Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale gewichtige Mängel bei der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt. Die Nord/LB muss nun ein Sanierungskonzept umsetzen und bestehende Rückstände abarbeiten. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Daniel Blazek, was die Anordnung bedeutet und welche Folgen sie für die Bank und ihre Kunden haben kann.
Herr Blazek, wie schwer wiegt die Feststellung der BaFin?
Die Formulierung „gewichtige Mängel“ sollte man ernst nehmen. Es geht offenbar nicht um einzelne veraltete Telefonnummern oder einige fehlende Formulare, sondern um Defizite in den Prozessen und einen erheblichen Rückstand bei der Aktualisierung von Kundendaten. Damit betrifft die Beanstandung einen zentralen Bereich der Geldwäscheprävention.
Warum sind aktuelle Kundendaten für eine Bank so wichtig?
Eine Bank muss wissen, mit wem sie Geschäfte macht, wer hinter einem Unternehmen steht und welchem wirtschaftlich Berechtigten Vermögenswerte tatsächlich zuzuordnen sind. Auch Zweck, Umfang und Risikoprofil einer Geschäftsbeziehung müssen nachvollziehbar bleiben.
Veraltete Daten können dazu führen, dass Änderungen in Eigentumsverhältnissen, Geschäftsaktivitäten oder Risikostrukturen nicht rechtzeitig erkannt werden. Das erschwert die Bewertung auffälliger Transaktionen. Das Geldwäschegesetz verlangt deshalb eine kontinuierliche Überwachung und eine risikogerechte Aktualisierung der Dokumente und Informationen.
Hat die BaFin damit festgestellt, dass über die Nord/LB tatsächlich Geld gewaschen wurde?
Nein. Aus der veröffentlichten Anordnung folgt zunächst nur, dass die gesetzlichen Präventionspflichten nicht ausreichend erfüllt wurden. Das ist nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis einer konkreten Geldwäschetat.
Man muss sauber unterscheiden: Eine mangelhafte Kontrolle kann das Risiko eines Missbrauchs erhöhen. Sie beweist aber noch nicht, dass ein solcher Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat.
Was muss die Nord/LB jetzt konkret tun?
Nach der Mitteilung muss die Bank zunächst ein tragfähiges Konzept zur Aktualisierung ihrer Kundendaten vorlegen und anschließend umsetzen. Darüber hinaus müssen sämtliche Rückstände abgearbeitet und die betroffenen Datensätze auf einen aktuellen und vollständigen Stand gebracht werden.
Das dürfte ein erheblicher organisatorischer Aufwand sein. Es genügt nicht, nur einige Akten nachzubearbeiten. Die Bank muss offenbar auch ihre Prozesse so verändern, dass sich ein vergleichbarer Rückstand nicht erneut aufbaut.
Was bedeutet es, dass die Anordnung seit dem 14. Juni 2026 bestandskräftig ist?
Bestandskräftig bedeutet, dass die aufsichtsrechtliche Anordnung nicht mehr mit den üblichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann. Die Bank muss sie damit verbindlich umsetzen.
Die Veröffentlichung am 3. August ist nicht der Beginn des Verfahrens. Sie informiert die Öffentlichkeit über eine bereits verbindlich gewordene Maßnahme. Das Geldwäschegesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden grundsätzlich dazu, bestandskräftige Maßnahmen wegen entsprechender Verstöße bekannt zu machen.
Kann die BaFin kontrollieren, ob die Nord/LB die Vorgaben tatsächlich erfüllt?
Ja. Die BaFin kann sich regelmäßig über den Fortschritt berichten lassen, Unterlagen verlangen und Prüfungen durchführen. Das Kreditwesengesetz räumt ihr umfassende Auskunfts- und Prüfungsbefugnisse gegenüber Kreditinstituten ein.
Die Bank wird daher nicht nur erklären müssen, dass sie an dem Problem arbeitet. Sie muss die Umsetzung nachvollziehbar dokumentieren und gegenüber der Aufsicht belegen können.
Droht der Nord/LB nun automatisch ein Bußgeld?
Eine automatische Geldbuße lässt sich aus der veröffentlichten Anordnung nicht ableiten. Die BaFin hat hier zunächst konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung angeordnet.
Grundsätzlich sieht das Geldwäschegesetz bei bestimmten Pflichtverletzungen jedoch Bußgelder vor. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen können die möglichen Sanktionen für Kreditinstitute erheblich sein. Ob weitere Maßnahmen folgen, hängt vom konkreten Sachverhalt und insbesondere davon ab, wie die Bank die Anordnung umsetzt.
Müssen Kunden jetzt mit neuen Anfragen der Bank rechnen?
Das ist durchaus möglich. Kunden könnten aufgefordert werden, Adressen, Ausweisdokumente, Angaben zur beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit sowie Informationen über wirtschaftlich Berechtigte zu bestätigen oder zu aktualisieren.
Bei Unternehmen können zusätzlich aktuelle Registerunterlagen, Beteiligungsstrukturen oder Angaben zur Herkunft von Vermögenswerten verlangt werden. Solche Nachfragen sind grundsätzlich Teil der gesetzlichen Sorgfaltspflichten einer Bank.
Besteht eine Gefahr für Konten oder Kundengelder?
Dafür enthält die BaFin-Mitteilung keinen Hinweis. Beanstandet wird die Aktualisierung von Kundendaten im Bereich der Geldwäscheprävention. Daraus lässt sich weder eine wirtschaftliche Schieflage der Bank noch eine unmittelbare Gefährdung von Einlagen ableiten.
Kunden sollten allerdings auf Aufforderungen zur Datenaktualisierung reagieren. Kann eine Bank gesetzlich erforderliche Informationen nicht erheben oder überprüfen, kann dies die Fortführung einer Geschäftsbeziehung erschweren.
Ist das vor allem ein technisches Problem?
Nein. Technik kann eine Rolle spielen, aber die Verantwortung endet nicht bei einer Datenbank oder einer Software. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, ausreichendes Personal, funktionierende Kontrollmechanismen und ein wirksames Risikomanagement.
Wenn sich ein erheblicher Rückstand aufbauen konnte, stellt sich deshalb auch die Frage, warum interne Kontrollen das Problem nicht früher verhindert oder behoben haben.
Welche Bedeutung hat der Fall für die Leitung der Bank?
Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehört zu den Kernpflichten eines Kreditinstituts. Die Unternehmensleitung muss dafür sorgen, dass angemessene und funktionsfähige Sicherungsmaßnahmen bestehen und bei Bedarf aktualisiert werden.
Ob und welche persönlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, lässt sich aus der Mitteilung nicht ableiten. Die Aufsicht dürfte aber genau prüfen, ob Verantwortlichkeiten klar geregelt waren und die Mängelbeseitigung mit ausreichendem Nachdruck betrieben wird.
Woran wird man erkennen, ob die Nord/LB das Problem nachhaltig gelöst hat?
Entscheidend ist nicht allein, wie schnell der aktuelle Rückstand verschwindet. Wichtig ist, ob die Bank dauerhaft verhindert, dass erneut Tausende oder möglicherweise noch mehr Kundendatensätze überfällig werden.
Ein erfolgreicher Abschluss wäre erreicht, wenn die Daten vollständig aktualisiert sind, die neuen Prozesse im Alltag funktionieren und die BaFin keinen Anlass für weitere Maßnahmen sieht. Bis dahin bleibt die Anordnung ein deutliches aufsichtsrechtliches Warnsignal.
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