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Staatsanwältin aus Florida angeklagt wegen Weiterleitung geheimer Trump-Ermittlungsdokumente an sich selbst

AJEL (CC0), Pixabay
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Eine ehemalige leitende Bundesstaatsanwältin in Florida wurde angeklagt, weil sie vertrauliche Unterlagen aus der Untersuchung gegen Donald Trump an ihre privaten E-Mail-Konten geschickt haben soll – getarnt als Kuchenrezepte.

Die 62-Jährige sieht sich zwei schweren Straftaten im Zusammenhang mit dem zweiten Band des Abschlussberichts der Untersuchung gegenüber. In diesem Bericht ging es um den Vorwurf, dass Donald Trump und zwei Mitangeklagte geheime Regierungsdokumente unsachgemäß behandelt und versucht hätten, deren Rückgabe zu behindern.

Einer der Anklagepunkte wirft ihr vor, bewusst gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen zu haben. Ein Bundesrichter hatte zuvor die Veröffentlichung des Berichts untersagt. Zusätzlich wurde sie wegen zweimaligen Diebstahls von Regierungseigentum angeklagt.

Die ehemalige Staatsanwältin bekannte sich vor Gericht als nicht schuldig. Nach ihrer Festnahme wurde sie weder inhaftiert noch musste sie eine Kaution hinterlegen.

Laut Anklage erhielt sie zunächst über ihr dienstliches E-Mail-Konto Zugriff auf den Bericht. Monate später soll sie ihn an ihr privates Hotmail-Konto weitergeleitet haben – mit dem Betreff „Schokoladenkuchen-Rezept“. Später soll sie dieselbe Datei zusätzlich an ein privates Gmail-Konto geschickt und in „Bundt_Cake_Recipe.pdf“ umbenannt haben.

Die Frau arbeitete fast zwei Jahrzehnte für die Bundesstaatsanwaltschaft und war zuletzt in einer Führungsposition tätig. Zwar gehörte sie nicht direkt zum Sonderermittler-Team, ihre Behörde unterstützte jedoch Teile der Untersuchung.

Der zugrunde liegende Fall betraf geheime Regierungsunterlagen aus Donald Trumps erster Amtszeit, die nach seinem Ausscheiden aus dem Weißen Haus in seinem Anwesen Mar-a-Lago gefunden wurden.

Der zuständige Richter hatte zuvor entschieden, dass der Untersuchungsbericht nicht veröffentlicht werden dürfe, um die Rechte der Mitangeklagten zu schützen, da es nie zu einem Prozess kam. Außerdem wurde argumentiert, dass die öffentliche Veröffentlichung solcher Ermittlungsfeststellungen ungewöhnlich sei.

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