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Immer wieder machen uns User auf den einen oder anderen interessanten Artikel im Internet aufmerksam, den auch wir uns dann gerne anschauen, um zu entscheiden,“ist das einen Artikel bzw. Verlinkung wert?“. Einen solchen Artkel haben wir nun wieder gefunden und denken, dass dieser äußerst interessant ist für unsere User. Hier der Artikel:Die Rechtsschutzversicherer schließen in der Regel kostenintensive Streitigkeiten von vorneherein aus dem Bereich ihres Leistungsangebotes aus. Dazu zählt auch die Revokation von Kreditverträgen. Ob ein Risikoausschluss vorliegt, richtet sich nach dem Zweck der Finanzierung. Bei dem Kauf eines Bestandsgebäudes, das selbst bewohnt wird, wird regelmäßig Deckungszusage erteilt.  Wer eine Finanzierung für ein Grundstück aufgenommen hat, um als Bauherr selber zu bauen, erhält keine Deckung. Zuvor vom Bauträger erworbene Gebäude, erhalten in der Regel die Deckungszusage. Ausgenommen ist die Deckung beim Erwerb direkt vom Bauträger dann, wenn dieser noch baut und man in die Planung involviert wurde. Hier kann keine Deckung gegeben werden, da der Risikoausschluss greift.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ein-heikles-thema-die-rechtsschutzversicherung-bei-widerruf-von-darlehensvertraegen_073516.html

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