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Sachsen-Anhalt-Wahl: Der Souverän hat gesprochen – jetzt seht, was ihr daraus macht

Texler (CC0), Pixabay
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43,8 Prozent für die AfD, ein historischer Absturz der CDU, ein BSW mit fünf möglicherweise entscheidenden Mandaten und ein Landtag, in dem praktisch keine klassische Koalition mehr möglich ist: Sachsen-Anhalt hat gewählt. Der Souverän hat gesprochen. Nun liegt die Verantwortung bei den Parteien, aus einem eindeutigen Wahlergebnis eine handlungsfähige Regierung zu formen. Aber kann das überhaupt gelingen? Und welche Rolle kann ausgerechnet der große Wahlverlierer Sven Schulze dabei noch spielen?

Es gibt Wahlabende, nach denen am nächsten Morgen eigentlich schon klar ist, wer mit wem sprechen wird.

Man zählt die Mandate zusammen, findet zwei oder vielleicht drei Parteien mit einer Mehrheit, beginnt Sondierungen und diskutiert anschließend über Ministerien und Koalitionsverträge.

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom 6. September 2026 ist das Gegenteil davon.

Das vorläufige Ergebnis ist einerseits außergewöhnlich eindeutig und andererseits politisch außerordentlich kompliziert.

Die AfD erreicht 43,8 Prozent und damit 39 der 83 Sitze. Die CDU stürzt auf 17,2 Prozent und 15 Mandate ab. Dahinter folgen SPD mit 9,3 Prozent, Grüne mit 8,9 Prozent und Linke mit 8,6 Prozent – alle drei erhalten jeweils acht Sitze. Das BSW schafft mit 5,3 Prozent knapp den Einzug und bekommt fünf Mandate. Die FDP scheidet mit 2,6 Prozent aus dem Landtag aus. Die Wahlbeteiligung erreicht mit 77,8 Prozent einen Rekordwert.

Das endgültige Wahlergebnis wird erst später durch den Landeswahlausschuss festgestellt. Am politischen Grundproblem dürfte sich angesichts dieser Größenordnungen jedoch kaum etwas ändern.

Denn für eine absolute Mehrheit werden 42 Sitze benötigt.

Die AfD hat 39.

Und sämtliche anderen im Landtag vertretenen Parteien zusammen haben 44.

Darin liegt die gesamte politische Dramatik dieser Wahl.

Der Souverän hat gesprochen – aber was genau hat er gesagt?

Der Satz klingt zunächst einfach:

Der Souverän hat gesprochen.

Und selbstverständlich stimmt er.

In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Die Bürger haben gewählt, und eine außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent verleiht diesem Ergebnis zusätzlich Gewicht. Fast vier von fünf Wahlberechtigten haben sich beteiligt.

Doch parlamentarische Demokratie bedeutet nicht, dass die Wähler unmittelbar einen Ministerpräsidenten oder eine Koalition bestimmen.

Sie wählen einen Landtag.

Und genau dieser Landtag muss nun aus den entstandenen Mehrheitsverhältnissen eine Regierung bilden.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Die AfD hat zweifellos den stärksten politischen Auftrag aus dieser Wahl erhalten. Mit 43,8 Prozent liegt sie mehr als 26 Prozentpunkte vor der CDU. Kein seriöser Blick auf dieses Ergebnis kann so tun, als handele es sich lediglich um einen normalen Wahlsieg.

Aber auch 43,8 Prozent sind keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Und 39 von 83 Mandaten sind keine parlamentarische Mehrheit.

Deshalb gilt beides gleichzeitig:

Es wäre politisch falsch, den gewaltigen AfD-Wahlerfolg kleinzureden. Es wäre aber ebenso falsch, aus Platz eins automatisch einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Regierung abzuleiten.

In einem parlamentarischen System regiert nicht automatisch die stärkste Partei, sondern diejenige politische Konstellation, die im Parlament eine Mehrheit für einen Ministerpräsidenten und anschließend ausreichend Unterstützung für ihre Politik organisieren kann.

Ein politischer Erdrutsch

Die Dimension des Ergebnisses zeigt sich noch deutlicher im Vergleich mit 2021.

Damals hatte die AfD 20,8 Prozent erreicht.

Jetzt sind es 43,8 Prozent.

Ein Plus von 23 Prozentpunkten.

Die CDU hingegen fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent.

Sie verliert 19,9 Prozentpunkte.

Noch drastischer ist die Veränderung bei den Direktmandaten.

2021 hatte die CDU 40 der damals 41 Wahlkreise gewonnen.

Diesmal gewinnt sie:

keinen einzigen.

38 Direktmandate gehen an die AfD, drei an die Linke.

Damit ist nicht nur eine Partei stärker und eine andere schwächer geworden.

Die politische Landkarte Sachsen-Anhalts wurde innerhalb einer einzigen Wahlperiode praktisch umgedreht.

Das ist die eigentliche Zäsur.

Die AfD ist nicht mehr nur Protestpartei

Auch die Vorstellung, das Ergebnis ausschließlich als Protestwahl abzutun, greift zu kurz.

Natürlich spielte Unzufriedenheit eine erhebliche Rolle. Nach Daten von Infratest dimap waren 59 Prozent der Wähler der Ansicht, die Bundesregierung habe bei dieser Wahl einen Denkzettel verdient. Die Bundes-CDU wurde besonders stark für die Unzufriedenheit verantwortlich gemacht.

Aber die AfD wurde nicht ausschließlich aus Protest gewählt.

Analysen der Wahl zeigen, dass ihr von vielen Wählern inzwischen auch konkrete politische Kompetenz zugeschrieben wird. Besonders wichtig waren soziale Sicherheit und Frieden in Europa. Auch bei anderen Themen konnte die AfD ihre Anhängerschaft weit über ihr früheres Stammwählerpotenzial hinaus erweitern.

Hinzu kommt eine enorme Mobilisierung.

Nach vorläufigen Berechnungen von Infratest dimap gewann die AfD rund 170.000 frühere Nichtwähler sowie einen erheblichen Teil ehemaliger CDU-Wähler. Allein von der CDU wanderten demnach etwa 82.000 Stimmen zur AfD.

Auch gesellschaftlich lässt sich der Erfolg nicht mehr einfach auf einzelne Milieus reduzieren.

Die AfD lag bei dieser Wahl in allen Altersgruppen vorne. Bei den 35- bis 44-Jährigen erreichte sie laut Exit Poll sogar 52 Prozent, bei den über 70-Jährigen immerhin noch 31 Prozent.

Das macht das Ergebnis politisch besonders bedeutsam:

Die AfD ist in Sachsen-Anhalt nicht mehr lediglich eine starke Oppositionspartei.

Sie ist zur mit großem Abstand dominierenden politischen Kraft geworden.

Und dennoch fehlen drei Sitze

Für Ulrich Siegmund beginnt genau hier das Problem.

39 Sitze sind enorm.

Aber 39 sind nicht 42.

Der AfD fehlen drei Mandate zur Alleinregierung.

Siegmund hatte vor der Wahl ausdrücklich erklärt, nur dann Ministerpräsident werden zu wollen, wenn die AfD eine absolute Mehrheit erreicht und allein regieren kann. Nach der Wahl bezeichnete er das Ergebnis dennoch als klaren Regierungsauftrag.

Beides miteinander zu verbinden wird jetzt schwierig.

Denn zur Macht führt für die AfD nur noch ein Weg über andere Abgeordnete.

Und davon gibt es mehrere theoretische Varianten.

Möglichkeit eins: AfD und BSW

Rechnerisch ist das die einfachste Lösung.

AfD: 39 Sitze.

BSW: 5 Sitze.

Zusammen:

44 Sitze.

Mehrheit.

Eine Koalition aus AfD und BSW wäre damit sogar die einzige klassische Zweierkoalition, die sich aus dem derzeitigen Kräfteverhältnis als politisch halbwegs diskutierbare Variante ableiten lässt.

Das Problem liegt in den Personen und Programmen.

Das BSW hat sich deutlich gesprächsbereiter gegenüber der AfD gezeigt als CDU, SPD, Grüne und Linke. Spitzenkandidat Thomas Schulze erklärte, seine Partei wolle mit allen sprechen. Bei der Russlandpolitik und der Forderung nach günstiger Energie sieht er Schnittmengen mit der AfD; bei Bildungs- und Wirtschaftspolitik dagegen erhebliche Unterschiede.

Gleichzeitig hat das BSW erklärt, Ulrich Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen.

Und ebenso wenig Sven Schulze.

Stattdessen fordert die Partei eine überparteiliche Persönlichkeit an der Spitze der Regierung.

Siegmund wiederum hat diesen Vorschlag bereits zurückgewiesen und als „Gewurschtel“ bezeichnet. Er erklärte, seine Partei werde zentrale politische Ziele nicht für Koalitionskompromisse aufgeben.

Damit ergibt sich ein bemerkenswerter Widerspruch.

AfD und BSW verfügen gemeinsam über die bequemste rechnerische Mehrheit.

Politisch liegen jedoch erhebliche Hindernisse zwischen ihnen.

Möglichkeit zwei: Das BSW toleriert eine AfD-Regierung

Denkbar wäre auch ein Modell ohne formelle Koalition.

Die AfD könnte eine Minderheitsregierung bilden, während das BSW den Ministerpräsidenten, den Haushalt und ausgewählte Projekte unterstützt.

Das BSW müsste keine Minister stellen und könnte bei einzelnen Gesetzesvorhaben zustimmen oder ablehnen.

Bundes-AfD-Chef Tino Chrupalla hat eine solche Tolerierung nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Siegmund selbst hatte eine Minderheitsregierung allerdings zunächst abgelehnt.

Auch hier wäre also zunächst eine erhebliche politische Kehrtwende notwendig.

Und selbst wenn sie zustande käme, wäre die entscheidende Frage:

Wie stabil wäre eine Regierung, deren Existenz von fünf BSW-Abgeordneten abhängt?

Möglichkeit drei: Drei Stimmen aus anderen Fraktionen

Die AfD benötigt lediglich drei zusätzliche Abgeordnete.

Darum wird auch über ein anderes Szenario gesprochen:

Könnten einzelne CDU-Abgeordnete oder Parlamentarier anderer Parteien Siegmund wählen oder dauerhaft unterstützen?

Besonders relevant ist, dass die Wahl des Ministerpräsidenten geheim erfolgt.

Siegmund selbst hat nach der Wahl ausdrücklich darauf verwiesen, Zusammenarbeit könne durch eine Fraktion oder einzelne Abgeordnete erfolgen.

CDU-Politiker weisen dieses Szenario zurück.

Sven Schulze erklärte, er erwarte keine Abweichler aus der neuen CDU-Fraktion. Auch Unions-Fraktionschef Thorsten Frei rechnet nicht mit Überläufern und schließt Gespräche mit der AfD aus.

Trotzdem bleibt die Mathematik bestehen:

Drei Stimmen würden reichen.

Bei einer geheimen Ministerpräsidentenwahl wird deshalb jeder Wahlgang politisch außergewöhnlich sensibel.

Möglichkeit vier: Alle gegen die AfD

Nun kommt die andere Seite der Gleichung.

Eine Mehrheit ohne AfD ist vorhanden.

Aber nur gerade eben.

CDU: 15.

SPD: 8.

Grüne: 8.

Linke: 8.

BSW: 5.

Zusammen:

44 Sitze.

Das bedeutet:

Für eine stabile Mehrheitsregierung ohne AfD müssten nach dem derzeitigen Ergebnis tatsächlich alle fünf übrigen Parteien zusammenarbeiten.

Nicht vier von fünf.

Alle fünf.

Nimmt man auch nur eine der kleineren Fraktionen heraus, ist die Mehrheit weg.

Eine Regierung aus CDU, SPD, Grünen und Linken käme lediglich auf 39 Sitze.

CDU, SPD, Grüne und BSW hätten nur 36.

CDU, SPD, Linke und BSW ebenfalls 36.

Die Mathematik lässt keinen Spielraum.

Eine Fünferkoalition – rechnerisch möglich, politisch kaum vorstellbar

Eine Koalition aus CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW hätte 44 Sitze.

Sie wäre damit mehrheitsfähig.

Aber was wäre ihr gemeinsames politisches Fundament?

Außen- und sicherheitspolitisch liegen etwa CDU und Grüne auf der einen sowie BSW auf der anderen Seite weit auseinander.

Bei Wirtschafts-, Sozial-, Migrations- und Bildungspolitik gibt es erhebliche Differenzen zwischen CDU und Linken.

Hinzu kommt der seit Jahren bestehende CDU-Beschluss, der eine Zusammenarbeit sowohl mit der AfD als auch mit der Linken ausschließt.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat zwar vor der Wahl einen begrenzten Spielraum für punktuelle Unterstützung einer Minderheitsregierung durch die Linke angedeutet, eine formelle Regierungszusammenarbeit aber ausgeschlossen.

Eine Fünferkoalition hätte deshalb möglicherweise eine parlamentarische Mehrheit.

Ob sie jedoch eine politische Regierungsgemeinschaft bilden könnte, ist eine völlig andere Frage.

Und selbst wenn es gelänge, müsste sie sich ständig mit dem Vorwurf auseinandersetzen, ihr einziger wirklicher gemeinsamer Nenner sei die Verhinderung einer AfD-Regierung.

Das kann ein legitimes politisches Motiv sein.

Für fünf Jahre gemeinsamer Regierungsarbeit ist es aber noch kein Programm.

Möglichkeit fünf: Der überparteiliche Ministerpräsident

Hier kommt der Vorschlag des BSW ins Spiel.

Die Partei wirbt für eine Art „Bürgerregierung“.

Ein überparteilicher Ministerpräsident soll an der Spitze stehen und für einzelne Projekte wechselnde parlamentarische Mehrheiten suchen.

Ein interessanter Punkt dabei:

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt muss laut Landesverfassung nicht Mitglied des Landtags sein.

Theoretisch könnte also eine außerhalb der Parteipolitik stehende Persönlichkeit vorgeschlagen werden.

Ein ehemaliger Richter?

Ein Kommunalpolitiker?

Ein Wirtschaftsvertreter?

Ein früherer Minister?

Eine gesellschaftlich breit akzeptierte Persönlichkeit?

Die Möglichkeiten wären grundsätzlich offen.

Das Problem liegt erneut bei der Mehrheit.

Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Abgeordneten.

Also 42 Stimmen.

Eine solche Persönlichkeit müsste deshalb entweder sämtliche oder fast sämtliche Parteien außerhalb der AfD hinter sich bringen – oder zumindest Teile der AfD einbinden.

Und dann beginnt erst das Regieren.

Denn ein Ministerpräsident ohne feste Koalition müsste anschließend für jeden Haushalt und jedes größere Gesetz neue Mehrheiten suchen.

SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hält dieses Konzept wechselnder Mehrheiten gerade mit Blick auf wirtschaftliche Planungssicherheit für problematisch.

Es wäre ein politisches Experiment.

Aber dieses Wahlergebnis könnte Experimente erzwingen.

Möglichkeit sechs: Eine CDU-geführte Minderheitsregierung

Vor der Wahl wurde häufig über eine CDU-geführte Minderheitsregierung gesprochen.

Vielleicht CDU, SPD und Grüne gemeinsam.

Doch das Wahlergebnis hat dieses Modell erheblich schwieriger gemacht.

Diese drei Parteien verfügen nur über:

15 plus 8 plus 8.

Also 31 Sitze.

Elf fehlen zur absoluten Mehrheit.

Eine solche Regierung wäre permanent sowohl auf die Linke als auch auf das BSW oder auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen.

Eine klassische Tolerierung allein durch die Linke würde nicht reichen.

CDU, SPD, Grüne und Linke kämen gemeinsam auf 39 Mandate.

Auch dann fehlten noch drei.

Das BSW wäre also erneut entscheidend.

Und genau dieses BSW lehnt Sven Schulze derzeit als Ministerpräsidenten ab.

Der dritte Wahlgang könnte plötzlich entscheidend werden

Besonders interessant ist die Landesverfassung.

Im ersten Wahlgang wird Ministerpräsident, wer die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags erhält.

Schafft das niemand, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang.

Gibt es auch dort keine absolute Mehrheit, entscheidet der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode.

Kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt ein weiterer Wahlgang.

Und dann gilt eine andere Regel:

Es reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Das könnte enorm wichtig werden.

Denn dann entscheidet nicht mehr zwingend die absolute Mehrheit von 42.

Dann kommt es darauf an, wer antritt, wer abstimmt und wer sich enthält.

Bei 39 AfD-Abgeordneten könnte ein geschlossener AfD-Block in einem solchen Wahlgang sehr stark sein, wenn sich die übrigen Parteien nicht auf einen gemeinsamen Gegenkandidaten verständigen.

Gerade deshalb könnten die kommenden Wochen zu einer politischen Nervenprobe werden.

Und wenn gar nichts funktioniert?

Dann kommen Neuwahlen ins Spiel.

Siegmund hat dieses Szenario selbst erwähnt.

Aber Neuwahlen wären kein automatischer Ausweg.

Zum einen sieht die Landesverfassung ein bestimmtes Verfahren vor.

Zum anderen müssten sich die Parteien fragen:

Was sollte eine Neuwahl verändern?

Die AfD könnte hoffen, die fehlenden drei Mandate noch zu gewinnen.

Die anderen Parteien müssten dagegen fürchten, dass die Wähler eine Wiederholung der Wahl als Beleg politischer Handlungsunfähigkeit wahrnehmen.

Oder es könnte genau umgekehrt kommen und Wähler könnten der AfD vorwerfen, trotz 43,8 Prozent keine Regierungsfähigkeit gezeigt zu haben.

Niemand kennt die Antwort.

Deshalb wären schnelle Neuwahlen für nahezu alle Beteiligten ein enormes Risiko.

Und dann ist da Sven Schulze

Vielleicht ist dies die schwierigste Personalfrage des gesamten Wahlergebnisses.

Welche Rolle kann und darf der amtierende Ministerpräsident jetzt noch spielen?

Sven Schulze trat im Januar 2026 die Nachfolge Reiner Haseloffs an.

Gerade einmal gut sieben Monate später führte er die CDU als Spitzenkandidat in die Landtagswahl.

Das Ergebnis:

17,2 Prozent.

2021 waren es 37,1 Prozent.

Die CDU hat sich damit mehr als halbiert.

Sie verliert sämtliche 40 Direktmandate, die sie 2021 gewonnen hatte.

Und Schulze verliert sogar seinen eigenen Wahlkreis.

Im Wahlkreis Magdeburg III erhält der Ministerpräsident 31,7 Prozent der Erststimmen. AfD-Kandidat Christian Mertens gewinnt mit 35,2 Prozent.

Schulze steht auf Platz eins der CDU-Landesliste und dürfte deshalb trotz des verlorenen Direktmandats in den neuen Landtag einziehen.

Politisch bleibt die Niederlage dennoch brutal.

Ist Schulze persönlich verantwortlich?

Eine einfache Antwort wäre unfair.

Natürlich trägt ein Spitzenkandidat Verantwortung für ein Wahlergebnis.

Schulze ist zudem seit 2021 CDU-Landesvorsitzender.

Er kann sich deshalb nicht darauf zurückziehen, lediglich Opfer eines bundespolitischen Trends geworden zu sein.

Aber genauso falsch wäre es, die gesamte Niederlage einem Mann zuzuschreiben, der erst wenige Monate Ministerpräsident war.

Die Wahlanalysen zeigen einen starken Bundeseffekt.

59 Prozent der Wahlberechtigten waren der Meinung, die Bundesregierung habe einen Denkzettel verdient.

Bei der Frage, welcher Koalitionspartner in Berlin besonders für die Unzufriedenheit verantwortlich sei, nannten 58 Prozent die CDU.

Bundeskanzler Friedrich Merz erreichte bei den Befragten in Sachsen-Anhalt nur neun Prozent Zustimmung.

Das alles konnte Schulze kaum kontrollieren.

Gleichzeitig zeigen die Daten aber auch ein persönliches Problem:

Nur 42 Prozent hielten Schulze laut Infratest dimap für einen guten Ministerpräsidenten.

Er konnte also offensichtlich keinen ausreichend starken persönlichen Gegenpol zum Bundestrend aufbauen.

Kann ausgerechnet der große Verlierer wieder Ministerpräsident werden?

Genau diese Frage wird die CDU beantworten müssen.

Rein rechtlich selbstverständlich.

Politisch ist sie wesentlich schwieriger.

Wenn eine Partei von 37,1 auf 17,2 Prozent abstürzt und ihr Spitzenkandidat gleichzeitig sein Direktmandat verliert, wäre es erklärungsbedürftig, wenn genau dieser Kandidat anschließend eine Fünf-Parteien-Konstruktion organisiert und Ministerpräsident bleibt.

Die AfD würde ein solches Modell mit großer Sicherheit als Versuch darstellen, den klaren Wahlsieger von der Macht fernzuhalten.

Auch Teile der CDU selbst stellen Schulze bereits infrage.

Die Junge Union Sachsen-Anhalt fordert personelle Konsequenzen. Auch die frühere Bildungsministerin Eva Feußner und weitere Parteimitglieder verlangen seinen Rücktritt vom CDU-Landesvorsitz. Schulze selbst bezeichnete das Ergebnis als „richtig niederschmetternd“ und kündigte Beratungen über Konsequenzen an.

Hinzu kommt:

Das BSW hat ausdrücklich erklärt, Schulze nicht zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen.

Damit fehlt ihm ausgerechnet die Partei, ohne die derzeit kaum eine rechnerische Mehrheit gegen die AfD zustande kommt.

Trotzdem darf Schulze nicht einfach verschwinden

Auf der anderen Seite trägt Schulze als amtierender Ministerpräsident institutionelle Verantwortung.

Nach der Konstituierung des neuen Landtags endet zwar die reguläre Amtszeit der bisherigen Regierung, sie führt die Geschäfte aber weiter, bis eine neue Regierung gebildet ist. Der neue Landtag muss spätestens am 6. Oktober zusammentreten.

Das bedeutet:

Sachsen-Anhalt fällt nicht am 7. September in ein politisches Vakuum.

Ministerien funktionieren weiter.

Verwaltung funktioniert weiter.

Polizei, Schulen, Hochschulen, Finanzverwaltung und Behörden arbeiten weiter.

Schulze bleibt zunächst Regierungschef.

Die Frage ist deshalb weniger, ob er morgen zurücktreten muss.

Entscheidender ist:

Soll er auch derjenige sein, der die nächste Regierung anführen will?

Das sind zwei unterschiedliche Fragen.

Vielleicht braucht die CDU einen neuen Kandidaten

Eine denkbare Konsequenz wäre deshalb eine Trennung.

Schulze könnte die Amtsgeschäfte während der schwierigen Übergangsphase führen und gleichzeitig darauf verzichten, erneut als Ministerpräsident zu kandidieren.

Das könnte der CDU ermöglichen, mit einer anderen Persönlichkeit in Gespräche zu gehen.

Vielleicht würde dies auch das BSW bewegen.

Vielleicht ließe sich eine überparteiliche oder parteiübergreifend akzeptierte Persönlichkeit finden.

Vielleicht auch nicht.

Aber die Personalfrage Sven Schulze dürfte inzwischen fast genauso wichtig sein wie die Koalitionsfrage.

Denn mit ihm könnten manche Türen verschlossen sein, die sich mit einem anderen Kandidaten zumindest einen Spalt öffnen würden.

Die AfD besitzt außerdem eine enorme Sperrmacht

Bei all den Diskussionen über Regierungsmehrheiten darf ein weiterer Punkt nicht übersehen werden.

Mit 39 von 83 Abgeordneten besitzt die AfD weit mehr als ein Drittel der Mandate.

Damit kann sie beispielsweise Verfassungsänderungen verhindern, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Auch bei mehreren anderen besonders wichtigen Entscheidungen sieht die Landesverfassung qualifizierte Mehrheiten vor, etwa rund um bestimmte Verfassungsorgane und Kontrollinstitutionen.

Die AfD muss also nicht einmal regieren, um erheblichen Einfluss auf die parlamentarischen Verhältnisse zu haben.

Sie ist nicht nur stärkste Opposition.

Sie besitzt eine strukturelle Blockademacht bei Entscheidungen, die breite Mehrheiten voraussetzen.

Das wird für die gesamte Wahlperiode von Bedeutung sein.

Warum die anderen Parteien die AfD ablehnen

Zu einer neutralen Betrachtung gehört auch dieser Punkt.

Die Ablehnung einer Zusammenarbeit mit der AfD ist nicht allein taktisches Verhalten.

Der Landesverband Sachsen-Anhalt wird seit 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD geht gegen diese Einstufung vor; das entsprechende Verfahren ist derzeit ausgesetzt.

CDU, SPD, Grüne und Linke leiten daraus unterschiedliche, aber bislang klare Abgrenzungen ab.

Wer diese Position beurteilt, sollte zwei Ebenen voneinander unterscheiden.

Die erste ist demokratisch-parlamentarisch:

43,8 Prozent der Wähler haben die AfD gewählt. Diese Stimmen sind selbstverständlich genauso gültig wie alle anderen Stimmen.

Die zweite ist politisch:

Keine Partei ist deshalb verpflichtet, mit einer anderen Partei eine Koalition einzugehen.

Auch der Wahlsieger besitzt keinen Anspruch darauf, dass andere Parteien seine Politik mittragen.

Umgekehrt müssen Parteien, die eine Zusammenarbeit ausschließen, den Wählern erklären können, welche funktionsfähige Alternative sie anbieten.

Genau dort beginnt jetzt die Verantwortung.

Ist Sachsen-Anhalt überhaupt noch regierbar?

Die provokante Frage lautet:

Ist Sachsen-Anhalt überhaupt noch regierbar?

Die nüchterne Antwort lautet zunächst:

Ja.

Verfassungsrechtlich und administrativ ist das Land selbstverständlich regierbar.

Es gibt eine geschäftsführende Regierung.

Es gibt einen gewählten Landtag.

Es gibt klare verfassungsrechtliche Verfahren für die Wahl eines Ministerpräsidenten.

Es gibt Regeln für den Fall, dass mehrere Wahlgänge scheitern.

Von einem staatlichen Stillstand kann deshalb keine Rede sein.

Aber politisch ist die Antwort komplizierter.

Regieren heißt mehr als einen Ministerpräsidenten wählen

Selbst wenn es gelingt, irgendeinen Kandidaten zum Ministerpräsidenten zu wählen, beginnt danach erst die eigentliche Schwierigkeit.

Ein Land braucht Haushalte.

Gesetze.

Investitionsentscheidungen.

Schulpolitik.

Polizeigesetze.

Kommunalfinanzierung.

Wirtschaftsförderung.

Infrastrukturentscheidungen.

Personalentscheidungen.

Und dafür braucht eine Regierung parlamentarische Mehrheiten.

Eine Regierung, die nur einmal für die Ministerpräsidentenwahl 42 Stimmen zusammenbekommt und anschließend bei jedem Gesetz neu verhandeln muss, kann funktionieren.

Aber sie verlangt ein völlig anderes politisches Verhalten als klassische Koalitionsregierungen.

Parteien müssten kompromissfähiger werden.

Opposition und Regierung müssten häufiger zusammenarbeiten.

Und zugleich müsste verhindert werden, dass jede Sachentscheidung zur nächsten Vertrauensfrage wird.

Die eigentliche Gefahr ist nicht Unregierbarkeit – sondern Dauerblockade

Vielleicht ist deshalb „unregierbar“ das falsche Wort.

Das größere Risiko lautet:

Dauerinstabilität.

Eine geschäftsführende Regierung könnte sich über längere Zeit halten.

Koalitionsverhandlungen könnten sich hinziehen.

Ein Ministerpräsident könnte mit knapper oder wechselnder Unterstützung gewählt werden.

Gesetzesvorhaben könnten regelmäßig scheitern.

Parteien könnten ständig mit Neuwahlen drohen.

Und jede Abstimmung könnte zur Grundsatzfrage über den Umgang mit der AfD werden.

Für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen wäre das problematisch.

Sie benötigen Planbarkeit.

Wer investieren soll, möchte wissen, welche Förderpolitik in zwei oder drei Jahren gilt.

Kommunen müssen wissen, welche Mittel sie bekommen.

Schulen benötigen Personalplanung.

Ein Land kann verfassungsrechtlich funktionieren und politisch dennoch über längere Zeit kaum strategische Entscheidungen treffen.

Genau darin liegt die tatsächliche Gefahr.

Das BSW besitzt plötzlich enorme Macht

Besonders bemerkenswert ist dabei die Rolle einer Partei mit gerade einmal 5,3 Prozent.

Das BSW stellt fünf Abgeordnete.

Und könnte trotzdem die Regierungsbildung entscheiden.

Ohne diese fünf Stimmen gibt es weder eine klare AfD-Mehrheit noch eine klare Mehrheit aller übrigen Parteien.

Das ist keine Verzerrung des Wahlergebnisses.

Es ist eine Folge parlamentarischer Arithmetik.

Aber es bringt enorme Verantwortung mit sich.

Das BSW kann nicht dauerhaft nur erklären, wen es nicht wählen möchte.

Wenn es weder Siegmund noch Schulze will, muss es irgendwann erklären, wen es stattdessen will.

Wenn es eine überparteiliche Regierung fordert, muss es einen realistischen Weg dorthin aufzeigen.

Und wenn es mit der AfD sachbezogen zusammenarbeiten möchte, muss es erklären, wo seine Grenzen liegen.

Die kleinste Fraktion könnte damit zur wichtigsten Verhandlungspartei werden.

Auch die AfD muss jetzt beweisen, dass sie regieren will

Das Wahlergebnis stellt aber nicht nur die bisherigen Regierungsparteien vor eine Bewährungsprobe.

Auch die AfD muss eine grundlegende Frage beantworten.

Will sie wirklich regieren?

Oder will sie nur zu ihren eigenen Bedingungen regieren?

Das ist nicht dasselbe.

Wer 43,8 Prozent erhält, kann zu Recht einen starken Gestaltungsanspruch formulieren.

Wer aber keine absolute Mehrheit besitzt, muss in einer parlamentarischen Demokratie Partner finden.

Partner bedeuten Kompromisse.

Wenn Siegmund sagt, er wolle keine wesentlichen Kompromisse eingehen und notfalls Neuwahlen, dann ist das politisch legitim.

Aber anschließend muss die AfD auch akzeptieren, wenn andere Parteien daraus folgern, dass eine gemeinsame Regierung nicht möglich ist.

Regierungsfähigkeit bedeutet eben nicht nur Wählerstimmen.

Sie bedeutet auch Mehrheitsfähigkeit.

Und die CDU muss verstehen, was 17,2 Prozent bedeuten

Umgekehrt darf die CDU nicht den Eindruck erwecken, als wäre lediglich ein kompliziertes Koalitionsrätsel zu lösen und anschließend könne alles weitergehen wie bisher.

17,2 Prozent sind kein Betriebsunfall.

Null Direktmandate sind kein Schönheitsfehler.

Der Verlust von fast 20 Prozentpunkten ist eine politische Niederlage historischen Ausmaßes.

Die CDU muss deshalb gleichzeitig zwei Dinge leisten:

Verantwortung für eine stabile Regierungsbildung übernehmen und sich selbst grundlegend hinterfragen.

Genau das macht die Rolle Sven Schulzes so schwierig.

Er ist zugleich amtierender Ministerpräsident und Symbol der Niederlage.

Er soll Stabilität gewährleisten und möglicherweise einen personellen Neuanfang ermöglichen.

Ob beides in einer Person möglich ist, wird die CDU sehr schnell entscheiden müssen.

Eine Wahl ohne einfache Sieger

Der große Wahlsieger ist eindeutig die AfD.

Der große Wahlverlierer ist eindeutig die CDU.

Aber daraus entsteht noch keine Regierung.

Und vielleicht ist das die wichtigste Lehre dieses Wahlabends.

Der Wähler ist nicht dafür verantwortlich, den Parteien komfortable Mehrheiten zu schenken.

Der Wähler muss keine Koalitionsverhandlungen vorausberechnen.

Er muss nicht taktisch dafür sorgen, dass zwei Parteien anschließend problemlos 42 Sitze besitzen.

Die Bürger wählen.

Die Politiker müssen daraus etwas machen.

Genau dafür werden Parteien gewählt.

Der Souverän hat seinen Teil erledigt

77,8 Prozent Wahlbeteiligung.

Ein Ergebnis, das kaum deutlicher sein könnte.

Eine Partei mit 43,8 Prozent.

Eine frühere Volkspartei bei 17,2 Prozent.

Eine FDP außerhalb des Landtags.

Ein BSW knapp darin.

Und ein Parlament, in dem sich zwei annähernd gleich große Blöcke gegenüberstehen:

39 AfD-Abgeordnete auf der einen Seite.

44 Abgeordnete aus fünf sehr unterschiedlichen Parteien auf der anderen.

Der Souverän hat damit keine einfache Antwort geliefert.

Aber er hat eine ziemlich deutliche Aufgabe gestellt.

Die AfD muss zeigen, ob sie aus 43,8 Prozent politische Mehrheitsfähigkeit entwickeln kann.

Das BSW muss entscheiden, was seine Rolle zwischen den Lagern tatsächlich sein soll.

SPD, Grüne und Linke müssen klären, wie weit sie für stabile Verhältnisse gehen würden.

Die CDU muss entscheiden, ob sie nach ihrer historischen Niederlage weiterhin Anspruch auf die Staatskanzlei erhebt – und ob Sven Schulze wirklich der Mann sein kann, der diesen Anspruch verkörpert.

Und alle gemeinsam müssen beantworten, ob sie bereit sind, politische Gewissheiten aufzugeben, um das Land handlungsfähig zu halten.

Sachsen-Anhalt ist regierbar – wenn jemand bereit ist zu regieren

Vielleicht lautet deshalb die entscheidende Frage nicht:

Ist Sachsen-Anhalt noch regierbar?

Sondern:

Sind seine Parteien unter diesen Bedingungen noch bereit und fähig, miteinander Politik zu organisieren?

Die Verfassung bietet Wege.

Die Mathematik bietet Möglichkeiten.

Was fehlt, ist bislang die politische Brücke zwischen den Lagern.

Und genau deshalb passt nach dieser Wahl vielleicht tatsächlich kein Satz besser als dieser:

Der Souverän hat gesprochen.

Jetzt seht, was ihr daraus macht.

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