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Trump und der Justizminister auf Wiedervorlage

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Donald Trump möchte seinen früheren persönlichen Anwalt Todd Blanche zum US-Justizminister machen. Das Problem: Selbst einige Republikaner im Senat sind von der Idee noch nicht restlos begeistert.

Für Trump ist das eine ungewohnte Situation. Normalerweise gilt in seinem politischen Umfeld das Prinzip: Der Präsident entscheidet – und der Rest darf anschließend erklären, warum das schon immer eine ausgezeichnete Idee war.

Doch diesmal verweigern zwei Parteifreunde den sofortigen Applaus.

Zurückziehen, warten, wieder nominieren

Trump erwägt deshalb einen taktisch besonders raffinierten Schachzug: Er könnte die Nominierung Blanches zunächst zurückziehen und ihn später einfach noch einmal nominieren.

Politisches Hindernis oder defekter WLAN-Router – in beiden Fällen lautet die Methode offenbar:

Ausschalten, kurz warten und neu starten.

Am Tagesgeschäft würde sich dadurch wenig ändern. Trump hat Blanche bereits als amtierenden Justizminister eingesetzt. Offiziell bestätigt ist er zwar noch nicht, arbeiten darf er aber trotzdem.

Das ist ungefähr so, als würde man jemanden schon ins Büro setzen, ihm die Schlüssel geben und erst danach fragen, ob die Personalabteilung zustimmt.

Trump bezeichnete Blanche auf Truth Social jedenfalls als „STAR“. Damit wäre die fachliche Prüfung aus Sicht des Präsidenten vermutlich abgeschlossen.

Gegenwind aus der eigenen Mannschaft

Der Widerstand kommt von den republikanischen Senatoren John Cornyn aus Texas und Thom Tillis aus North Carolina.

Der Justizausschuss des Senats verschob bereits eine Sitzung, bei der über Blanche beraten werden sollte. Zunächst müsse genügend Unterstützung organisiert werden, damit der Ausschuss eine positive Empfehlung abgeben könne.

Auf Deutsch: Man zählt noch einmal nach und hofft, dass sich die Mathematik bis zur nächsten Sitzung politisch verbessert.

Der Streit richtet sich allerdings nicht hauptsächlich gegen Blanche. Cornyn und Tillis verlangen schriftliche Zusicherungen zu einer Vereinbarung zwischen Trump und der amerikanischen Steuerbehörde.

Kein Entschädigungsfonds für gekränkte Trump-Freunde

Im Mittelpunkt steht ein zwischenzeitlich diskutierter Entschädigungsfonds für angebliche Opfer politisch motivierter Strafverfolgung.

Das Vorhaben wurde offiziell bereits aufgegeben. Die Senatoren möchten jedoch verbindlich zugesichert bekommen, dass es auch wirklich tot bleibt und nicht später unter einem neuen Namen wieder auftaucht.

Kritiker hatten den Fonds als mögliches „Schmiergeld“ für loyale Trump-Anhänger und als Einladung zur Korruption bezeichnet.

Die Sorge ist offenbar nicht völlig unbegründet. In Washington gilt schließlich: Ein verworfenes Projekt ist nicht zwingend verschwunden. Manchmal wartet es bloß in einer Schublade auf bessere Umfragewerte.

Schutz bei Steuerprüfungen sorgt für Ärger

Zusätzlichen Unmut verursacht ein Teil des beigelegten Rechtsstreits mit der Steuerbehörde. Die Vereinbarung soll Trump und weiteren Mitgliedern seiner Familie einen weitreichenden Schutz bei der Prüfung ihrer Steuererklärungen bieten.

Das wirft Fragen auf. Denn während gewöhnliche Steuerzahler bei einem fehlenden Beleg nervös in alten Schuhkartons suchen, möchte die Präsidentenfamilie offenbar lieber schriftlich festhalten, wie genau die Finanzbehörde hinschauen darf.

Cornyn und Tillis verlangen deshalb mehr Sicherheit, bevor sie Blanches Nominierung unterstützen.

Ein STAR mit Warteschleife

Für Trump ist der Widerstand unangenehm. Scheitert sein Wunschkandidat an Senatoren aus der eigenen Partei, wäre das ein sichtbares Zeichen dafür, dass seine Autorität innerhalb der Republikaner nicht mehr grenzenlos ist.

Darum könnte Blanche zunächst von der offiziellen Kandidatenliste verschwinden – nur um später wieder aufzutauchen.

Todd Blanche wäre dann gleichzeitig amtierender Justizminister, zurückgezogener Kandidat und zukünftiger Kandidat.

In Washington nennt man das vermutlich strategische Flexibilität.

Anderswo würde man sagen:

Der Mann ist bereits im Amt, aber seine Bewerbung liegt noch auf Wiedervorlage.

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