banken und Dienstleister
  • eine funktionierende Zahlungs- und Verwahrungsstruktur
  • die technische Zulassung durch Euroclear
  • gegebenenfalls eine zusätzliche Börsennotierung

Der typische Ablauf lautet:

Unternehmen und Finanzierung prüfen, Bond strukturieren, Anwälte und Banken beauftragen, Dokumente erstellen, ISIN beantragen, Zahl- und Verwahrstellen festlegen, Zulassung bei Euroclear durchführen und anschließend den Bond an Investoren platzieren.

Da eine Bond-Emission kapitalmarkt-, steuer- und aufsichtsrechtliche Folgen haben kann, sollte die Struktur vorab von einer spezialisierten Kanzlei und einer erfahrenen Emissionsbank geprüft werden.

3 Kommentare

  • Vertrauen, jemandem mit so einer Biographie?

    „Das große Versprechen
    Um zu verstehen, wie der eben beschriebene Millionenschaden entstehen kon­­nte, hilft ein Blick in die Ver­trieb­s­karriere von Helmut Kaltenegger, dem Mann hinter GGMT. Sie begann nicht mit Gold, sondern mit Staub­saugern. 20 Jahre lang verkaufte er sie. In den 2010er-Jahren folgten überteuerte­ Kaffeemaschinen, eine hammerfeste Oberflächenbeschichtung für Smartphones und ein Herztrank, der nebenbei potenzfördernd wirken sollte. Die Verträge der Kaffeemaschinen-Käufe wurden von einem Gericht als ­sittenwidrig eingestuft. Das Unternehmen für die Oberflächenbeschichtung endete in einem Konkursverfahren. Der Vertrieb des potenzfördernden Herzmittels findet nur noch in den ­vir­t­uellen Regalen einer Online-Apotheke statt.

    Trotz mehrerer Fehlschläge gründete Kaltenegger gemeinsam mit seiner heutigen Frau im Jahr 2018 schließlich die GGMT. Von Wien-Währing aus begannen sie, um Kunden für ihr angeblich so billiges Gold zu werben.“

    https://datum.at/die-goldgraeber/

  • Vertrauen in jemandem der bei seinem letzten Empfehlungsgebergeschäft ein Handy in die Kamera gehalten hat und, ohne rot zu werden, behauptet hat es hätte jetzt Diamanteigenschaften, nur weil er eine Paste draufgeschmiert die doch bitte andere für ihn verkaufen sollen?

  • Die heutige Präsentation – Zusammenfassung der Fragen der Interessenten:
    Vier einfache Fragen, vier Mal kein Nachweis

    In der TGI-Präsentation vom Freitag stellten Interessenten ein paar naheliegende Fragen. Die Antworten sind aufschlussreich – vor allem, was sie nicht enthalten.

    Woher kommt das Gold, ist es ethisch? Eine Teilnehmerin fragte nach Zertifikaten für ethisch vertretbares Gold. Antwort: Die TGI könne sich „als Goldhändler selbst nichts zertifizieren“, die Partnerunternehmen würden „aufgrund des Betriebsgeheimnisses nicht in die Öffentlichkeit gerückt“. Es sei eine „kleine Baustelle“ – man könne nur „dafür werben, dass du den Aussagen des Unternehmens vertraust“. Also: kein Nachweis, nur Vertrauen.

    Wie viel Gold, welche Umsätze? Ein anderer wollte wissen, wie viel Gold die TGI monatlich ausliefert und zurückkauft, und wie hoch die Umsätze sind. Antwort: kein Einblick, keine Veröffentlichung. Die einzige öffentliche Zahl seien die 50.000 Kunden von der Website.

    Was ist mit der Bank? Frage nach Neuerungen zur angekündigten Bankverbindung. Antwort: „noch nicht spruchreif“, man teste noch, ein Zeitpunkt lasse sich nicht nennen.

    Und die Minen? Ein Kunde stellte selbst fest, zu den Goldminen-Betreibern höre man „gar nichts mehr“. Antwort des Vortragenden: Er habe „leider auch keinen neueren Stand“.

    Das Muster

    Vier simple Fragen – Herkunft, Menge, Bank, Minen – und vier Mal dieselbe Auskunft: kein prüfbarer Nachweis, dafür Betriebsgeheimnis und der Appell, den Aussagen des Unternehmens zu vertrauen. Genau das sind aber die Punkte, die ein seriöser Anbieter mit ein paar Dokumenten belegen könnte. Solange das nicht geschieht, bleibt Vertrauen das Einzige, was angeboten wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Florida: DeSantis macht Gouverneursrennen zum republikanischen Familienkrach

Der republikanische Vorwahlkampf um das Gouverneursamt in Florida hätte eigentlich eine Formsache...

Allgemeines

Christopher Nolans „Odyssey“ lässt Homers Klassiker neu aufleben

Der Kinostart von Christopher Nolans „The Odyssey“ sorgt nicht nur an den...

Allgemeines

TGI-Präsentation vom 17.07.2026: Inhaltliche Zusammenfassung und Bewertung aus Anlegersicht

1. Ausgangspunkt der Präsentation: Papiergeld gegen Gold Die Präsentation beginnt mit einer...

Allgemeines

News

Drogenlabor in Den Haag entdeckt: Wohnviertel zweimal evakuiert In Den Haag haben...