PWB Rechtsanwälte Jena die Durchsuchung

Schon seit Jahren kritisieren Resch Rechtsanwälte die fragwürdigen Massenverfahren mit konstruierten Pseudo-Ansprüchen der Anwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Am 13.06.2017 hat die Staatsanwaltschaft eine Razzia durchgeführt, um beweiserhebliche Unterlagen und Daten zu erlangen.
Staatsanwaltschaft wirf PWB Anwälten gewerbsmäßigen Betrag vor

Die Staatsanwaltschaft Gera führt gegen mehrere Angehörige der PWB Rechtsanwälte und weitere Beteiligte ein Ermittlungsverfahren. Es besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung. Die Anwälte und der mit ihnen kooperierende Anlegerschutzverein DVS hat Mandanten mit falschen Versprechungen in wirtschaftlich sinnlose Verfahren gelockt und höhere Gebühren verlangt, als die ursprünglichen Schadensersatzforderungen der Anleger zum Teil ausmachen.

PWB Anwälte gaukeln Staatshaftungsansprüche vor
Seit Jahren sind Tausende von Anlegern aus gescheiterten Unternehmensbeteiligungen, wie der Göttinger Gruppe, der WBG Leipzig-West oder der Dresdener BFI Bank angeschrieben worden. Den Anlegern wurde nach Erkenntnissen von Resch Rechtsanwälte vorgegaukelt, es gäbe Staatshaftungsansprüche, weil die BaFin als Aufsichtsinstitut ihrer Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen sei. Um das zu klären, müsse man Auskunftsverfahren durchführen.

Anzeigen bei der thüringischen Anwaltskammer gegen PWB Anwälte

Resch Rechtsanwälte hat den Anlegern, die sich hier gemeldet haben, empfohlen, Anzeige bei der thüringischen Anwaltskammer und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Gleichwohl hat es lange gedauert, bis jetzt endlich entsprechende Reaktionen stattgefunden haben.

PWB Anwälte erheben Gebühren für Nonsensverfahren
Zwischenzeitlich werden Hunderte oder sogar Tausende von Anlegern ihre Gebühren – regelmäßig 2 x rund € 860,00 – für außergerichtliche Verfahren gezahlt haben. Zuletzt haben die geschädigten Anleger der WBG Leipzig-West Zahlungsaufforderungen von PWB Rechtsanwälte erhalten, wonach jetzt nach der Ablehnung der Auskunftsersuchen gegenüber dem Bundesfinanzministerium und der BaFin Klage eingereicht werden soll. Aberwitzig: Es gibt erkennbar keine rechtlichen Ansprüche gegen die BaFin auf Staatshaftung. Die BaFin ist schlichtweg in diesen Verfahren nie zuständig gewesen.

Mandantenakquise der PWB Anwälte über DVS
So teilte dann die Pressesprecherin des Landeskriminalamtes Thüringen mit, dass gegen Verantwortliche der betroffenen Rechtsanwaltskanzlei und beteiligte Personen der Verdacht bestehe, „mehrere tausend Anleger, deren Kapitalanlagen in Schieflage geraten waren, unter Einbindung vermeintlich unabhängiger Anlegerschutzvereine (DVS) angeschrieben zu haben, diese Mitteilung als Grundlage zu nutzen, um diese zur Erteilung eines Mandats zur Geltendmachung von Ansprüchen zu bewegen, für deren Durchsetzung entweder keine bis verschwindend geringe Erfolgsaussicht bestand und deren Durchsetzung für die Geschädigten wirtschaftlich sinnlos war.

Dabei sollen an die Kapitalanleger standardisierte Schreiben mit unrichtigen und irreführenden Angaben versandt worden sein. Mehrere Tausend der bereits geschädigten Anleger sollen daraufhin verschiedenen in der betroffenen Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälten Mandate erteilt und sich im Anschluss Gebührenforderungen durch die Kanzlei ausgesetzt haben.“

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