LA Muza Inversiones SICAV, S.A.: BaFin setzt Geldbußen fest

LA Muza Inversiones SICAV, S.A.: BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 22. Februar 2021 Geldbußen in Höhe von 60.000 Euro gegen die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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