In der kleinen Stadt Jay im Nordwesten Floridas sorgt eine Personalentscheidung für Diskussionen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Die bisherige Verwaltungsleiterin April Watson soll Anfang Juli zur neuen Stadtmanagerin ernannt werden. Das Problem: Watson ist eine verurteilte Sexualstraftäterin und im Sexualstraftäterregister des Bundesstaates Florida eingetragen.
Die heute 50-jährige Watson hatte sich 2010 in drei Fällen wegen rechtswidriger sexueller Beziehungen zu Minderjährigen schuldig bekannt. Damals war sie Lehrerin an der Jay High School.
Sex mit Schülern führte zu Haftstrafe
Nach Ermittlungen der Polizei hatte Watson gemeinsam mit einer Kollegin sexuelle Beziehungen zu mehreren 17-jährigen Schülern unterhalten. Die Kontakte fanden laut Gerichtsakten über mehrere Monate hinweg statt.
Watson war zum Zeitpunkt der Vorfälle 31 Jahre alt.
Die beiden Lehrerinnen wurden 2009 festgenommen und später zu jeweils 15 Monaten Haft verurteilt. Nach rund einem Jahr kamen sie wieder frei. Anschließend folgten Hausarrest und Bewährungsauflagen.
Im Rahmen der Vereinbarung mit der Justiz wurden beide offiziell als Sexualstraftäterinnen registriert.
Bürgermeister verteidigt Entscheidung
Trotz dieser Vergangenheit soll Watson nun die Leitung der Stadtverwaltung übernehmen.
Bürgermeister Shon Owens erklärte, ihm seien die Verurteilungen bekannt.
„Das liegt sehr, sehr lange zurück.“
Er sei überzeugt, dass Watson die richtige Person für den Posten sei und großes Vertrauen innerhalb der Gemeinde genieße.
„Menschen verändern sich.“
Owens kritisierte zudem die Berichterstattung über Watsons Vergangenheit und befürchtet negative Auswirkungen auf das Image der Stadt.
Zwischen zweiter Chance und öffentlichem Amt
Genau hier beginnt die eigentliche Debatte.
Kaum jemand bestreitet, dass Menschen nach verbüßter Strafe eine zweite Chance verdienen sollten. Watson hat ihre Haftstrafe abgesessen, Bewährungsauflagen erfüllt und nach Angaben ihres damaligen Anwalts an speziellen Therapie- und Beratungsprogrammen teilgenommen.
Doch die Frage lautet:
Gilt eine zweite Chance auch für Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst?
Kritiker sehen einen Unterschied zwischen einer Rückkehr ins Berufsleben und der Besetzung einer exponierten Führungsposition in einer Kommunalverwaltung.
Befürworter argumentieren dagegen, dass die Justiz ihre Arbeit bereits erledigt habe und Watson seit vielen Jahren nicht erneut straffällig geworden sei.
Doppelte Standards?
Der Fall wirft zudem eine Frage auf, die in vergleichbaren Fällen immer wieder diskutiert wird:
Wie würde die öffentliche Reaktion ausfallen, wenn ein ehemaliger männlicher Lehrer sexuelle Beziehungen zu 17-jährigen Schülerinnen gehabt hätte und später Stadtmanager werden sollte?
Viele Beobachter vermuten, dass die Debatte dann deutlich schärfer geführt würde.
Eine Gemeinde zwischen Stolz und Kontroverse
Für die Stadt Jay kommt die Diskussion zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Anfang Juli soll ein aufwendig renovierter Stadtpark nach einer Investition von rund zehn Millionen Dollar eröffnet werden. Genau an diesem Tag geht der bisherige Stadtmanager in den Ruhestand.
Statt über das neue Prestigeprojekt spricht nun jedoch ganz Florida über die Personalie Watson.
Fazit
Rechtlich scheint der Ernennung derzeit nichts im Wege zu stehen. Politisch und moralisch dürfte die Diskussion jedoch weitergehen.
Denn die eigentliche Frage lautet nicht, ob Menschen nach einer Straftat eine zweite Chance verdienen.
Die Frage lautet:
Wie weit darf diese zweite Chance reichen – und wo beginnt das berechtigte öffentliche Interesse an der Vergangenheit einer Person, die ein öffentliches Spitzenamt übernehmen soll?
Kommentar hinterlassen