Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I 316 Js 211330/13

Unter dem Az.: 316 Js 211330/13 wird gegen den Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG, geb. am 16.12.1972, wohnhaft: Iker utca 25, 6753 Szeged, Ungarn, und gegen weitere Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges u.a. geführt. Die entsprechenden Ermittlungen sind nicht abgeschlossen.

Dem Ermittlungsverfahren liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte Malte Andre HARTWIEG betrieb jedenfalls seit dem Jahr 2004 die Vermittlung von Geldanlagen an Privatanleger unter der Marke „dima24.de“. Die entsprechenden Vermittlungs- und Beratungsleistungen wurden durch folgende Unternehmen mit Sitz jeweils in der Betastraße 10e in 85774 Unterföhring erbracht: dima24.de Anlageberatung GmbH, dima24.de Vermögensberatung GmbH, dima24.de Anlagevermittlung GmbH (früher: amid Capital GmbH), dima24.de Direkt Anlage Beratung GmbH (nunmehr: RW Capital Service GmbH) und Zoom Money Coaching GmbH. Die vorgenannten Unternehmen (im Folgenden: „dima24.de-Gruppe“) wurden bzw. werden beherrscht durch die Alleingesellschafterin dima24.de Holding GmbH mit Sitz in der Betastraße 10e in 85774 Unterföhring, deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Beschuldigte Malte Andre HARTWIEG ist.
Zur dima24.de-Gruppe gehört weiterhin die dima24.de Investmentberatung GmbH mit Sitz in der Betastraße 10e in 85774 Unterföhring. Alleingesellschafterin war die dima24.de Capital Holding GmbH mit gleichem Sitz, die in die Isar Palais Holding GmbH umfirmiert wurde.
Darüber hinaus war und ist der Beschuldigte Malte Andre HARTWIEG Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Nitro Invest GmbH mit Sitz in der Betastraße 10e in 85774 Unterföhring. Die Nitro Invest GmbH wiederum war Alleingesellschafterin der Conquistador Invest GmbH mit gleichem Sitz, welche Anteile an den weiteren Vertriebsgesellschaften Krüger Sachwert GmbH, Knüttgen GmbH, Monemaris GmbH und WM AG hielt. Auch die Vertriebsgesellschaft CSM Conqueror Sales & Marketing GmbH & Co. KG war nach den bisherigen Erkenntnissen dem Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG zuzurechnen.

Das Geschäftsmodell der dima24.de-Gruppe bestand bzw. besteht primär in der Vermittlung von Beteiligungen auf dem sog. grauen Kapitalmarkt an Privatanleger. Geworben wurde und wird insbesondere damit, dass der übliche Ausgabeaufschlag (5 % Agio) entfällt oder zurückerstattet wird. Jedenfalls seit dem Jahr 2008 vertrieb die dima24.de-Gruppe neben Beteiligungen an Fondsgesellschaften dritter Anbieter auch Beteiligungen an Fondsgesellschaften, die direkt oder mittelbar dem Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG zuzurechnen sind bzw. waren. Hierbei handelt es sich jedenfalls um die folgenden Fondsgesellschaften:

Selfmade Capital-Gruppe:
Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG),
Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG),
Selfmade Capital 9 Renditefonds Private Placement GmbH & Co. KG,
Selfmade Capital 10 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG).

NCI New Capital Invest-Gruppe:
NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG,
NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG,
NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG,
NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG,
NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG.

Euro Grundinvest-Gruppe:
Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 17 Private Placement GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 18 Private Placement GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest 20 GmbH & Co. KG.

Panthera-Gruppe:

PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG.

Die dima24.de-Gruppe bewarb und vertrieb daneben auch Beteiligungen in Form sogenannter Genussrechte, namentlich jedenfalls die durch die (ebenfalls dem Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG zuzurechnende) Euro Grundinvest AG begebenen „Genussrechte I“ und „Genussrechte II“.

Im Rahmen der Konzeption und Umsetzung der Fonds wurden durch den Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG und durch weitere Beschuldigte Gesellschaften im In- und Ausland etabliert, an welche die eingeworbenen Anlegergelder (nach Abzug der Kosten) flossen bzw. – zum Teil über mehrere Zwischenschritte – zur gewinnbringenden Investition fließen sollten.

Hinsichtlich der vorgenannten Fondsgesellschaften und Beteiligungen besteht derzeit der Verdacht, dass der Beschuldigte Malte Andre HARTWIEG und auf dessen Veranlassung die Vermittler der dima24.de-Gruppe die Anleger bei Vertragsschluss über das Anlagerisiko und die beabsichtigte Mittelverwendung täuschten oder dass die den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Geldmittel durch den Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG oder mit dessen Kenntnis und Billigung durch Dritte nachträglich unter Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht zweckentfremdet verwendet wurden.

Es besteht zudem der Verdacht, dass der Beschuldigte Malte Andre HARTWIEG, um den Verkauf entsprechender Beteiligungen zu fördern, in den an die potentiellen Anleger gerichteten Prospekten als jedenfalls faktisch Verantwortlicher bewusst nachteilige Tatsachen verschwieg, die für die Entscheidung der Anleger über den Erwerb von (treuhänderischen) Beteiligungen an der jeweiligen Fondsgesellschaft oder den Erwerb der Genussrechtsbeteiligung erheblich waren.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 01.07.2017 ändert sich der Verfahrensablauf für Geschädigte wie folgt:

Es wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung an Geschädigte bei o.g. Beschuldigten und Einziehungsbetroffenen sichergestellt.

Ziel des Verteilungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten im Rahmen des Verteilungsverfahren einen finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Geschädigte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten nach einer weiteren Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft, die nach Rechtskraft einer Verurteilung des Beschuldigten erfolgt, ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist formlos möglich und kostenfrei. Hilfreich wäre, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen. Dies ist nicht notwendig, wenn sich die Ansprüche aus den Feststellungen im Strafurteil ergeben.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates.

Teilen Sie der Staatsanwaltschaft München I schriftlich mit, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz des entzogenen Wertes des Erlangten voraussichtlich geltend gemacht werden, § 111 l Abs. 3 S. 1 StPO.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine zwangsweise Pfändung von sichergestellten Vermögenswerten nicht mehr zulässig (§ 111h Abs. 2 S. 1 StPO) und auch nicht notwendig ist, da der Einziehungsbetroffene nicht mehr darüber verfügen kann (§ 111h Abs. 1 S. 1 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft einer Verurteilung in dieser Strafsache kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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