Staatsanwaltschaft Trier

Staatsanwaltschaft Trier

8012 Js 35467/17

Vollstreckungsverfahren gegen Levani Mikirtumovi wegen besonders schweren Falls des Diebstahls

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Trier vom 20.03.2018, Az.: 3 Ds 8012 Js 35467/17 wurde rechtskräftig eingezogen:

13 Packungen Rasierklingen der Marke Gillette, 31 Aufsätze Elektrozahnbürsten Oral B, 24 Packungen Kosmetik der Marke L´Oreal, 15 Packungen Kosmetik der Marke Vichy und 6 Flaschen Whisky der Marke Jack Daniels.

Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Trier zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der eingezogenen Gegenstände (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger den eingezogenen Gegenstand zurück erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich die Eigentümerstellung und der Herausgabeanspruch ergeben (§ 459j Abs. 5 StPO). Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) der Eigentümer der Sache sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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