Startseite Allgemeines Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an
Allgemeines

Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Ozols IT Service Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Ozols IT Service Consult GmbH i.G. nimmt auf ihren Geschäfts-konten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf di-verse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplatt-form www.ztrade24.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Super-El-Niño: Die Natur hat beschlossen, auch noch Wirtschaftsexperte zu werden

Es gibt schlechte Nachrichten für die Weltwirtschaft. Nachdem Politiker, Notenbanken, Kriege, Lieferketten,...

Allgemeines

Warum heißt Fußball in den USA eigentlich „Soccer“?

Wenn während der Fußball-WM ein Amerikaner begeistert von „Soccer“ spricht, rollen manche...

Allgemeines

Deutschland gegen Curacao mein Tipp

Deutschland gegen Curaçao bei einer Weltmeisterschaft – das klingt zunächst ein wenig...

Allgemeines

Machtkampf statt Meisterschaft? RB Leipzig riskiert viel für ein fragwürdiges Signal

Sollten sich die Berichte tatsächlich bewahrheiten und RB Leipzig nach einer Saison...