Sachdarlehen/Goldleihe und warum die eigentlich so gefährlich für den Anleger sind

Das Thema GOLD ist derzeit in aller Munde, und ich muss zugeben, soviele Anrufe wie in den letzten 10 Tagen zum Thema „Gold“ hatten wir seit Jahren nicht, zuletzt zu den Themen „Queensgold“ und BWF Stiftung.

Aber noch immer ist es ein Riesenthema, zumal ja die Rechtslage eindeutig ist. Jeder kann immer alles mit einem Gewerbeschein (Ausnahmen bestätigen die Regel). Fast denkt man, dass der Staat bewusst Regelungs- und Überwachungslücken lässt.

Nicht erst seit dem Vorgang rund um das Unternehmen PIM Gold GmbH sollten sich Anleger über die Geschäftsmodelle der Goldanbieter bitte Gedanken machen. Tatsache ist doch, das Gold, wenn es im Tresor liegt, keine Zinsen erwirtschaften kann. Ich denke, das leuchtet jedem Leser ein.

Nun spielen wir einmal zwei mögliche Situationen durch.

Situation I:

Sie überweisen einem Goldhandelsunternehmen einen Betrag von 30.000 Euro, um die Menge von einem Kilogramm Gold zu erwerben.

Gleichzeitig stellen Sie dem Unternehmen das gekaufte Gold aber als Sachdarlehen zur Verfügung, das heißt, dass das Unternehmen darüber verfügen kann, wie es will. Das Unternehmen wird dann sicherlich das Gold zu Geld machen, um mit dem Geld arbeiten zu können, letztlich auch um Ihnen dann die zugesagten Zinsen bezahlen zu können, denn die müssen ja irgendwoher auch kommen.

Damit tragen Sie als Anleger aber das Risiko, dass Sie auch bei solchen Geschäften einen Totalverlust erleiden können, nämlich dann, wenn sich das Unternehmen, dem Sie ein Darlehen gegeben haben, „verzockt“ mit dem geliehenen Geld der Anleger. Sie sind aber möglicherweise immer noch der Meinung, dass Ihr Gold irgendwo für Sie in einem Tresor sicher gelagert ist.

Nun soll mir mal bitte jemand erklären, wenn das Gold eben „versilbert wird“, wie man dann Sondereigentum am Gold erwerben kann, was nicht im Tresor liegt? Auf die Erklärung bin ich dann mal gespannt.

Situation II

Theoretisch könnte der Deal aber auch so ablaufen, dass der Goldhändler das Gold wirklich sofort kauft und in einen Tresor legt, was sicherlich dann gegenüber Situation I schon einmal ein Vorteil wäre. Nun will er aber auch hier, da Sie ihm ja ein Sachdarlehen gegeben haben, mit dem Gold arbeiten.

Da könnte er möglicherweise den hinterlegten und an ihn abgetretenen Goldbestand beleihen bei einer Bank, was aber eben wieder zur Folge haben würde, dass das Gold „sicherungsübereignet“ wäre an die Bank, so lange das Bankdarlehen nicht zurückbezahlt wäre. Auch hier würde dann im Insolvenzfall das Risiko auf Ihrer Seite liegen.

Verzockt sich der Darlehensnehmer, dann wäre Ihr Gold auch weg.

Also besteht auch hier ein Risiko bis hin zum möglichen Totalverlust. Dieses Modell sehen wir aber eigentlich als zu teuer an, denn hier müsste man ja zusätzlich zur Vertriebsprovision, zu den eigenen Verwaltungskosten, zu den Bonus-Zahlungen an den Kunden auch noch Zinsen an die Bank zahlen, und da wäre man dann schon im Bereich eines Zauberers „Merlin“.

Nun kommt aber möglicherweise noch ein weiteres Problem auf die Anbieter zu, nämlich dann, wenn die Anleger vom Sachdarlehensnehmer Kapital zum Goldkauf bekommen haben, der ihnen dann auch eine bestimmte Menge an Gold bestätigt hat. Nun unterstellen wir einmal, dass der Goldpreis innerhalb von zwei Jahren um 30% ansteigt, dann würde ich mir als Kunde nicht mein Geld zurückbezahlen lassen, sondern das gekaufte und angeblich eingelagerte Gold ausliefern lassen.

Da könnte das Unternehmen in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, denn es müsste ja dann zusätzlich zu den Bonuszahlungen auch noch das Gold teurer bezahlen. Andersherum könnte das Unternehmen auch einen großen Gewinn machen.

Derzeit haben wir aber eben einen stetigen Anstieg der Goldpreise, auch das muss man hier einfach einmal feststellen. Ganz klar, natürlich eignet sich Gold auch zur Altersvorsorge, aber eben nur dann, wenn Sie es kaufen und nach Hause liefern lassen oder aber es auf Ihren Namen direkt bei einem Goldverwahrer gegen Quittung eingelagert wird.

One Comment

  1. Rechtsanwalt Jens Reime Dienstag, 24.09.2019 at 10:23 - Reply

    Situation III

    Sie überweisen einem Goldhandelsunternehmen einen Betrag von 30.000 Euro, um die Menge von einem Kilogramm Gold zu erwerben.

    Gleichzeitig stellen Sie dem Unternehmen das vermeintlich gekaufte Gold aber als vermeintliches Sachdarlehen zur Verfügung, heißt, das Unternehmen kann darüber verfügen, wie es will.

    Tatsächlich wird aber gar kein – oder nur zum Teil sog. Alibi-Gold – gekauft, sondern es wird gezockt was das Zeug hält, um die Provisionen für den Vertrieb und die eigenen Kosten sowie Zinsversprechungen an die Anleger erfüllen zu können.

    Irgendwann testiert dann der Wirtschaftsprüfer nicht mehr uneingeschränkt den im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister öffentlich einsehbaren Jahresabschluß, weil er das Vorhandensein der Goldvorräte die da sein müssten, nicht zweifelsfrei feststellen konnte

    und das Schneeballsystem nimt seinen Lauf…..

    Anleger und Anlagevermittler rennen ab dann in „ein offenes Messer“.

Leave A Comment