Kleine Anfrage vom 2. September 2026 nimmt Maßnahmen der FMA und mögliche strafrechtliche Folgen in den Blick
Rund um die TGI AG in Vaduz gibt es eine neue politische Entwicklung. Im liechtensteinischen Landtag wurde am 2. September 2026 eine Kleine Anfrage eingebracht, die sich mit den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen das Unternehmen und den daraus entstandenen weiteren Fragen beschäftigt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Feststellung der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht FMA, wonach die TGI AG mit mehreren Produkten ein bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung betrieben haben soll.
Bereits am 26. Mai 2026 hatte die FMA den Vertrieb der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ untersagt. Nach Auffassung der Behörde handelte es sich dabei um ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Die damalige Verfügung war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht rechtskräftig.
Zusätzlich stellte die FMA später klar, dass sie weder neue Vertragsmodelle noch veränderte Produkte der TGI AG genehmigt oder aufsichtsrechtlich gebilligt habe.
Landtag will wissen, was sich seit März verändert hat
Die neue Kleine Anfrage setzt nun an einem entscheidenden Punkt an: Sie möchte von der Regierung wissen, welche zusätzlichen Erkenntnisse seit März 2026 vorlagen, die schließlich zu den Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht führten.
Dabei geht es auch um die Frage, ob die später beanstandeten Produkte möglicherweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeboten wurden und wie die damalige aufsichtsrechtliche Bewertung aussah.
Damit erhält die Angelegenheit nun auch auf politischer Ebene neue Aufmerksamkeit.
Ob unser Artikel mit der Banane der Auslöser war ist nicht offiziell bestätigt!
Dass sich sogar ein Parlament damit befasst, kommt wohl nicht so oft vor…