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Mecklenburg-Vorpommern entdeckt den Lieblingssport der Verwaltung: Klagen statt Baden

AJEL (CC0), Pixabay
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Eigentlich war der Plan ganz einfach: Touristen schlendern sonntags durch die Ostseebäder, kaufen ein Fischbrötchen, eine Strandtasche und vielleicht noch den obligatorischen Leuchtturm aus Porzellan.

Doch dann kam das Oberverwaltungsgericht Greifswald und sagte sinngemäß: „So wird das nix.“

Die bisherige Bäderregelung, die in 84 Orten bis zu 36 verkaufsoffene Sonntage erlaubte, sei rechtswidrig. Aus der Ausnahme sei längst die Regel geworden. Mit anderen Worten: Wenn fast jeder Sonntag verkaufsoffen ist, ist der freie Sonntag ungefähr so selten wie ein Parkplatz direkt an der Strandpromenade.

Doch statt die Entscheidung einfach hinzunehmen, greift das Wirtschaftsministerium jetzt zur bewährten deutschen Spezialdisziplin: dem Rechtsmittel.

Schließlich wäre es doch schade, wenn Juristen plötzlich weniger zu tun hätten.

Der Plan klingt vielversprechend: Erst wird Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Parallel arbeitet man vorsorglich schon an einer neuen Bäderregelung. Falls die scheitert, schreibt man vermutlich noch eine neue neue Bäderregelung. Und wenn nötig, gibt’s anschließend die Version 3.0 – diesmal mit juristischem TÜV.

Besonders schön ist die Aussage des Ministeriums, man wolle sämtliche Fristen ausschöpfen.

Übersetzt heißt das ungefähr: „Wir machen das ganz gründlich. Sehr gründlich. Vielleicht sogar so gründlich, dass der nächste Sommer schon vorbei ist.“

Der Handelsverband schlägt derweil Alarm. Ohne verkaufsoffene Sonntage drohten Umsatzeinbußen. Ver.di hingegen freut sich über den Etappensieg und hat den Blick bereits Richtung Schleswig-Holstein gerichtet. Dort könnte der nächste juristische Strandspaziergang beginnen.

Die Urlauber beobachten das Ganze vermutlich mit einer gewissen Verwunderung. Während sie überlegen, ob sie am Sonntag ein Souvenir kaufen können, diskutieren Gerichte, Ministerien, Gewerkschaften und Händler darüber, ob der Kühlschrankmagnet mit Ostsee-Motiv überhaupt verfassungsrechtlich verkauft werden darf.

Bis eine endgültige Entscheidung fällt, bleibt alles beim Alten. Die Geschäfte dürfen vorerst weiter öffnen.

Und Mecklenburg-Vorpommern beweist einmal mehr: Zwischen Sandburgen und Strandkörben gehört mittlerweile auch der Aktenordner fest zur touristischen Grundausstattung.

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