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Sexueller Missbrauch Minderjähriger: Fallzahlen bleiben auf alarmierend hohem Niveau

geralt (CC0), Pixabay
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Immer mehr Taten finden im Internet statt – auch künstliche Intelligenz eröffnet neue Missbrauchsmöglichkeiten

Die Zahl der registrierten Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche ist im Jahr 2025 in mehreren Bereichen erneut gestiegen. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Straftaten, die über das Internet und ohne direkten körperlichen Kontakt begangen werden. Auch künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Vorgehensweise der Täter.

Das geht aus dem neuen Bundeslagebild zu Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hervor. Vorgestellt wurde der Bericht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus.

Mehr als 20.000 minderjährige Opfer

Im Jahr 2025 registrierten die Behörden 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Vorjahr waren es 16.354 Fälle gewesen. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle.

Insgesamt wurden 20.051 Kinder und Jugendliche als Opfer sexuellen Missbrauchs erfasst. 2024 waren es noch 19.344 gewesen. In mehr als der Hälfte der Fälle kannten sich Täter und Opfer bereits vor der Tat. Bei den Tatverdächtigen handelte es sich überwiegend um allein handelnde Männer.

Bundesinnenminister Dobrindt bezeichnete die Zahlen als deutliches Signal, den Schutz Minderjähriger insbesondere im digitalen Raum zu verstärken. Täter dürften sich nicht auf die Anonymität des Internets verlassen können. Die Ermittlungsbehörden benötigten wirksame Möglichkeiten, um sie zu identifizieren, Missbrauch zu beenden und weitere Taten zu verhindern.

Starker Anstieg bei Straftaten ohne Körperkontakt

Besonders auffällig ist die Entwicklung bei sogenannten Hands-off-Delikten. Dabei werden sexuelle Handlungen angebahnt oder ausgeführt, ohne dass Täter und Opfer körperlich aufeinandertreffen.

Die Zahl der registrierten Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt stieg um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. Eine wichtige Rolle spielen dabei digitale Erscheinungsformen wie Cybergrooming, sexuelle Erpressung – auch Sextortion genannt – sowie die Übertragung von Missbrauchstaten per Livestream.

Beim Cybergrooming nehmen Erwachsene über soziale Netzwerke, Messenger oder Onlineplattformen gezielt Kontakt zu Minderjährigen auf, um sexuelle Handlungen vorzubereiten oder Bildmaterial zu erhalten. Nach Angaben der Bundesbeauftragten Kerstin Claus ist nahezu jeder dritte Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren davon betroffen.

Das Bundeslagebild könne das tatsächliche Ausmaß sexueller Gewalt im Netz dennoch nur unvollständig darstellen, warnte Claus. Nicht alle schädlichen Verhaltensweisen würden bislang eigenständig strafrechtlich erfasst. Sie fordert daher einen besseren gesetzlichen Schutz Jugendlicher vor Cybergrooming und einen eigenen Straftatbestand für Sextortion.

Künstliche Intelligenz erleichtert Manipulationen

Zusätzliche Gefahren entstehen durch die schnelle Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz. Mithilfe entsprechender Programme können vorhandene Bilder und Videos mit geringem technischem Aufwand verändert werden. Zudem lassen sich vollständig künstlich erzeugte Darstellungen herstellen.

Dadurch können etwa Bilder von Minderjährigen sexualisiert, Gesichter in andere Aufnahmen eingesetzt oder täuschend echte Missbrauchsdarstellungen generiert werden. Die technischen Möglichkeiten erschweren nach Einschätzung der Behörden sowohl die Erkennung als auch die strafrechtliche Verfolgung solcher Inhalte.

Mehr als 100.000 Hinweise aus den USA

Das National Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC, übermittelte dem Bundeskriminalamt im Jahr 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise.

BKA-Präsident Holger Münch warnte jedoch vor einer Lücke bei der Erkennung und Meldung von Missbrauchsdarstellungen und Cybergrooming innerhalb der Europäischen Union. Die seit April 2026 geltende Rechtslage erschwere die Weitergabe entsprechender Hinweise.

Münch begrüßte deshalb die Bemühungen der EU, erneut eine Übergangsregelung zu schaffen. Langfristig sei jedoch eine dauerhafte europäische Regelung notwendig. Andernfalls könnten entscheidende Hinweise verloren gehen und Täter unentdeckt bleiben.

Weniger Fälle bei kinderpornografischen Inhalten

Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ging 2025 zum zweiten Mal in Folge zurück. Mit 41.677 registrierten Fällen lag sie 2,7 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Trotz des Rückgangs bleibt die Gesamtzahl nach Einschätzung der Behörden sehr hoch.

Anders entwickelte sich die Lage bei jugendpornografischen Inhalten. Hier wurde mit 11.515 Fällen ein neuer Höchststand erreicht. Das entspricht einem Anstieg von 19,9 Prozent.

Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich ist selbst minderjährig. Häufig handelt es sich um Jugendliche, die intime Aufnahmen von sich oder anderen erstellen und ohne ausreichendes Bewusstsein für die möglichen Folgen weiterleiten.

Die Behörden sehen deshalb nicht nur bei der Strafverfolgung Handlungsbedarf. Ebenso wichtig seien Aufklärung und Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche müssten frühzeitig erfahren, welche Risiken mit dem Erstellen und Weitergeben intimer Aufnahmen verbunden sind. Auch Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte müssten stärker sensibilisiert werden.

Das Dunkelfeld dürfte deutlich größer sein

Die registrierten Fälle bilden lediglich jene Taten ab, die den Behörden bekannt geworden sind. Experten gehen von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Viele Opfer sprechen erst Jahre später über den Missbrauch oder zeigen die Tat aus Angst, Scham oder Abhängigkeit überhaupt nicht an.

Die aktuellen Zahlen geben daher keine Entwarnung. Sie zeigen vielmehr, dass sich sexueller Missbrauch zunehmend in digitale Räume verlagert und technische Entwicklungen neue Gefahren schaffen. Neben konsequenter Strafverfolgung sind deshalb bessere Prävention, verständliche Hilfsangebote und ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen auf digitalen Plattformen erforderlich.

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