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Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

2413 Js 33099/11

Die Staatsanwaltschaft Hannover (Az.: 2413 Js 33099/11) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Beihilfe zum Betrug (Az. (238 Ls 51/18 2413 Js 33099/11)) gegen Adrian Paul Zeido, geb. am 01.02.1967 in London (Alias-Personalien: Denis Clifton, geb. am 01.02.1967 in London). Diese ist rechtskräftig seit dem 17.04.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Tatverletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 11.303,54 € entstanden, den diese jeweils als einzelne Tatverletzte nun in Höhe des auf den einzelnen Tatverletzten anteilig entfallenden Teilschadensbetrag geltend machen können.

Hannover, 22.05.2018

Kaiser, Rechtspfleger

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