Neuauflage

Am 25.09.2014 hatte das Landgericht den Angeklagten Amandus K. wegen Betruges und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte sich die Revision des Angeklagten mit einer Verfahrensrüge und einer Sachbeschwerde gerichtet. Amandus K. hat mit diesen Rechtsmitteln Erfolg.

VSI Volkssolidarität Immobilien geht 2009 in Insolvenz
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftskammer des Landgerichts Rostock zurückverwiesen. Jetzt setzt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern damit wieder neue Maßstäbe für die Prozessdauer, denn der Zusammenbruch der VSI Volksolidarität Immobilen erfolgte bereits im Jahre 2009. Viele Bürger werden am Rechtsstaat zweifeln, denn dieser setzt voraus, dass innerhalb einer überschaubaren Zeit gerichtliche Verfahren, sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht, durchgeführt und beendet werden. Auch die Zivilverfahren gegen die verantwortlichen Kreisverbände der Volkssolidarität auf Schadensersatz sind noch nicht rechtskräftig entschieden.

VSI Volkssolidarität Immobilien verspricht hohe Zinsen
Das Landgericht hat Amandus K. wegen Betruges verurteilt, weil er über einen Immobilienfonds der Volkssolidarität mit stillen Beteiligungen Renditen von mindestens 4,5 % in der Investitionsphase bzw. 5 % in der Bewirtschaftungsphase in Aussicht gestellt hatte. Die VSI Volkssolidarität Immobilien hatte dem Anleger zudem erklärt, mit seiner Einlage einen bevorzugten Mietanspruch in einer Seniorenresidenz zu erwerben.

VSI Volkssolidarität Immobilien steht auf starken Fundament der Kreisverbände
Die Geldanlage wurde als sicher dargestellt, weil das Geld in Immobilien stecke. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass mit dem Kapital der Anleger auch „Geld von Banken zum Einsatz“ komme. Der Fonds könne auf langjährige Erfahrung und kompetente Mitarbeiter der Banken zurückgreifen. Geworben wurde ferner mit dem Hinweis darauf, dass die Fondsgesellschaft auf dem „wirtschaftlich starken Fundament ihrer mitgliederstarken Kreisverbände“ ruhe. Außerdem wurde behauptet, die Gesellschaft arbeite über Immobilien nach einem langfristig angelegten und gründlich geprüften Investitionsplan.

Falsche Angaben im Prospekt der VSI Volkssolidarität Immobilien
Die VSI Volkssolidarität Immobilien gab auch einen Prospekt heraus, der im Wesentlichen dieselben Kriterien enthielt wie der Flyer. Es wurde betont, wegen der sozialen Bindung sei eine Beteiligung an Spekulationsobjekten ausgeschlossen. Zudem wurde behauptet, von dem ursprünglichen Investitionsplan seien 5 Objekte fertiggestellt, während tatsächlich nur 3 Objekte betrieben wurden. Auch das in diesem Prospekt genannte Seniorenhotel in Güstrow existierte zwar, gehörte aber nicht zu der VSI Volkssolidarität Immobilien und wurde nicht von dieser betrieben.

Vertrieb über die Kreisverbände der Volkssolidarität
Die Risiken für die Kapitalanleger wurden im Prospekt nur versteckt angedeutet. Der Vertrieb der Fondsbeteiligung erfolgte über die Geschäftsstellen und die Kreisverbände der Volkssolidarität. Deren Mitarbeiter übergaben Interessenten den Zeichnungsschein und den Prospekt. Diese nahmen gegebenenfalls unterschriebene Zeichnungsscheine entgegen, die als Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrages gegenüber der Treuhandkommanditistin formuliert war und leiteten diese an die Geschäftsführung weiter. Die Mitarbeiter der Volkssolidarität beantworteten hinterher noch Fragen, die allerdings selten gestellt wurden. Soweit doch welche gestellt wurden, betrafen sie zumeist den angeblichen Mietanspruch der Mieter für soziale Einrichtungen. Aber auch die Mitarbeiter der Geschäftsstellen der Volkssolidarität hatten keine genauen Kenntnisse von den Einzelheiten des Anlagemodells. Sie waren nur kurz eingewiesen worden.

Angeklagter wusste um das Schneeballsystem der VSI Volkssolidarität
2001 hatte der Angeklagte Amandus K. erklärt, dass er sich große Sorgen um den Fonds mache. Im Jahr 2002 gab es einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, der bilanziellen Überschuldung standen keine stillen Reserven gegenüber. Der Angeklagte Amandus K. unternahm zur Tatzeit nichts, um sich ein zutreffendes Lagebild zu erstellen. Eine Buchführung war praktisch nicht existent. Gleichwohl lief der Geschäftsbetrieb unverändert weiter. Die Überschuldung wurde in der Folgezeit nicht beseitigt. Im Frühjahr 2003 äußerte der Angeklagte in einem Schreiben, dass die einzige Einnahmequelle die neuen Einzahlungen der Kapitalanleger sei. Einen Insolvenzantrag stellte der Angeklagte dennoch nicht. Dieser wurde erst am 02. Juli 2009 durch einen späteren Geschäftsführer gestellt.

VSI Volksolidarität Strafprozess geht zurück nach Rostock
Das Landgericht Rostock hat den  Angeklagten wegen Konkurs- bzw. Insolvenzverschleppung verurteilt. Die Verurteilung wegen des Betruges ist nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 2017 rechtsfehlerhaft.

Das Landgericht hat den Betrug zum Nachteil der verschiedenen Anleger nicht festgestellt. Es hat zwar den Tatzeitraum angegeben, die Zahl der Vertragsabschlüsse innerhalb dieses Zeitraumes aufgeführt, mögliche Täuschungshandlungen benannt und den entstandenen Gesamtschaden beziffert. Allerdings hat es den Zeitraum, die Durchführung und den Umfang der einzelnen Kapitalanlagen nicht konkretisiert. Dieses genügt nicht den rechtlichen Anforderungen.

Auch im Hinblick auf den Vorwurf der Insolvenzverschleppung sieht der Bundesgerichtshof weiteren Klärungsbedarf. Der Bundesgerichtshof weist zur Klärung offener Fragen das Verfahren an das Landgericht Rostock zurück. Das Landgericht muss jetzt noch einmal den tatbestandsrechtlichen Sachverhalt des vermeintlichen Organisationsdeliktes prüfen. Das wird wohl wieder Jahre dauern.

Rechtsanwalt Jochen Resch

 

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