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Pannon Metal GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 340 IN 312/26 (381)

Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pannon Metal GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 27. Juli 2026 um 9.35 Uhr erlassen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Harzgerode und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 36130 eingetragen. Geschäftsführer ist Carsten Werner Hartmut Behrmann.

Zum Geschäftszweck des Unternehmens gehören der Handel mit Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten sowie Beratungsleistungen, Lizenzvermittlung und die Anbahnung internationaler Geschäfte im Metallhandelsbereich. Darüber hinaus vertreibt die Gesellschaft Produktionsanlagen für die Metallindustrie.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Mit der gerichtlichen Anordnung ist die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung eingeschränkt. Verfügungen der Pannon Metal GmbH sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Heiko Schaefer von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Magdeburg.

Besonders relevant ist die gerichtliche Anweisung an sogenannte Drittschuldner. Personen und Unternehmen, die der Pannon Metal GmbH Geld schulden, werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen könnten anderenfalls ihre schuldbefreiende Wirkung verlieren.

Verfahren noch nicht eröffnet

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. In der vorläufigen Phase prüft das Gericht regelmäßig, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll zudem das Vermögen sichern und sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschaffen. Dazu gehören insbesondere Forderungen, Verbindlichkeiten, laufende Verträge, Warenbestände und weitere Vermögenswerte.

Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, welche wirtschaftlichen Ursachen zu dem Insolvenzantrag geführt haben, wie hoch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind oder wie viele Beschäftigte betroffen sein könnten.

Beschluss beim Insolvenzgericht einsehbar

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – eingesehen werden.

Unternehmen: Pannon Metal GmbH
Sitz: Harzgerode
Registergericht: Amtsgericht Stendal, HRB 36130
Insolvenzgericht: Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen: 340 IN 312/26 (381)
Beschlussdatum: 27. Juli 2026
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Heiko Schaefer, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Magdeburg

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