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TGI AG auch die Ungarische Aufsicht warnt

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Warnings

Name
TGI AG, Trust Gold International
Registration number
n.a
Web address
https://www.tgi.li/en, https://aranyprofit.hu/, https://fektessaranyba.hu/, https://aranyad.hu/, https://alkalmi-vetel.hu/befektetesi-lehetosegek/
Head office
n.a
Notes
Tekintettel arra, hogy a hivatkozott társaság az MNB által vezetett nyilvántartásokban nem szerepel, felügyeleti engedélyhez vagy bejelentéshez kötött – különösen pénzügyi szolgáltatási – tevékenység Magyarországon történő végzésére nem jogosult.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Name:
TGI AG, Trust Gold International

Registrierungsnummer:
keine Angabe

Webseiten:
https://www.tgi.li/en
https://aranyprofit.hu/
https://fektessaranyba.hu/

Da das genannte Unternehmen nicht in den von der Ungarischen Nationalbank (MNB) geführten Registern eingetragen ist, ist es nicht berechtigt, in Ungarn erlaubnispflichtige oder meldepflichtige Tätigkeiten – insbesondere Finanzdienstleistungen – auszuüben.

18 Kommentare

  • Die FMA Österreich hat Ihre Warnung ergänzt und prüft nun, auf Antrag der TGI AG, die Rechtmäßigkeit der Warnung.
    Dh. die Gründe der Einstufung des Angebotes der TGI als „Bankgeschäft“ werde nochmals geprüft.

    Die FMA warnt vor Angeboten der TGI AG
    Veröffentlichungsdatum:22. April 2026 | Kategorien:Warnung
    BEKANNTMACHUNG

    Die FMA warnt vor Angeboten der

    TGI AG

    Städtle 33,
    FL – 9490 Vaduz

    Web: https://www.tgi.li/
    E-Mail: office@tgi.li

    Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gem. § 1 Abs 1 Z 1 Bankwesengesetz nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

    Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

    Ergänzung vom 27.4.2026

    Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 22.4.2026 betreffend TGI AG

    Hinsichtlich TGI AG wurde am 22.4.2026 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundessowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

    Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

    TGI AG hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 22.4.2026 gestellt. Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 22.4.2026 überprüft

  • „@hawi1954
    ​​ich finde es unmöglich die kritischen Fragen zu löschen und zu ignorieren und stattdessen über Gott und die Welt zu lamentieren“

    Unter dem neuen Video der Tgi

    • Kann ich bezeugen, ich war selbst mit dabei und habe vorsorglich die gesamte Übertragung per Bildschirm-Videomitschnitt gesichert. Die zahlreichen Kommentarlöschungen sind somit eindeutig dokumentiert.

      Im Kontrast dazu hielt es die Chat-Moderation vergangenen Donnerstag (also die Sendung vor einer Woche) nicht für nötig einzugreifen, als ein Zuschauer, welcher sich selbst über seinen Nutzernamen durchaus „solide Werte“ zuschreibt, dort schrieb (ich zitiere aus meinen gesicherten und auch der Redaktion übermittelten Screenshots den EXAKTEN Wortlaut): „MAcht endliuch diesen ExStasi und Schutzgelderpresser Thomas Bremer von Die Bewertung platt“ und „Die Bafin ist nur unnuetz, zockt WIrecard Aktien und laesst Betrueger gewaehren wie Thomas Olek und Michael Sieg. Aber serioesen Firmen Problem machen. Sprengen waere gut.“ Mittlerweile ist der Chat nicht mehr mit aufrufbar, aber die Beweise liegen hier und können demnächst auch der Bafin in einer unbürokratischen Mitteilung zur Verfügung gestellt werden.

      • Es ist davon auszugehen, das die TGI wusste das heute viele Journalisten zuschauen werden.
        Ich kann mir die Videos nicht zur Gänze antun, ich würde von der Tischplatte abbeißen.

        Sattdessen hat die Goldkiste Anfangs meine Aufmerksamkeit gewonnen:
        Die AGB der TGI AG lassen offen, ob Individualzuordnung oder Sammelverwahrung mit Bruchteilseigentum gemeint ist. In beiden Fällen müsste TGI eine prüfbare Bestandsdokumentation vorlegen (Seriennummern oder Bruchteilsregister).

        Ohne Gutachten kann – wie so vieles – das auch nicht verifiziert werden.

        Die Barren sind laut KI-Auswertung 11-12 cm * 5,0-5,5 cm * 2-2,5cm

      • Schön, dass Du das gesichert hast, für viele s.g. Käufer, bleiben aus meiner Sicht, zumindest, drei Stellen, juristisch, relevant. Kennt jemand die Redewendung „Sich um Kopf und Kragen quatschen“ ?

  • Für Morgen ist ja eine Fragestunde angekündigt, in der Helmut verspricht Fragen aus der Community zu beantworten.

    Wenn das so läuft wie die letzten Male sind das vorselektierte Fragen ohne die Möglichkeit zu Rückfragen.
    Radio Eriwan.
    Schick wäre ja mal eine live- Pressekonferenz. Aber da fehlen wohl Mut und Substanz.

  • Vaterland.li hatte heute einen neuen Artikel zur TGI online gestellt aber mittlerweile wieder gelöscht.
    Überschrift: Nun kommen auch die Fans ins Grübeln.

    Nachdem es jetzt auch ne spanische TGI Präsentation gibt, sollten die FMAs nun auch in den Süden schielen.

    • Insbesondere ist es dieser nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen wie die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern (Einlagengeschäft) in Liechtenstein zu erbringen. Die TGI AG untersteht nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA.

      Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

      • Wir wissen ja schon, was kommt, die TGI ist ja nur ein ganz normaler Goldhändler wie die Ögussa, und die braucht ja auch keine Genehmigung der FMA….

        Nur zahlt die Ögussa halt keine Zinsen („Rabatte“).

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