TechZentrumWest Immo GmbH & Co. KG-Insolvent

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18169 eingetragenen TechZentrumWest Immo GmbH & Co. KG, Gutjahrstraße 10, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27879 eingetragenen TechZentrumWest Immo Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gutjahrstr. 10, 44287 Dortmund, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Grymel, Ergster Weg 14, 58093 Hagen ist am 28.08.2017, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

254 IN 87/17
Amtsgericht Dortmund, 28.08.2017

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