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Pay4 GmbH -BaFin Untersagung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pay4 GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main  mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 untersagt Dienstleistungen für die Bruma Service GmbH mit Sitz in der Schweiz zu erbringen, soweit diese das Finanztransfergeschäft dadurch betreibt, dass sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzieht oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennimmt und die Beträge auftragsgemäß weiterleitet (s. Veröffentlichung vom gleichen Tage).

Die Pay4 GmbH ist in die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der ungesetzlichen Geschäfte der Bruma Service GmbH im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einbezogen. Die BaFin hat daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ZAG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 4 ZAG die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Pay4 GmbH  (§ 4 Abs. 1 Satz 4 Satz 4, 2. Halbsatz ZAG) angeordnet.

Die Verfügungen sind bestandskräftig.

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