Demokratie kann manchmal ganz einfach sein: Man geht wählen, die Stimmen werden gezählt und fertig.
Außer natürlich in Saarbrücken.
Dort scheint man das Ganze eher als mehrstufiges Escape-Room-Spiel mit juristischem Bonuslevel zu verstehen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Stadtratswahl für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet hatte, hätte man jetzt einfach neu wählen können. Aber wo kämen wir denn da hin? Stattdessen beschloss der Stadtrat einstimmig: Wir legen erst einmal Beschwerde ein.
Schließlich wäre es doch viel zu langweilig, wenn die Wähler schon bald wieder an die Urnen dürften.
Der Plan ist ebenso elegant wie zeitintensiv: Erst Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Falls das seine Meinung nicht ändert – was Gerichte erfahrungsgemäß eher selten tun – geht die Akte weiter zum Bundesverwaltungsgericht. Und bis dort alle Aktenordner ihren verdienten Ausflug hinter sich haben, könnte man fast schon wieder regulär wählen.
Der eigentliche Wahlkampf dürfte sich damit künftig weniger auf Marktplätzen als in Gerichtssälen abspielen. Parteien brauchen dann keine Wahlplakate mehr, sondern Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Währenddessen fragt sich der Bürger vermutlich, ob er irgendwann noch einmal einen Stimmzettel in der Hand hält oder künftig einfach direkt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen muss.
Das Ganze erinnert ein wenig an einen Fußballverein, der nach einem 0:3 sagt: „Wir akzeptieren das Ergebnis selbstverständlich nicht – wir beantragen erst einmal drei weitere Halbzeiten.“
Immerhin herrscht in einem Punkt Einigkeit: Alle Beteiligten sind sich vollkommen uneinig. Und solange Gerichte beschäftigt sind, müssen sich Politiker wenigstens nicht mit lästigen Dingen wie Wahlkampf oder den Wählern auseinandersetzen.
So bleibt Saarbrücken seiner Linie treu: Andere Städte wählen ihre Parlamente – Saarbrücken wählt lieber den längeren Rechtsweg.
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