Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I

311 Js 161375/14

Unter dem AZ.: 311 Js 161375/14 wird bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen Daniel Uckermann, geb. 28.12.1982,

Den Ermittlungen liegt im Wesentlichen folgender Verdacht zugrunde:

Der Angeschuldigte Uckermann bot vermittels der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG (AG München, HRB 95904) – Komplementärin dieser Gesellschaft ist die Premium Safe Ltd. – sowie vermittels der Premium Safe Ltd. (AG München, HRB 171469) selbst im Zeitraum vom 09.07.2011 bis zum 16.07.2015 Anlagen u.a. in Form sogenannter „Nachrangdarlehen (Hybridanleihen)“ an.

Die potentiellen Anleger wurden hierbei über für die Anlagegelder bestehende Sicherheiten, über das Risiko der Anlage und das vertragsimmanente Verlustrisiko getäuscht. Im Vertrauen auf diese Angaben investierte eine Vielzahl an Anlegern in „Nachrangdarlehen (Hybridanleihen)“ und erlitt einen Schaden in Höhe des eingezahlten Kapitals.

Die Swiss Concept GmbH stellte der Premium Safe Ltd. &. Co. Verwaltungs KG und der Premium Safe Ltd. Rechnungen für Vermittlungsprovisionen und erhielt Zahlungen aus den erlangten Anlegergeldern. Dem Angeschuldigten Neichel als dem Geschäftsführer der Swiss Concept GmbH hätte sich zum Zeitpunkt des Erhalts der Zahlungen in Anbetracht der Gesamtumstände aufdrängen müssen, dass die nachfolgend genannten Geldbeträge aus gewerbsmäßig begangenen Betrugshandlungen stammten.

Es wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung an Geschädigte bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt.

Ziel des Verteilungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten im Rahmen des Verteilungsverfahrens einen finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Geschädigte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten nach einer weiteren Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft, die nach Rechtskraft einer Verurteilung des Beschuldigten erfolgt, ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist formlos möglich und kostenfrei. Hilfreich wäre, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen. Dies ist nicht notwendig, wenn sich die Ansprüche aus den Feststellungen im Strafurteil ergeben.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates.

Teilen Sie der Staatsanwaltschaft München I schriftlich mit, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz des entzogenen Wertes des Erlangten voraussichtlich geltend gemacht werden, § 111 l Abs. 3 S. 1 StPO.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine zwangsweise Pfändung von sichergestellten Vermögenswerten nicht mehr zulässig (§ 111h Abs. 2 S. 1 StPO) und auch nicht notwendig ist, da der Einziehungsbetroffene nicht mehr darüber verfügen kann (§ 111h Abs. 1 S. 1 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft einer Verurteilung in dieser Strafsache kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

2 Comments

  1. Rudi Dienstag, 31.07.2018 at 14:07 - Reply

    Nein, leider nicht. Hier hat die Staatsanwaltschaft in MV zwar auch Gelder in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro sichergestellt. Da die Anfrage an die Brliner Staatsanwaltschaft, wie mit diesen Geldern weiter verfahren werden soll innerhalb von 9 (NEUN) Monaten nicht beantwortet wurde, wurde das Geld der Opfer wieder an Tabaczek „zurück“gezahlt.

  2. Michael Dienstag, 17.07.2018 at 11:28 - Reply

    Hängt das Ganze auch mit den Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Volker Tabaczek und sein Briefkastenimperium „Mount Whitney Group“ zusammen. Uckermanns Vermittler und Tabaczek traten sehr oft gemeinsam auf und haben auch Gelder von der Swiss zur MWG hin und her geschoben.

Leave A Comment